Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0348/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

Folgende Ertrags- und Aufwandskonten der Produktbereiche 21 und 22 werden mit Wirkung zum Haushaltsjahr 2011 dem Schulbudget zugeordnet:

 

Sachkonto-Nr

Bezeichnung des Sachkontos

 

 

41470000

Zuschüsse von privaten Unternehmen

52912000

Verwendung von Spenden

44610000

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

52710100

Büroinventar, -maschinen, Arbeits-, Telefon- und Telefaxgeräte

unterhalb der Wertgrenze von 150 EUR

52711100

Ersatzbeschaffung Festwerte Büroarbeitsplatz

52711000

Ersatzbeschaffung Festwerte EDV-Arbeitsplatz

52710400

Wartung und Pflege der Datennetze, zentraler Hard- und Software, Telekommunikationsanlage

52411100

Grundsteuern und sonstige Grundstücksabgaben

( Mittel für Sondermüll, Container...)

52414000

Gebäudereinigung

(Küchenreinigung, Reinigung Gardinen und Vorhänge)

52416000

Sonstige Bewirtschaftungskosten

52610000

Besondere Aufwendungen für Beschäftigte

52812001

Arzneimittel, Verbandstoffe, Heil- und Desinfektionsmittel

52910100

Lernmittel

52910900

Lehr- und Unterrichtsmittel

52911000

Sonstige Sachausgaben bei den Schulen

54310100

Bürobedarf

54310201

Postgebühren allgemein

54310300

Fernmeldegebühren

54310400

Internetgebühren

 

Mehrerträge bei den genannten Ertragskonten berechtigen zu Mehraufwendungen in den jeweiligen Schulbudgets. Eingesparte Haushaltsmittel können in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden, allerdings darf der geplante Zuschussbedarf des Gesamtbudgets 21-24 (Schulträgeraufgaben) dadurch nicht überschritten werden.

 

 

Begründung:

 

Anlass für die Beschlussvorlage

Der ursprüngliche Schulbudgetbeschluss der Ratsversammlung vom 26.10.1995 wird durch diesen Beschluss modifiziert. Durch die inhaltliche Entwicklung seit der Einführung der Budgetierung der Schulen in 1995 und die Umstellung des städtischen Haushaltes von der Kameralistik auf die Doppik ist es erforderlich, den aktuellen Sachstand durch einen Beschluss der Ratsversammlung abzusichern. Eine inhaltliche Veränderung der Grundsätze von Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit ist nicht beabsichtigt, da alle Beteiligten (Schulen, Schulverwaltung, Finanzwirtschaft, Selbstverwaltung) das System akzeptieren und auf das Verfahren, welches sich in den letzten 15 Jahren bewährt hat, vertrauen.

 

Einführung der Budgetierung

1995 wurde von der Schulverwaltung gemeinsam mit Vertretern der verschiedenen Schularten ein System entwickelt, das als Grundlage zur Verteilung der Sachmittel an Schulen dient. Damit sollte die Eigenverantwortung der Schulen im Umgang mit den städtischen Mitteln gefördert und eine höhere Effizienz des Mitteleinsatzes erreicht werden. Das Ergebnis wurde mit Querschnittsverwaltungen und Selbstverwaltung abgestimmt und 1996 wurden zum ersten Mal die Sachmittel für die Schulen budgetiert.

 

Wesentlicher Vorteil für die Schulen war die gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Sachkosten im Verwaltungshaushalt und die Übertragbarkeit von Restmitteln auf das nächste Jahr. Dadurch haben die Schulen die Möglichkeit, projektbezogen Schwerpunkte z.B. für die Ausstattung einer naturwissenschaftlichen Sammlung oder neues mitwachsendes Schülergestühl zu setzen und hierfür auch anzusparen.

 

In den vergangenen Jahren war die Resonanz der Schulen zum Verfahren durchweg positiv, da eine große Flexibilität gegeben und der schulische Entscheidungsspielraum hoch ist.

 


Politischer Auftrag war es, den Schulen möglichst viele Mittel aus dem Verwaltungshaushalt im Budget zur Verfügung zu stellen, um deren Handlungsspielraum zu erhöhen. So waren die Energiekosten, Reinigungskosten, Abfallbewirtschaftungskosten zunächst Bestandteil der Schulbudgets. Mit der Gründung der Immobilienwirtschaft im Jahr 2004 wurden diese Mittel dorthin verlagert, da die Einflussmöglichkeiten der Schulen auf diese Kosten eher begrenzt waren.

 

Zur Zeit werden die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Sachmittel an die Schulen nach fest gelegten Schlüsseln verteilt.

