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Antrag der CDU-Ratsfraktion - 1120/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines Investitionsprogramms für die Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 01.12.2009
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 10, 2009
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Antrag
Antrag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Vorlage für den Haushalt 2010 spätestens bis zur Ratssitzung im März 2010 so zu überarbeiten, dass sie ein Investitionsprogramm enthält, dass in den Jahren 2010 bis 2013 jeweils eine Kreditaufnahme von höchstens 40 Millionen Euro vorsieht.
Jede anstehende Investition über 30.000 € ist daher zunächst darauf zu prüfen, ob sie
- disponibel ist
- oder durch gesetzliche Vorgaben oder aufgrund bereits bestehender Verträge unabweislich ist
- und ob sie überhaupt haushaltsreif ist.
Weiterhin ist jede anstehende Investitionsmaßnahme unter den Gesichtspunkten
- Wirtschaftlichkeit / Zukunftsinvestition
- Generationengerechtigkeit
- Nachhaltigkeit
zu bewerten und zu priorisieren.
Maßnahmen mit geringer Priorität sind entweder ganz zu streichen oder unter Berücksichtigung des Deckelungsbetrages bei der Kreditaufnahme in Folgejahre zu verschieben, auch über 2013 hinaus.
Die Ergebnisse der Prüfungen und die Priorisierungen sind dem Finanzausschuss, den jeweils betroffenen Fachausschüssen und anschließend der Ratsversammlung verbunden mit einem Entscheidungsvorschlag zu präsentieren. Dabei ist die Bewertung der Maßnahmen so transparent zu gestalten und zu begründen, dass die Politik die letztliche Entscheidung treffen kann.
Wirtschaftlichkeit liegt vor, wenn die Investition direkt oder indirekt rentierlich ist, also zu einer Kostenersparnis, einer direkten Einnahme oder indirekt zu Steuermehreinnahmen führt. Eine Zukunftsinvestition liegt demgegenüber vor, wenn die Stadt bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft angemessen von dieser Investition prodfitieren, so dass auch ohne das Vorliegen von Rentierlichkeit die Maßnahme wirtschaftlich ist. Zukunftsinvestitionen sind insbesondere Investitionen in wirtschaftsfördernde Infrastruktur, in Bildung und in Kinderbetreuung.
Generationengerechtigkeit liegt dann vor, wenn die Investition für die künftigen Generationen, die die Schulden zurück zahlen müssen, einen entsprechenden Mehrwert darstellt.
Nachhaltigkeit liegt vor, wenn
eine dauerhaft tragfähige Lösung erreicht wird. Oftmals ist ein auf den ersten
Blick kostengünstiges Provisorium im Ergebnis teurer, wenn mittel- bis
langfristig erneut investiert werden muss.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Aufgrund der sich aktuell
abzeichnenden Haushaltslage Kiels in den kommenden Jahren sowie zur Erreichung
der Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushaltes ist das oben skizzierte
Vorgehen alternativlos.
gez. Ratsherr Stefan Kruber f.d.R.
Ratsfrau Sigrid Schröter
