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ALLRIS - Drucksache

Antrag Direkte Demokratie Ratsfraktion - 1104/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der Antrag 0940/2009 wird folgendermaßen geändert:

 

Vor Beschlussfassung zur Neugestaltung der Bäderlandschaft in der Ratsversammlung findet eine umfangreiche Beteiligung und Information aller Beteiligten statt:

 

1. Es findet eine umfangreiche Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 47 f GO statt, die dokumentiert wird.

 

2. Parallel zu der Bürger-, Kinder- und Jugendbeteiligung sind alle Kieler Ortsbeiräte und sonstigen Beiräte zu informieren und deren Bedenken und Vorschläge ebenfalls zu dokumentiere (§ 47 c, § 47 e GO).

 

3. Umfangreiche Beteiligung/Information der für den Diskussionszusammenhang wichtigen gesellschaftlichen Gruppen wie Sportvereinen, Umweltverbänden und Stadtteilgruppen.

 

4.1. Unterrichtung der EinwohnerInnen (§ 16 a GO)

Der Pflicht zur Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 16 a GO wird umfangreich nachgekommen. Dabei werden die bisher ausgearbeiteten Planungsvarianten vollständig und in vereinfachter Form für die EinwohnerInnen unter anderm im Internet dokumentiert. Dieser Unterrichtungspflicht wird fortlaufend während des gesamten Entwicklungsprozesses nachgekommen. Wesentlich andere Planungsvarianten sind sowie alle Einzelanregungen sollen zusammengefasst und komplett dargestellt werden (gekürzt um persönliche Datenangaben).

 

4.2 Einwohnerversammlungen (§ 16 b GO)

Die Ratsversammlung fordert gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel bzw. § 16 b GO Einwohnerversammlungen einzuberufen. Einzuladen ist stadtweit in angemessen große Räume.

In diesen sollen die EinwohnerInnen Vorschläge und Ideen zur Konzeption der Kieler Bäderlandschaft bis hin zu Detailfragen einbringen können.

 

4.3 Anhörung (§ 16 c GO)

Sachkundige aus Verbänden des Natur- und Umweltschutzes, des Sports, Gewerkschaft, Schulen, Schülervertretungen, Stadtteilgruppen u.a.m. sollen in einer gesonderten Ratssitzung umfangreich ihre Position darstellen können. Begleitet wird diese Anhörung von einer Ausstellung im Rathaus mit Infotischen der Gruppen etc.

 

4.4 Anregungen und Beschwerden (§ 16 e GO)

Die Kieler Einwohnerinnen und Einwohner werden während des gesamten Beteiligungspro-zesses aufgefordert, sich aktiv in die Diskussion mit Vorschlägen und Bedenken einzubringen.

 

4.5 Einwohnerantrag, Bürgerentscheid, Bürgerbegehren (§ 16 f-g GO)

Nach Veröffentlichung der in der Sichtungsphase eingebrachten Vorschläge und Bedenken wird der Kieler Bevölkerung genug Zeit gegeben, ggf. einen Einwohnerantrag oder ein Bürger-begehren zu initiieren. Dazu sind neben den gesetzlichen Fristen für die genannten Verfahren eine Vorbereitungszeit von 45 Tagen zu gewähren.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Bevölkerung und insbesondere Kinder und Jugendliche sowie verschiedene Beiräte sind an der Neugestaltung der Bäderlandschaft bisher unzureichend beteiligt gewesen. Dieses ist nachzuholen, um die Interessen möglichst vieler bei dieser für alle Kielerinnen und Kieler wichtigen Entscheidung zu gewährleisten. Weitere Begründung mündlich.

 

 

 

Ratsherr Bernd Jenning                                                         Ratsfrau Ingrid Zimmermann

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 19, 2009 - Ratsversammlung - vertagt

Erweitern

Dec 10, 2009 - Ratsversammlung - abgelehnt