 

Gruppierung

Bezeichnung der HHST

Sachkonto-Nr

Bezeichnung des Sachkontos

 

Ergebnisplan vorher Verwaltungshaushalt

 

 

177

Spenden für Schulzwecke von privaten Unternehmen

41470000

Zuschüsse von privaten Unternehmen

620

Verwendung von Spenden für Schulzwecke

52912000

Verwendung von Spenden

157

Kostenersätze im Schulbereich

44610000

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

520

Betriebsgerät, Inventar

52710100

Büroinventar, -maschinen, Arbeits-, Telefon- und Telefaxgeräte

unterhalb der Wertgrenze von 150 EUR

 

In der Kameralistik waren die Mittel im Vermögenshaushalt veranschlagt

52711100

Ersatzbeschaffung Festwerte Büroarbeitsplatz

 

In der Kameralistik waren die Mittel im Vermögenshaushalt veranschlagt

52711000

Ersatzbeschaffung Festwerte EDV-Arbeitsplatz

5219

Wartung und Pflege der Unterrichtscomputer

52710400

Wartung und Pflege der Datennetze, zentraler Hard- und Software, Telekommunikationsanlage

540

Grundsteuern und sonstige Grundstücksabgaben

52411100

Grundsteuern und sonstige Grundstücksabgaben

( Mittel für Sondermüll, Container...)

5441

Allgemeine Schulreinigung

52414000

Gebäudereinigung

(Küchenreinigung, Reinigung Gardinen und Vorhänge)

546

Sonstige Bewirtschaftungskosten

52416000

Sonstige Bewirtschaftungskosten

560

Dienst- und Schutzbekleidung, persönl. Ausrüstungsgegenstände

52610000

Besondere Aufwendungen für Beschäftigte

571

Arzneimittel, Verbandsstoffe, Heil- und Desinfektionsmittel

52812001

Arzneimittel, Verbandstoffe, Heil- und Desinfektionsmittel

576

Lernmittel

52910100

Lernmittel

610

Lehr- und Unterrichtsmittel

52910900

Lehr- und Unterrichtsmittel

613

Schulwandern

52911000

Sonstige Sachausgaben bei den Schulen

616

Hauswirtschaft

52911000

Sonstige Sachausgaben bei den Schulen

650

Bürobedarf

54310100

Bürobedarf

6521

Postgebühren

54310201

Postgebühren allgemein

6522

Fernmeldegebühren

54310300

Fernmeldegebühren

6523

Internetgebühren

54310400

Internetgebühren

 

 

Die Verteilschlüssel wurden für jede Gruppierung (jetzt Sachkonto) differenziert festgelegt, z.B. pro Schule, als Sockelbeträge, nach Schülerzahl, nach der Anzahl der genutzten Räume, nach Schulart, nach Gruppen wie Primar- und Sekundarstufe I und II, nach Teilnehmerzahl oder nach Anzahl der Küchenkräfte, bzw. bei einzelnen Gruppierungen auch Mischformen der Verteilung.

 

Da diese Verteilschlüssel mit den Schulen gemeinsam festgelegt wurden und sich durch dieses System eine automatische Berechnung eines Budgets für jede Schule ergibt, vertrauen alle Schulen auf diese System.

 

Veränderungsanpassungen

In den vergangenen Jahren sind die zur Verteilung auf die Schulbudgets zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel konstant geblieben. Veränderungen für die einzelnen Schulen haben sich allerdings durch Faktoren wie z. B. der Einführung der Offenen Ganztagsschulen, steigende Schülerzahlen im Bereich der Sekundarstufe II und einen Zuwachs an Gebäuden (Sporthallen und Mensen) ergeben. Zusätzlich wirken sich Kostensteigerungen (insbesondere bei Schulbüchern) für die Schulen negativ aus. Daher wurden 2009 die Ansätze für Lehr- und Lernmittel um 10% erhöht. Die Einführung der neuen Schularten wurde in der Mittelverteilung berücksichtigt. Mit der Einführung der Doppik wurden Festwerte für Büro- und EDV-Arbeitsplätze in der gesamten Stadtverwaltung einschließlich der Schulen gebildet. Daher ist in diesem Bereich eine Aufnahme der Sachkonten für die Ersatzbeschaffung notwendig. Das Gesamtvolumen der Schulbudgets der Produktbereiche 21 und 22 beläuft sich im Haushalt 2011 auf 2.876.900 Euro. Die Höhe der übertragenen Haushaltsreste haben sich in den vergangenen zehn Jahren wie folgt entwickelt:

 

2001

2.484.283,22   DM

2002

1.025.243,82 Euro

2003

688.082.74 Euro

2004

250.776,26 Euro

2005

298.174,71 Euro

2006

469.412,92 Euro

2007

322.241,67 Euro

2008

165.948,95 Euro

2009

427.989,10 Euro

2010

849.349,69 Euro

 

Der Übertragungsantrag für 2010 wird noch gestellt.

 

 

Die schülergebundenen Kosten haben sich seit 1995 dem Landesdurchschnitt angenähert, wie dies der Beschluss der Ratsversammlung vorsah. 1995 lag der Landesdurchschnitt bei 124,45 Euro, in Kiel bei 78,75 Euro. 2008 lag der Landesdurchschnitt bei 164,81 Euro und der Durchschnitt in Kiel bei 152,09 Euro. Aktuellere Auswertungen des Statistikamtes Nord stehen noch nicht zur Verfügung.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Gert Meyer

Stadtrat

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

May 12, 2011 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 31, 2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 9, 2011 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen