Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1115/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Nachtrag zur Verwaltungsgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 27.11.2009
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Personal- und Organisationsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Dec 8, 2009
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 10, 2009
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die
EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL) ist am 28. Dezember 2006 in Kraft
getreten und in nationales Recht bis zum 28. Dezember 2009 umzusetzen. Das Ziel
der Richtlinie ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und mehr
Wirtschaftswachstum sowie die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit
Dienstleistungen. Hierfür sollen Verwaltungsverfahren effektiver gestaltet,
Genehmigungsverfahren gestrafft und bürokratische Hindernisse bei der Aufnahme
von Dienstleistungen abgebaut werden.
Nach
Art. 13 Abs. 2 der EG-DLRL dürfen die mit einer dienstleistungsrelevanten
Amtshandlung entstehenden Gebühren die Kosten der Verfahren nicht übersteigen.
Maßgeblich ist dabei der durchschnittliche Verwaltungsaufwand.
Das
Kostendeckungsprinzip ist im gesetzlich geforderten Maß in die
Verwaltungsgebührensatzung zu übernehmen. Die Änderung erfolgt in Anlehnung an
das Verwaltungskostengesetz des Landes.
Auf
eine Ausweitung auf inländische Dienstleistungserbringer sowie auf eine
grundsätzliche Einführung des Kostendeckungsprinzips wird vorerst verzichtet,
bis Erfahrungen über die Auswirkungen auf die Gebühreneinnahmen vorliegen.
Dieter
Kurbjuhn
Stadtrat
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41 kB
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