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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1115/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem anliegenden 6. Nachtrag zur Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL) ist am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten und in nationales Recht bis zum 28. Dezember 2009 umzusetzen. Das Ziel der Richtlinie ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und mehr Wirtschaftswachstum sowie die Förderung des grenzüberschreiten­den Handels mit Dienstleistungen. Hierfür sollen Verwaltungsverfahren effektiver gestaltet, Genehmigungs­verfahren gestrafft und bürokratische Hindernisse bei der Aufnahme von Dienstleistungen abgebaut werden.

 

Nach Art. 13 Abs. 2 der EG-DLRL dürfen die mit einer dienstleistungsrelevanten Amtshandlung entstehenden Gebühren die Kosten der Verfahren nicht übersteigen. Maßgeblich ist dabei der durchschnittliche Verwaltungsaufwand.

 

Das Kostendeckungsprinzip ist im gesetzlich geforderten Maß in die Verwaltungsgebührensatzung zu übernehmen. Die Änderung erfolgt in Anlehnung an das Verwaltungskostengesetz des Landes.

 

Auf eine Ausweitung auf inländische Dienstleistungserbringer sowie auf eine grundsätzliche Einführung des Kostendeckungsprinzips wird vorerst verzichtet, bis Erfahrungen über die Auswirkungen auf die Gebühreneinnahmen vorliegen.

 

 

 

Dieter Kurbjuhn

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 8, 2009 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 10, 2009 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen