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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0468/2011

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 19.05.11 (Drs. 0325/2011) wird hiermit über die Schwerpunkte und Rahmenvorgaben des durch die Verwaltung aufzustellenden Haushaltes 2012 informiert.

 

1.       Zeitrahmen

 

Der Haushaltsaufruf ist Anfang Mai 2011 ergangen. Die Dezernate, Ämter und Büros

haben nun bis Mitte Juli Zeit, die Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2012 abzu-

schließen.

In einer 2. Phase erfolgt dann Ende September / Anfang Oktober die verwaltungsin-

terne Endabstimmung und Nachsteuerung im Rahmen der Vorgaben bevor der Haushalt

zur Beratung vorgelegt wird.

Der Terminplan ist als Anlage 1 beigefügt.

 

2.       Rahmenbedingungen

 

a.       Haushalt 2011

 

Der Haushalt 2011 wurde bisher vom Innenminister noch nicht genehmigt. Es kann daher nicht abgeschätzt werden, welcher genehmigungsfähige Spielraum für die Aufstellung des Haushaltes 2012 besteht.

 

b.       Wirtschaftliche Lage

 

Die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleiben für die Landeshauptstadt

Kiel trotz verbesserter konjunktureller Lage weiterhin schwierig. Das im Haushalt

2011 für das Jahr 2012 geplante Jahresergebnis weist ein Defizit von fast 86 Mio.€

auf. Parallel dazu wird das bilanzielle Eigenkapital der Stadt spätestens im Jahr

2015 aufgebraucht sein.

Die vorläufigen Ergebnisse der Haushaltsjahre 2009 und 2010 mit einem Zu-

schussbedarf von jeweils „nur“ rund 20 Mio. €  zeigen, dass die Landeshauptstadt

Kiel von der weltweiten Wirtschaftskrise nicht so hart getroffen wurde, wie be-

rchtet. Dennoch ist noch nicht absehbar, ob sich der Trend derart positiv verste-

tigt. Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit die Erwartungen für die Steuereinnah-

men (Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Finanzaus-

gleich) noch nach „oben“ korrigiert werden können.

 

 

c.       Sozialgesetze

 

Eine Verbesserung der finanziellen Situation durch externe Effekte zeichnet sich im Sozialbereich ab. Hier übernimmt der Bund stufenweise die Kosten der Grundsicherung im Alter bis 2014 zu 100 Prozent (2012 45%, 2013 75%, ab 2014 100%).

Inwieweit die weiteren Auswirkungen des „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedar-

fen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ vom

24. März 2011 (u.a. das sogenannte Bildungspaket) den Haushalt beeinflussen

werden, bleibt abzuwarten.

 

Daneben wird der Ausbau der Kindertagesbetreuung auch zukünftig zu stärkeren Belastungen führen. Insbesondere bei den Betriebskosten der Kindertagesstätten ist mit weiteren Steigerungen zu rechnen.

 

d.       Personalkosten

 

Der im Haushalt 2011 festgelegte Personalkostendeckel auf dem Stand von 2010 gilt auch weiterhin. Die im kommenden Jahr erwarteten Personalkostensteigerungen, z.B. durch die bereits vereinbarten Besoldungssteigerungen oder durch Einstellung weiterer Mitarbeiter/innen im Zuge des Ausbaus der Kindertagesstätten, sind daher intern aufzufangen.

 

Insgesamt bestehen für den Haushalt 2012 keine Spielräume, d.h. sämtliche Minderaufwendungen und zu erwartende Mehrerträge sind deshalb zur Senkung des Defizits einzusetzen.

 

3.       Strategische Schwerpunkte

 

Die bereits in den Haushalten 2010 und 2011 gesetzten Schwerpunkte zur Verbesse-

rung der Bildungschancen und dem Ausbau der Kindertagesbetreuung bleiben auch im

Haushaltsjahr 2012 in vollem Umfang bestehen.

Die bereits getroffenen Entscheidungen der Ratsversammlung (zuletzt Drs. 0313/2011, Fortschreibung und Aktualisierung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2011/2012) sind im Haushalt 2012 umzusetzen.

 

4.       Rahmenvorgabe Ergebnisplan

 

Die im Haushaltsaufruf formulierte Vorgabe des Kämmerers im Ergebnisplan zielt auf ei

nen Zuschussbedarf „deutlich unter 70 Mio. €“ ab. Damit wird im ersten Schritt ein Er-

gebnis angestrebt, das die bisherigen Planung für 2012 in Höhe von 85,8 Mio. € um rd.

16 Mio. € unterschreitet. Die Verwaltung setzt damit den bereits begonnenen Weg der

kontinuierlichen Anpassung und Senkung der Zuschussbedarfe fort. Im Haushalt 2010

war für das Jahr 2012 sogar noch ein Zuschussbedarf von 110 Mio. € geplant, der bereits

im letzten Jahr herabgesetzt wurde und nun in der konkreten Planung 2012 noch einmal

gesenkt wird.

 

Da das Rechnungsergebnis 2010 voraussichtlich bei rund 20 Mio. € Zuschussbedarf lie-

gen wird (2010 geplant 76,2 Mio. €), sind die Ämter und Dezernate aufgefordert, dieses

Ergebnis als Referenzwert bei allen ihren Planungen heranzuziehen.

 

Gegebenenfalls wird im Rahmen der Endabstimmung / Nachsteuerung zu prüfen sein,

wie deutlich der Zuschussbedarf im Rahmen einer vorsichtigen Haushaltsplanung

unter dem Betrag von 70 Mio. € liegen kann.

 

 

 

5.       Rahmenvorgabe Finanzplan

 

Es ist festzustellen, dass die Landeshauptstadt Kiel jährlich erheblich mehr Investitionen

plant, als tatsächlich umgesetzt werden können.

So wurden beispielsweise in das Haushaltsjahr 2010 insgesamt rund 97 Mio. € Reste für

Investitionsauszahlungen aus dem Jahr 2009 übertragen. Zusammen mit dem Ansatz in

2010 und überplanmäßigen Auszahlungen von knapp 69 Mio. € standen somit im Jahr

2010 insgesamt Mittel für Investitionsauszahlungen in einer Größenordnung von rund 165 Mio. € zur Verfügung.

Abgeflossen sind davon bis zum Jahresende 2010 gerade einmal rund 71 Mio. €, d.h. die

zur Verfügung gestellten Mittel konnten nicht zeitnah verausgabt werden und es müssen

voraussichtlich erneut Reste in einem Volumen von über 90 Mio. € auf das Jahr 2011

übertragen werden. 

 

Ziel ist daher, sich bei der zukünftigen Planung deutlich stärker an den faktischen Umset-

zungsmöglichkeiten und an dem realistischen Mittelabfluss zu orientieren. Die hohen

Haushaltsreste verdeutlichen, dass stadtweit mehr Baumaßnahmen geplant werden als

tatsächlich gebaut werden können. Die Veranschlagung von Investitionen in einem Haus-

haltsjahr setzt aber deren Haushaltsreife voraus, also den Bau und die Bezahlung der

Baumaßnahmen im jeweiligen Haushaltsjahr. Dabei kann es zwar durchaus zu Ver-

schiebungen kommen. Die vorhandene Höhe der Reste macht aber deutlich, dass

die Finanzplanung auf ihre realistische Umsetzbarkeit hin überprüft werden muss.

 

Im Übrigen gilt nach Maßgabe vorstehender Ausführungen, das Kreditvolumen in allen betroffenen Bereichen so gering wie möglich zu halten.

 

6.       Abbildung der Wirkungsorientierung im Haushalt / Produktinformationen

 

Auch als Folge der Umsetzung der Aufträge aus der Drs. 1141/2008 „Kieler Konsolidierungspfad: Reformkataster entwickeln“ wird ab dem Haushalt 2012 die Wirkungsorientierung im Haushalt verstärkt in den Fokus gerückt.

a.       Die neue Budgetebene

Die in den Haushalten 2009 und 2010 erprobte Wirkungsorientierung auf der E-

bene der 93 Teilpläne (Produktgruppen und Unterproduktgruppen) hat sich hin-

sichtlich der Darstellung von Wirkungszusammenhängen als zu kleinteilig erwie-

sen.

Zum Haushalt 2012 soll die Wirkungsorientierung daher auf einer höher verdich-

teten Ebene, der Ebene der zentralen Politikfelder, die auch gleichzeitig die neu-

en Budgets bilden, abgebildet werden. Die Anzahl der Budgets wird hierfür von zurzeit 23 auf 13 reduziert (vgl. Anlage 2).

Abgebildet werden sollen dabei insbesondere Handlungsschwerpunkte und Ziele sowie dazugehörige Indikatoren und Größen für die Erfolgsmessung. Daneben werden auch Stärken und Chancen sowie Schwächen und Risiken zur Situationsanalyse in den Haushalt aufgenommen.

 

Im Haushalt 2012 soll diese neue Vorgehensweise zunächst mit den folgenden vier Bereichen (Budgets) beginnen:

 

Ø Budget 11                                 (Innere Verwaltung) 

                 Aufgabe:    Immobilien- und Energiemanagement

 

      Ø Budget 21-24                (Schulträgeraufgaben)

                 Aufgabe:    Schulentwicklung

 

 

Ø       Budget 31                                 (Soziale Hilfen)

                                                          Aufgaben:  Leistungen für Unterkunft u. Heizung SGB II

        Eingliederungshilfe SGB IX / XII

 

 

Ø       Budget 36                            (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe)

Aufgaben:              KiTa-Bedarfsplanung

Reduzierung der Schulabgänger ohne

Anschlussperspektive.

 

b.       Informationen auf der Produktebene

 

Die Produktebene wird ab dem Haushalt 2012 die zentrale Informationsebene im

Haushalt sein. Neben ausgewählten Finanzinformationen sollen hier ab 2012 –

insbesondere in den unter Punkt 6.a genannten Bereichen – noch systematischer

als bisher Ziele, Leistungen und Zielerreichungsgrade abgebildet werden.

Hierdurch wird die Wirkung der eingesetzten Instrumente und Maßnahmen kon-

kret im Haushalt ablesbar.

 

Darüber hinaus werden weitere Kennzahlen wie beispielsweise für die Ausstat-

tung mit Personal (Anzahl der Vollzeitäquivalente) oder der Zuschussbedarf je

Einwohner und der Kostendeckungsgrad standardmäßig mit aufgenommen.

 

Sukzessive neu aufzunehmen sind ab 2012 Benchmarkzahlen, also Vergleichs-

zahlen mit anderen Kommunen oder Durchschnittswerten auf Bundes- und

Landesebene.

 

Die sonstigen Produktangaben (u.a. Organisationseinheit, Kurzbeschreibung, Produktziel) bleiben im neuen Haushalt unverändert.

c.       Informationen auf der Teilplanebene

Die Teilplanebene dient künftig im Wesentlichen der Darstellung der Haushalts-

ansätze in der vom Land in den Verwaltungsvorschriften für den Produktrahmen

vorgeschriebenen Form.

 

 

Die neuen Haushaltsseiten sind exemplarisch als Anlage 3 beigefügt.

 

 

 

 

 

Gert Meyer

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 31, 2011 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jun 9, 2011 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen