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ALLRIS - Drucksache

Antrag eines Ortsbeirates - 0273/2010

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Antrag

 

Beschlüsse:

 

10.03.2010

Ortsbeirat Wik

Einstimmig

 

Antrag:

Der Ortsbeirat Wik fordert die Verwaltung auf, den Antrag der Schulleitung der Hebbelschule vom16.01.2009, der unter anderem die Errichtung einer Sporthalle zum Gegenstand hat, positiv zu bescheiden.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

In unseren Zeiten, in denen das Freizeitverhalten auch und gerade junger Menschen einem grundlegenden Wandel unterworfen ist, verliert sportliche Betätigung zunehmend an Bedeutung.

Viele Sportvereine beklagen einen eklatanten Mitgliederschwund im Allgemeinen und fehlenden Nachwuchs junger Mitglieder im Besonderen.

 

Daher ist das Heranführen junger Menschen an den Sport von besonderer Bedeutung. Nur so kann auch die körperliche Leistungsfähigkeit junger Menschen gewährleistet werden; dies ist für jede Gesellschaft unerlässlich.

 

Diesem Postulat trägt das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz vom 24. Januar 2007 (im Folgenden SchulG) Rechnung und bestimmt in § 4 Abs. 2 S. 1 wörtlich folgendes:

 

„Aufgabe der Schule ist es, die geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten des jungen Menschen unter Wahrung des Gleichberechtigungsgebots zu entwickeln“.

 

In § 4 Abs. 3 S. 1 heißt es weiter wörtlich: „Die Schule soll dem jungen Menschen zu der Fähigkeit verhelfen, in einer ständig sich wandelnden Welt ein erfülltes Leben zu führen“.

 

Diese Bildungs- und Erziehungsziele kann die Hebbelschule nicht vollständig umsetzen, weil sie nach wie vor nicht über eine Sporthalle verfügt, die eine witterungsunabhängige, sportliche Betätigung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet.

 

Die gegenwärtig nur zur Verfügung stehende Sporthalle mit Gymnastikraum wird den Anforderungen an einen sachgerechten Sportunterricht in keiner Weise gerecht, denn eine sportliche Betätigung ist dort nur in sehr begrenztem Umfang möglich. So weist der Gymnastikraum eine zu niedrige Deckenhöhe auf. Die Hallenabmessungen entsprechen nicht den Mindestspielfeldgrößen so dass die Wände mit Prallschutzen ausgerüstet wurden, um Verletzungen zu vermeiden, Handballtore sind Lattenrahmen auf den Wänden ohne Netze. Unbeschadet dessen ist auf Grund der aus der Beschaffenheit seiner Wände resultierenden Verletzungsgefahr hierin Mannschaftssport untersagt.

Die Hallenkonstruktion weist diverse Risse auf.

Der „Sportplatz“ ist eine Rasenfläche mit erhöhter Verletzungsgefahr durch erhebliche Unebenheiten. Eine 400m-Bahn existiert nicht, die 100m-Aschenbahn befindet sich ebenfalls in einem nicht nutzungsfähigen Zustand. Gelaufen wird derzeit auf den Zuwegungen rund um die Schule oder in der Forstbaumschule.

 

Seit nahezu fünf Jahren kämpft die Hebbelschule um die Errichtung einer eigenen Sporthalle. In der Sitzung des OBR Wik vom 23.11.2005 hat Bürgermeister Todeskino die ablehnende Haltung Verwaltung u.a. damit begründet, dass das für den Bau einer Sporthalle in Betracht kommende

Grundstück im Geltungsbereich eines Landschaftsschutzgebietes liege, für das ein Bauverbot bestehe.

 

Dies trifft im Grundsatz zu. Jedoch bestimmt § 5 Abs. 1 Buchst. a) i. V. m. Abs. 3 Buchst. a) der Stadtverordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in der Gemeinde Kiel vom 18.08.1980, dass die Errichtung von baulichen Anlagen im Landschaftsschutzgebiet durch die Untere Landschaftspflegebehörde genehmigt werden kann, wenn die Vielfalt oder Eigenart des Landschaftsbildes erhalten wird und notwendige und zugleich unumgängliche Beeinträchtigungen zeitlich und mit den Erholungsbelangen vereinbar sind.

 

Diese Voraussetzungen liegen angesichts der im Antrag der Leitung der Hebbelschule vom 16.01.2009 näher ausgeführten beabsichtigten Umsetzung dieses Vorhabens (z.B. Einbeziehung des Hanges als gestalterisches Element für die Sporthalle) vor.

 

Im Übrigen überwiegen nach Auffassung des Ortsbeirates Wik im Falle des Baues der Sporthalle die Belange des Gemeinwohls i. S. von Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit junger Menschen und von Mitgliedern von Sportvereinen, denen diese Sporthalle zur Nutzung offen stehen würde, gegenüber der möglicherweise von einigen Betrachtern als hierdurch hervorgerufene Beeinträchtigung der landschaftlichen Ästhetik.

 

Abschließend weist der Ortsbeirat Wik darauf hin, dass durch diese Baumaßnahme nicht nur die Hebbelschule endlich in vollem Umfang den im SchulG normierten Erziehungszielen gerecht werden könnte, sondern unser Stadtteil eine beachtliche Aufwertung erfahren würde, die letztlich

seine Attraktivität steigern und den Zuzug jüngerer Menschen fördern würde.

 

gez. Jürgen Engel

- stellvertretender Ortsbeiratsvorsitzender -

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Beschlüsse

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May 6, 2010 - Bauausschuss - vertagt

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May 18, 2010 - Ausschuss für Schule und Sport - vertagt

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Nov 4, 2010 - Bauausschuss - vertagt

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Nov 11, 2010 - Ausschuss für Schule und Sport - vertagt

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May 12, 2011 - Ausschuss für Schule und Sport - vertagt

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May 26, 2011 - Bauausschuss - vertagt

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Nov 10, 2011 - Ausschuss für Schule und Sport - vertagt

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Dec 1, 2011 - Bauausschuss - vertagt

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May 15, 2012 - Ausschuss für Schule und Sport - vertagt

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May 24, 2012 - Bauausschuss - vertagt

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Nov 14, 2012 - Ausschuss für Schule und Sport - geändert beschlossen

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Nov 29, 2012 - Bauausschuss - geändert beschlossen