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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0857/2011

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Beratungsfolge

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Antrag

Anträge:

 

1.       Die in der Begründung näher benannten öffentlichen Parkhäuser, Parkpaletten und Tiefgaragen der Landeshauptstadt Kiel sowie die Fahrradstation „Umsteiger“ werden in den „Eigenbetrieb Parken“ mit Wirkung vom 01.01.2012 eingelegt und bewirtschaftet. Der Eigenbetrieb übernimmt darüber hinaus die Weiterentwicklung des öffentlichen Parkplatzangebotes auf nicht gewidmeten Flächen.

 

2.       Der Eigenbetrieb wird in das Dezernat r Stadtentwicklung und Umwelt eingegliedert. Der Werkausschuss (Beteiligungsausschuss) ist der Bauausschuss.

 

3.       Der Betriebssatzung (Anlage 1) des Eigenbetriebes Parken der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.

 

4.       Der Bestellung

 

              der Verwaltungsbeamtin Frau Monika Hanke              zur 1. Werkleiterin und

              des Diplom-Betriebswirtes Herrn Georg Schulze-Feldmann              zum 2. Werkleiter

 

mit Wirkung vom 01.01.2012 wird zugestimmt.

 

5.       Dem Wirtschaftsplan 2012 (Anlage 2) des Eigenbetriebes Parken der Landeshauptstadt Kiel wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Entgeltpflichtige Parkierungsanlagen in guter Lage erwirtschaften in der Regel innerhalb weniger Jahre nach Inbetriebnahme ein positives Ergebnis. Bundesweit liegt der Anteil kommunaler Unternehmen zur Parkraumbewirtschaftung bei rd. 40 Prozent (Quelle: Karl-Heinz Ellinghaus, Osnabrück, 2011: Gutachterliche Stellungnahme zum Parkhausneubau ZOB Kiel). In vielen Fällen haben sich die Unternehmen im Laufe der vergangenen Jahre als Eigenbetrieb oder in privaten Gesellschaftsformen aus der allgemeinen Verwaltung ausgegliedert und teilweise erheblich weiterentwickelt. Einige der kommunalen Unternehmen sind regional marktbeherrschend oder mit überwiegend privaten Gesellschaftsanteilen darüber hinaus auch überregional erfolgreich.

 

Im Eigentum und der Bewirtschaftung der Landeshauptstadt Kiel befinden sich ohne Berücksichtigung von gebührenpflichtigem Parken an Straßen oder auf Plätzen folgende Parkeinrichtungen:

 

·         Tiefgarage Europaplatz

·         Parkhaus ZOB

·         Anteile Parkdeck Schulstraße (Gaarden)

·         Parkpalette Dänischer Wohld (Friedrichsort)

·         Fahrradstation „Umsteiger“ am Hauptbahnhof

 

Die administrative Betreuung der genannten Anlagen erfolgt gegenwärtig durch die Verwaltungsabteilung des Tiefbauamtes. Es bestehen Betriebsführungsverträge mit der Kieler Stadtentwicklungs- und Sanierungsgesellschaft sowie mit der Brücke Schleswig-Holstein gGmbH (Fahrradstation „Umsteiger“).

 

Im Jahr 2010 wurden Umsatzerlöse von insgesamt ca. 1,24 Mio. € erzielt.

 

Der Anteil des Parkhauses ZOB, das nach Teilabbruch in der Folge des Neubaus des Atlantic Hotels nur noch mit 374 Einstellplätzen ausgestattet ist, liegt bei ca. 700 T€. Grundlegende Bauwerksuntersuchungen an der Konstruktion des Parkhauses ZOB, das 1972 als provisorische Anlage errichtet worden ist, belegen das bevorstehende Ende der Nutzungsdauer.

 

In der Sitzung des Bauausschusses vom 30.05.2011 (Drs. 449/2011) wurden Beschlüsse zum weiteren Vorgehen im Bereich des ZOB gefasst. Unter anderem wurde beschlossen, die Entwurfsplanung r den Neubau eines Parkhauses an dieser Stelle vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung zu beauftragen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung ist vorgesehen, die Maßnahme durch den zu gründenden Eigenbetrieb Parken zu finanzieren. Die durch das Tiefbauamt beauftragte gutachtliche Stellungnahme eines Sachverständigen für den Betrieb und die Wirtschaftlichkeit von Park- und Garagenhäusern belegt die sehr gute wirtschaftliche Perspektive für den geplanten Neubau.

 

Dringlichkeit besteht in mehrfacher Weise:

 

·         aufgrund vertraglicher Verpflichtungen der Stadt zum Vorhalten von 140 Stellplätzen für das Atlantic Hotel vor dem Hintergrund des bevorstehenden Endes der Nutzungsdauer des bestehenden Parkhauses,

·         im Hinblick auf das eingeleitete Ausschreibungsverfahren zur Vermarktung des sogenannten Baufeldes Irdlich des Atlantic-Hotels, das einen Rückbau des bestehenden Parkhauses voraussetzt, und

·         aufgrund der zeitlichen und technischen Verflechtung des Parkhausneubaus mit der Fördermaßnahme „Umbau ZOB/Bahnhofsvorplatz“.

 

Die Überlegungen zur Finanzierung des Parkhausneubaus unabhängig vom allgemeinen städtischen Haushalt und die Erkenntnis, auch in der Landeshauptstadt Kiel die Voraussetzungen für eine transparente und gestraffte Organisation zu schaffen, haben dazu geführt, Investitionen und Betrieb in Form eines Eigenbetriebes zu bündeln. Die Personalkosten des Betriebes sind als geringfügig einzustufen, da nur bestehendes Personal mit geringen Zeitanteilen zu berücksichtigen ist. Die Betriebsführung wird zu gegebener Zeit neu ausgeschrieben werden. Hierbei sollten neue Technologien für die Buchung der Stellplätze, eine effiziente Abrechnung, eine wirtschaftliche Überwachung der Anlagen und die Verfolgung gezielter Marketingkonzepte einbezogen werden.

 

Erläuterungen zur Beschlussvorlage im Einzelnen

 

zu 1:

 

Wie in der Beschlussvorlage r die Sitzung des Bauausschusses am 30.05.2011 (Drs. 449/2011) beschrieben, hat das Parkhaus ZOB das Ende der Nutzungsdauer erreicht und muss abgerissen werden. Es ist geplant, hierfür ein neues Parkhaus zu errichten. Erste Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Anlage 3 – Stand April 2011) und das Gutachten des beauftragten Sachverständigen Ellinghaus, Osnabrück, vom September d. J. zeigten auf, dass r das Parkhaus ZOB aufgrund der vorliegenden Betriebsergebnisse der vergangenen Jahre und der hervorragenden Lagevorteile ein positives Jahresergebnis bereits in den ersten Betriebsjahren zu erwarten ist. Die aktualisierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind als Anlage 4 beigefügt.

 

Der oben erläuterten Dringlichkeit folgend ist die Einrichtung des Eigenbetriebes bereits zum Beginn des folgenden Haushaltsjahres vorgesehen. Im Entwurf für den Haushalt 2012 sind die ursprünglich eingeplanten Planungsmittel für den Neubau mit Hinweis auf die geplante Gründung des Eigenbetriebes nicht mehr enthalten. Die Finanzierung der dringend notwendigen investiven Maßnahmen ist somit ab 2012 ausschließlich durch Einnahmen und Kreditaufnahme des Eigenbetriebes möglich.

 

Der Personalrat wurde über die bevorstehende Entscheidung zur Gründung des Eigenbetriebes Parken der Landeshauptstadt Kiel nach § 83 Abs. 1 Satz 2 MGB Schl.-H. mit Schreiben vom 18.10.2011 unterrichtet.

 

zu 2:

 

Es ist vorgesehen, den Eigenbetrieb in das Dezernat r Stadtentwicklung und Umwelt zu integrieren, da die administrative und konstruktiv-technische Betreuung bereits dort erfolgt und darüber hinaus eine enge Verknüpfung mit verkehrlichen Belangen gegeben ist. Entsprechend soll der Bauausschuss Werkausschuss r den Eigenbetrieb werden.

 

Das Einbringen betriebswirtschaftlichen Know-Hows erfolgt durch Personal des Eigenbetriebes Beteiligungen mit der Gestellung des 2. Werkleiters und durch die geplante Einbindung der dortigen Finanzbuchhaltung.

 

zu 3:

 

Derzeit befinden sich die Parkhäuser und die Fahrradstation im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes. Die finanzielle Entwicklung wird im städtischen Haushalt abgebildet. Die Kieler Stadtentwicklungs- und Sanierungsgesellschaft mbH ist mit der Betriebsführung beauftragt.

 

Entsprechend § 101 der Gemeindeordnung (GO) darf die Gemeinde wirtschaftliche Unternehmen errichten, wenn der Zweck nicht besser und nicht wirtschaftlicher auf andere Weise erllt werden kann.

 

Ein Eigenbetrieb bietet gegenüber der Aufgabenwahrnehmung in einem Amt mit einer Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben folgende Vorteile:

 

·         Eine straffe Organisation mit ausgeprägten Verantwortlichkeiten gewährleistet ein hohes Identifikationspotenzial der wenigen Beteiligten und eine effiziente und jeweils zeitnahe Kontrolle der Zielerreichung. Die vergleichsweise hohen Umsatzerlöse von gegenwärtig bereits mehr als 1,2 Mio. €hrlich erfordern ein marktorientiertes Handeln. Mit einer optimierten Organisationsform soll gleichzeitig eine verstärkte Kundenorientierung erreicht werden.

 

  • Durch kurze Entscheidungswege soll die Entwicklung der derzeitigen und künftigen entsprechenden Parkierungsanlagen und insbesondere der Bau des Parkhauses ZOB sichergestellt werden.

 

  • Die Finanzierung des Parkhauses ZOB kann vom Eigenbetrieb selbst und unabhängig vom Haushalt vorgenommen werden. Somit wird die Planungssicherheit für den Neubau erhöht.

 

  • Als Sondervermögen der Gemeinde hat der Eigenbetrieb ein eigenes Rechnungswesen mit einer klaren Kostenzuordnung einzurichten. Dies ist vorteilhaft, da für den Betrieb der Parkhäuser Steuererklärungen angefertigt werden müssen.

 

Auf Grundlage der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein wurde eine Betriebssatzung ausgearbeitet, die als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigegt ist. Die Betriebssatzung regelt den Zweck sowie den organisatorischen Rahmen und die Aufgabenzuordnung des Eigenbetriebes.

 

Es wird an dieser Stelle auf § 5 der Satzung (Stammkapital) hingewiesen:

Es ist vorgesehen, das Stammkapital des Eigenbetriebes in Form einer Sacheinlage (Anlagevermögen) zu erbringen.

 

zu 4:

 

Die Verwaltungsbeamtin Monika Hanke leitet im Tiefbauamt die Allgemeine Verwaltungs- und Rechnungsabteilung und ist derzeit bereits r die Parkhäuser verantwortlich. Frau Hanke war mehrere Jahre im administrativen Bereich der kostenrechnenden Einrichtung Stadtentwässerung für Grundsatzfragen, Haushalts- und Rechnungswesen verantwortlich.

 

Der Diplom-Betriebswirt Georg Schulze-Feldmann leitet seit rd. sieben Jahren den Eigenbetrieb Kieler Sportboothäfen mit einem Arbeitszeitanteil von rd. 30 %. Er ist für den Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel im Projekt ZOB tätig und hat die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das zu planende Parkhaus ZOB vorgenommen.

 

 

 

 

 

Peter Todeskino              Gert Meyer

rgermeister              Stadtrat

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 3, 2011 - Bauausschuss - vertagt

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Nov 8, 2011 - Finanzausschuss - vertagt

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Dec 1, 2011 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 6, 2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 15, 2011 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen