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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der FDP-Ratsfraktion - 0369/2011

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Entwurf Kleine Anfrage

PH 03.05.11

FinanzAS am 31.05.2011, öffentlich                                                                                                                ____

 

Betr.: Transparenz bei städtischen Zuschüssen

 

Vorbemerkung:

Dem Vernehmen nach werden in der Stadt Ulm auf den Eintrittskarten städtischer Einrichtungen (Bücherei, Theater, Museum etc.) sowie auf den Websites als auch auf den Flyern dieser Einrichtungen die städtischen Zuschüsse pro Bürger und pro Eintritt bzw. pro Nutzung nachrichtlich ausgewiesen. Diese Maßnahme führe zu höherer Transparenz hinsichtlich der städtischen Zuschüsse und sensibilisiere das Kostenbewusstsein sowohl der Ulmer als auch der auswärtigen Nachfrager von Leistungen und Produkten, die von der Stadt angeboten werden. Dies solle die Chance eröffnen, die Problematik der Haushaltssituation und die Schwierigkeit der Haushaltskonsolidierung einer breiten Öffentlichkeit mit vergleichsweise geringem Aufwand zugänglich zu machen. Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende

 

Kleine Anfrage

 

1.                  Welche Vorteile sieht die Verwaltung in dieser Maßnahme?

 

2.                  Welche Nachteile sieht die Verwaltung in dieser Maßnahme bzw. mit welchen Kosten wäre zu rechnen?

 

3.                  Wie beurteilt die Verwaltung diese Maßnahme in der Abwägung von Vor- und Nachteilen und sieht sie darin ein für Kiel angebrachtes Instrument zur Sensibilisierung des Kostenbewusstseins – auch mit Blick auf die Einführung des Bürgerhaushalts?

 

 

gez. Ralf Meinke                                                                                    f. d. R. Peter Helm

bürgerliches Mitglied                                                                                    Fraktionsgeschäftsführer

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Zu Punkt  6.1  der Tagesordnung

 

Stadtrat Meyer              Kiel, 13.05.2011

Dezernent für Finanzen, Kultur,

rgerangelegenheiten und Ordnung

 

 

 

Antwort auf die Kleine Anfrage

 

Drucksache 0369/2011

Transparenz bei städtischen Zuschüssen

 

Ralf Meinke (FDP-Ratsfraktion) vom 05.05.11 zum Finanzausschuss am 31.05.11

 

 

 

 

Die zur Sitzung des Finanzausschusses am 31.05.11 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Frage 1:

Welche Vorteile sieht die Verwaltung in dieser Maßnahme?

 

 

Antwort:

Durch die Darstellung der tatsächlichen Kosten kann den Nutzerinnen und Nutzern dargelegt werden, welche Kosten für die von ihnen in Anspruch genommenen Leistung tatsächlich entstehen. Dadurch wird der eigentliche finanzielle Aufwand und damit der Zuschussbedarf der Leistung deutlich.

 

 

 

Frage 2:

Welche Nachteile sieht die Verwaltung in dieser Maßnahme bzw. mit welchen Kosten wer zu rechnen?

 

 

Antwort:

Die Maßnahme hätte keine benennbaren „Nachteile“, jedoch muss kritisch hinterfragt werden, welche Wirkungen erreicht werden können. Dazu seien hier nur zwei Aspekte genannt: 1. Die tatsächlichen Kosten werden nur den Nutzerinnen und Nutzern der Leistung bekannt. Ziel muss es aber sein, allen Bürgerinnen und Bürgern die Differenz von Entgelten/Gebühren zum Aufwand transparent zu machen. 2. Die tatsächlichen Kosten werden nur in den Fällen dargestellt, in denen Entgelte und Gebühren anfallen. Überwiegend sind davon kulturelle und sportliche Angebote betroffen, die so in den Fokus gerückt werden. Tatsächlich verursacht aber jede kommunale Leistung einen Aufwand, der nicht durch Erträge gedeckt wird. Auch die Benutzung von Straßen, die Vorhaltung von Feuerwehr und Rettungsdiensten, der Betrieb von Schulen, die Einrichtung von Stellen für Schulsozialpädagogik etc. etc. verursacht einen solchen – nicht gedeckten – Aufwand.

 

Die Berechnung des „Netto-Betrages“rfte verwaltungsseitig einen derzeit nicht bezifferbaren Mehraufwand bedeuten, zumal globale Zuschüsse (wie zum Beispiel der FAG), nicht problemlos auf die einzelnen Leistungen umgerechnet werden können.

 

Die technischen Möglichkeiten des Druckes auf Eintrittskarten und die zusätzlichen Kosten müssen noch geprüft werden.

 

 

 

Frage 3:

Wie beurteilt die Verwaltung diese Maßnahme in der Abwägung von Vor- und Nachteilen und sieht sie darin ein für Kiel angebrachtes Instrument zur Sensibilisierung des Kostenbewusstseins – auch mit Blick auf die Einführung des Bürgerhaushalts?

 

 

Antwort:

Die Arbeit einer kommunalen Verwaltung ist die Arbeit einer Organisation, die dem Gemeinwohl dient und von der Gemeinschaft finanziert wird. Eine Kommune erzielt keinen Profit, sie deckt ihren Aufwand in der Regel auch nicht durch die für eine Leistung direkt geforderten Entgelte oder Gebühren.

 

Es ist das Ziel der Landeshauptstadt Kielnftig – gerade im Rahmen von Bürgerhaushalten – den Haushalt transparenter und öffentlicher zu machen und bei den Bürgerinnen und Bürgern ein Bewusstsein für die Kosten der städtischen Leistungen zu erzeugen.

 

Der Aufdruck des Zuschussbedarfs auf Eintrittskarten wäre dabei eine denkbare Variante.

 

Die Landeshauptstadt Kiel wird diese Möglichkeit im Rahmen der Umsetzung des Bürgerhaushaltes prüfen.

 

 

 

 

 

 

 

Gert Meyer

 

 

 

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Beschlüsse

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May 31, 2011 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen