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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1141/2009

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Ratsversammlung stimmt, der Empfehlung des Hauptausschusses folgend, dem Antrag der beigefügten Vorlage, Drs. 0940/2009, in der vom Ausschuss für Schule und Sport beschlossenen Fassung zu:

 

„1. Auf Basis der Geschäftlichen Mitteilung vom 03. Juni 2009 (Drs. 0513/2009) und des Ratsbeschlusses vom 11. Juni 2009 (Drs. 0526/2009) wird die Verwaltung beauftragt, ein Zentralbad an der Hörn auf dem Gelände zwischen der Adolf-Westphal-Straße und Gablenzbrücke  zu bauen. Voraussetzungen hierfür sind:

 

1.1 Die max. Bruttobausumme wird auf 17 Mio.  € zzgl. des kalkulatorischen Verkaufserlöses aus dem Grundstück der Gaardener Schwimmhalle festgesetzt. Vor der Umsetzung des Bauvorhabens ist ein Architektenwettbewerb durchzuführen, in dem auf die festgesetzte max. Bruttobausumme in Höhe von 17 Mio. € verwiesen wird. Innerhalb der Planung ist ein teilbares 50-m-Schwimmbecken mit mindestens acht Bahnen vorzusehen.

 

1.2 Die in der Bausumme enthaltenen Kosten für die Herrichtung des Grundstücks als Bauland sowie die notwendige Baugrunduntersuchung werden als erste investive Mittel im Haushaltsplan 2010 in Höhe von 120.000,00 € im Produktbereich 42400201 zur Verfügung gestellt.

 

1.3  Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung am genannten Standort sind

zu schaffen (Bauleitverfahren).

 

1.4 Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Zentralbades ist der Betriebsstandort Schwimmhalle Garden aufzugeben. Der Pachtvertrag zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Kieler Bäder GmbH wird entsprechend geändert. Das Grundstück der Schwimmhalle Gaarden wird nach Schließung der Halle einer anderen Nutzung zugeführt.

 

1.5 Über eine künftige Nutzung des Sommerbades Katzheide ohne Erhöhung des Zuschussbedarfes für die Kieler Bäder GmbH wird nach Beschluss zur konkreten Ausgestaltung des Zentralbades entschieden.

Eine Option ist, dass die Liegenschaft nach seiner Außerbetriebnahme in die Verwaltung des Sport- und Begegnungsparks auf dem Kieler Ostufer übergeht.

1.6  Die Lessinghalle wird als Schwimmbad aufgegeben. Der Pachtvertrag zwischen der

Landeshauptstadt Kiel und der Kieler Bäder GmbH wird entsprechend geändert.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, ein Nachnutzungskonzept für die Lessinghalle bis spätestens September 2010 zu entwickeln. Der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieks-damm ist von Beginn an zu beteiligen. Den Selbstverwaltungsgremien ist im Mai 2010 ein erster Zwischenbericht vorzulegen.

 

2. Die Schwimmhalle Schilksee bleibt erhalten.

 

3. Der maximale Zuschussbetrag des Eigenbetriebs Beteiligungen in Höhe von 2,4 Mio. € wird mit Inbetriebnahme des neuen Zentralbades festgeschrieben. Aufwandssteigerungen sind z. B. durch Entgelterhöhungen auszugleichen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Vorlage der Verwaltung zur Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kiel/Prüfauftrag Zentralbad, Drucksache 0940/2004, wurde in drei Fachausschüssen beraten und beschlossen.

Auf das anliegende Beschlussblatt und die Ursprungsvorlage der Drs. 0940/2009 wird verwiesen.

 

Danach wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

Finanzausschuss vom 03.11.2009:

 

In Finanzausschuss wurde ein Änderungsantrag, Drs. 0995/2009, vorgelegt.

Der Ursprungsantrag der Drs. 0940/2009 wurde in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung mit den Ja-Stimmen von SPD und B90/DIE GRÜNEN mit Mehrheit beschlossen, bei Enthaltungen von CDU, FDP und LINKE.

 

 

Bauausschuss vom 05.11.2009:

 

Der Bauausschuss hat die Vorlage in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung  beschlossen, ebenfalls mit den Ja-Stimmen von SPD und B90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltungen von CDU, FDP und LINKE.

 

 

Ausschuss für Schule und Sport vom 01.12.2009:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport hat über die vom Finanz- und Bausschuss beschlossene Fassung beraten und diese Fassung Mit Änderungen in den Punkten 1.1, 1.5 und 1.6 beschlossen.

 

Hierzu wird auf das anliegende Beschlussblatt zur Drs. 0940/2009 verwiesen (Anlage 1).

 

Wenn mehrere Ausschüsse in einer Angelegenheit voneinander abweichende vorbereitende Beschlüsse gefasst haben, legt gemäß § 38 Abs. 3 der GeschO Ratsv. der Hauptausschuss die Angelegenheit mit einer begründeten Stellungnahme der Ratsversammlung zur Entscheidung vor.

 

Die Angelegenheit wurde deshalb von dem zuletzt beratenden Ausschuss für Schule und Sport an den Hauptausschuss abgegeben, der daraufhin in seiner Sitzung am 02.12.2009 folgenden Beschluss gefasst hat:

 

„Der Hauptausschuss empfiehlt, dem beigefügten geänderten Antrag der Vorlage

Drs. 0940/2009 in der vom Ausschuss für Schule und Sport beschlossenen Fassung zuzustimmen.“

 

Auf das Beschlussblatt des Hauptausschusses hierzu wird verwiesen (Anlage 2).

 

Der Beschluss wird wie folgt begründet:

Der Hauptausschuss befürwortet genau wie der Ausschuss für Schule und Sport eine Konkretisierung hinsichtlich der Planung des Schwimmbeckens. Darüber hinaus wird ein Zeitplan für ein zu entwickelndes Nachnutzungskonzept der Lessinghalle, von Beginn an mit Beteiligung des Ortsbeirates Schreventeich/Hasseldieksdamm, als erforderlich angesehen.

 

 

gez. Ralph Müller-Beck

Vorsitzender

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Dec 10, 2009 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen