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Antrag der Verwaltung - 0348/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung angesparter Haushaltsmittel in den sogenannten Schulbudgets in das folgende Haushaltsjahr
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 03.05.2011
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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May 12, 2011
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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May 31, 2011
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 9, 2011
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Antrag
Antrag:
Folgende Ertrags- und Aufwandskonten der Produktbereiche 21 und 22 werden mit Wirkung zum Haushaltsjahr 2011 dem Schulbudget zugeordnet:
Sachkonto-Nr | Bezeichnung des Sachkontos |
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41470000 | Zuschüsse von privaten Unternehmen |
52912000 | Verwendung von Spenden |
44610000 | Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
52710100 | Büroinventar, -maschinen, Arbeits-, Telefon- und Telefaxgeräte unterhalb der Wertgrenze von 150 EUR |
52711100 | Ersatzbeschaffung Festwerte Büroarbeitsplatz |
52711000 | Ersatzbeschaffung Festwerte EDV-Arbeitsplatz |
52710400 | Wartung und Pflege der Datennetze, zentraler Hard- und Software, Telekommunikationsanlage |
52411100 | Grundsteuern und sonstige Grundstücksabgaben ( Mittel für Sondermüll, Container...) |
52414000 | Gebäudereinigung (Küchenreinigung, Reinigung Gardinen und Vorhänge) |
52416000 | Sonstige Bewirtschaftungskosten |
52610000 | Besondere Aufwendungen für Beschäftigte |
52812001 | Arzneimittel, Verbandstoffe, Heil- und Desinfektionsmittel |
52910100 | Lernmittel |
52910900 | Lehr- und Unterrichtsmittel |
52911000 | Sonstige Sachausgaben bei den Schulen |
54310100 | Bürobedarf |
54310201 | Postgebühren allgemein |
54310300 | Fernmeldegebühren |
54310400 | Internetgebühren |
Mehrerträge bei den genannten Ertragskonten berechtigen zu Mehraufwendungen in den jeweiligen Schulbudgets. Eingesparte Haushaltsmittel können in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden, allerdings darf der geplante Zuschussbedarf des Gesamtbudgets 21-24 (Schulträgeraufgaben) dadurch nicht überschritten werden.
Begründung:
Anlass für die Beschlussvorlage
Der ursprüngliche Schulbudgetbeschluss der Ratsversammlung vom 26.10.1995 wird durch diesen Beschluss modifiziert. Durch die inhaltliche Entwicklung seit der Einführung der Budgetierung der Schulen in 1995 und die Umstellung des städtischen Haushaltes von der Kameralistik auf die Doppik ist es erforderlich, den aktuellen Sachstand durch einen Beschluss der Ratsversammlung abzusichern. Eine inhaltliche Veränderung der Grundsätze von Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit ist nicht beabsichtigt, da alle Beteiligten (Schulen, Schulverwaltung, Finanzwirtschaft, Selbstverwaltung) das System akzeptieren und auf das Verfahren, welches sich in den letzten 15 Jahren bewährt hat, vertrauen.
Einführung der Budgetierung
1995 wurde von der Schulverwaltung gemeinsam mit Vertretern der verschiedenen Schularten ein System entwickelt, das als Grundlage zur Verteilung der Sachmittel an Schulen dient. Damit sollte die Eigenverantwortung der Schulen im Umgang mit den städtischen Mitteln gefördert und eine höhere Effizienz des Mitteleinsatzes erreicht werden. Das Ergebnis wurde mit Querschnittsverwaltungen und Selbstverwaltung abgestimmt und 1996 wurden zum ersten Mal die Sachmittel für die Schulen budgetiert.
Wesentlicher Vorteil für die Schulen war die gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Sachkosten im Verwaltungshaushalt und die Übertragbarkeit von Restmitteln auf das nächste Jahr. Dadurch haben die Schulen die Möglichkeit, projektbezogen Schwerpunkte z.B. für die Ausstattung einer naturwissenschaftlichen Sammlung oder neues mitwachsendes Schülergestühl zu setzen und hierfür auch anzusparen.
In den vergangenen Jahren war die Resonanz der Schulen zum Verfahren durchweg positiv, da eine große Flexibilität gegeben und der schulische Entscheidungsspielraum hoch ist.
Politischer Auftrag war es, den Schulen möglichst viele Mittel aus dem Verwaltungshaushalt im Budget zur Verfügung zu stellen, um deren Handlungsspielraum zu erhöhen. So waren die Energiekosten, Reinigungskosten, Abfallbewirtschaftungskosten zunächst Bestandteil der Schulbudgets. Mit der Gründung der Immobilienwirtschaft im Jahr 2004 wurden diese Mittel dorthin verlagert, da die Einflussmöglichkeiten der Schulen auf diese Kosten eher begrenzt waren.
Zur Zeit werden die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Sachmittel an die Schulen nach fest gelegten Schlüsseln verteilt.
Gruppierung | Bezeichnung der HHST | Sachkonto-Nr | Bezeichnung des Sachkontos |
| Ergebnisplan vorher Verwaltungshaushalt |
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177 | Spenden für Schulzwecke von privaten Unternehmen | 41470000 | Zuschüsse von privaten Unternehmen |
620 | Verwendung von Spenden für Schulzwecke | 52912000 | Verwendung von Spenden |
157 | Kostenersätze im Schulbereich | 44610000 | Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
520 | Betriebsgerät, Inventar | 52710100 | Büroinventar, -maschinen, Arbeits-, Telefon- und Telefaxgeräte unterhalb der Wertgrenze von 150 EUR |
| In der Kameralistik waren die Mittel im Vermögenshaushalt veranschlagt | 52711100 | Ersatzbeschaffung Festwerte Büroarbeitsplatz |
| In der Kameralistik waren die Mittel im Vermögenshaushalt veranschlagt | 52711000 | Ersatzbeschaffung Festwerte EDV-Arbeitsplatz |
5219 | Wartung und Pflege der Unterrichtscomputer | 52710400 | Wartung und Pflege der Datennetze, zentraler Hard- und Software, Telekommunikationsanlage |
540 | Grundsteuern und sonstige Grundstücksabgaben | 52411100 | Grundsteuern und sonstige Grundstücksabgaben ( Mittel für Sondermüll, Container...) |
5441 | Allgemeine Schulreinigung | 52414000 | Gebäudereinigung (Küchenreinigung, Reinigung Gardinen und Vorhänge) |
546 | Sonstige Bewirtschaftungskosten | 52416000 | Sonstige Bewirtschaftungskosten |
560 | Dienst- und Schutzbekleidung, persönl. Ausrüstungsgegenstände | 52610000 | Besondere Aufwendungen für Beschäftigte |
571 | Arzneimittel, Verbandsstoffe, Heil- und Desinfektionsmittel | 52812001 | Arzneimittel, Verbandstoffe, Heil- und Desinfektionsmittel |
576 | Lernmittel | 52910100 | Lernmittel |
610 | Lehr- und Unterrichtsmittel | 52910900 | Lehr- und Unterrichtsmittel |
613 | Schulwandern | 52911000 | Sonstige Sachausgaben bei den Schulen |
616 | Hauswirtschaft | 52911000 | Sonstige Sachausgaben bei den Schulen |
650 | Bürobedarf | 54310100 | Bürobedarf |
6521 | Postgebühren | 54310201 | Postgebühren allgemein |
6522 | Fernmeldegebühren | 54310300 | Fernmeldegebühren |
6523 | Internetgebühren | 54310400 | Internetgebühren |
Die Verteilschlüssel wurden für jede Gruppierung (jetzt Sachkonto) differenziert festgelegt, z.B. pro Schule, als Sockelbeträge, nach Schülerzahl, nach der Anzahl der genutzten Räume, nach Schulart, nach Gruppen wie Primar- und Sekundarstufe I und II, nach Teilnehmerzahl oder nach Anzahl der Küchenkräfte, bzw. bei einzelnen Gruppierungen auch Mischformen der Verteilung.
Da diese Verteilschlüssel mit den Schulen gemeinsam festgelegt wurden und sich durch dieses System eine automatische Berechnung eines Budgets für jede Schule ergibt, vertrauen alle Schulen auf diese System.
Veränderungsanpassungen
In den vergangenen Jahren sind die zur Verteilung auf die Schulbudgets zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel konstant geblieben. Veränderungen für die einzelnen Schulen haben sich allerdings durch Faktoren wie z. B. der Einführung der Offenen Ganztagsschulen, steigende Schülerzahlen im Bereich der Sekundarstufe II und einen Zuwachs an Gebäuden (Sporthallen und Mensen) ergeben. Zusätzlich wirken sich Kostensteigerungen (insbesondere bei Schulbüchern) für die Schulen negativ aus. Daher wurden 2009 die Ansätze für Lehr- und Lernmittel um 10% erhöht. Die Einführung der neuen Schularten wurde in der Mittelverteilung berücksichtigt. Mit der Einführung der Doppik wurden Festwerte für Büro- und EDV-Arbeitsplätze in der gesamten Stadtverwaltung einschließlich der Schulen gebildet. Daher ist in diesem Bereich eine Aufnahme der Sachkonten für die Ersatzbeschaffung notwendig. Das Gesamtvolumen der Schulbudgets der Produktbereiche 21 und 22 beläuft sich im Haushalt 2011 auf 2.876.900 Euro. Die Höhe der übertragenen Haushaltsreste haben sich in den vergangenen zehn Jahren wie folgt entwickelt:
2001 | 2.484.283,22 DM |
2002 | 1.025.243,82 Euro |
2003 | 688.082.74 Euro |
2004 | 250.776,26 Euro |
2005 | 298.174,71 Euro |
2006 | 469.412,92 Euro |
2007 | 322.241,67 Euro |
2008 | 165.948,95 Euro |
2009 | 427.989,10 Euro |
2010 | 849.349,69 Euro |
Der Übertragungsantrag für 2010 wird noch gestellt.
Die schülergebundenen Kosten haben sich seit 1995 dem Landesdurchschnitt angenähert, wie dies der Beschluss der Ratsversammlung vorsah. 1995 lag der Landesdurchschnitt bei 124,45 Euro, in Kiel bei 78,75 Euro. 2008 lag der Landesdurchschnitt bei 164,81 Euro und der Durchschnitt in Kiel bei 152,09 Euro. Aktuellere Auswertungen des Statistikamtes Nord stehen noch nicht zur Verfügung.
In Vertretung
Gert Meyer
Stadtrat
