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ALLRIS - Drucksache

Antrag der FDP-Ratsfraktion - 1129/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.               Der Oberbürgermeister legt auf der Basis aufgaben- bzw. produktkritischer Analysen der städtischen Leistungen dem Finanzausschuss und der Ratsversammlung ein Haushaltssicherungskonzept vor.

 

2.               Auf Basis der aktuellen Ausgangslage und der Analyse der Ursachen, die zu den haushaltspolitischen Fehlentwicklungen geführt haben, ist in dem Konzept explizit darzustellen,

2.1 durch welche Maßnahmen der Fehlbetrag in der Ergebnisplanung abgebaut werden kann,

            2.2 in welchem Zeitraum eine ausgeglichene Ergebnisplanung erreicht werden kann,

            2.3 wie die Entstehung eines neuen Fehlbetrags dauerhaft vermieden und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zukünftig gewährleistet werden kann.

            2.4 welche Investitionen nicht folgende Kriterien erfüllen: a) Wirtschaftlichkeit; b) Zukunftsfähigkeit; c) den Zielen der Stadt entsprechend.

            2.5 wie das System der Kennziffern zur Erleichterung der politischen Steuerung erweitert und optimiert werden kann.

 

3.               Folgende Maßgaben sind zu berücksichtigen:

3.1 Die strategischen und operativen Einzelmaßnahmen (Sachkostensenkung, Personalkostenüberprüfung) sind konkret zu bezeichnen, zu erläutern, zeitlich darzustellen und mit Zahlen zu belegen.

3.2 Zu prüfen sind Einschränkung der Leistungen bzw. des Produktangebots der Gemeinde (Verkauf, Schließung von kostenträchtigen Einrichtungen, Reduzierung von freiwilligen Aufgaben).

3.3 Es ist zu prüfen, wie durch eine Optimierung der Prozessabläufe Einsparpotenziale erzielt werden können.

3.4 Es ist zu prüfen, ob eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen nach § 15 FAG möglich ist.

 

4.               Das Konzept hat auch die städtischen Beteiligungsgesellschaften einzubeziehen.

 

5.               Das Konzept ist innerhalb von vier Monaten vorzulegen.

 

 

 

Begründung:

Der Verwaltungshaushalt bzw. Ergebnisplan der Landeshauptstadt Kiel weist seit Jahren ein strukturelles Defizit auf, was dem § 75 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein widerspricht, wonach der Haushalt in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein soll.

Der Eckwertebeschluss sowie die Organisationsuntersuchungen in den Dezernaten stellen zwar einen ersten Lösungsansatz dar, gleichwohl sind weitergehende, auf aufgaben- bzw. produktkritischen Analysen basierende Maßnahmen notwendig, was auch eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen umfasst.

Um die Leistungsfähigkeit der Stadt und die stetige Erfüllung der städtischen Aufgaben in Zukunft zu gewährleisten, ist daher eine konsequente Haushaltskonsolidierung auf der Grundlage eines Haushaltssicherungskonzepts notwendig.

Eine weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

 

 

 

gez. Helmut Landsiedel                                                                   f. d. R. Peter Helm

Fraktionsvorsitzender                                                                         Fraktionsgeschäftsführer

 

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Beschlüsse

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Dec 10, 2009 - Ratsversammlung - abgelehnt