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Antrag der FDP-Ratsfraktion - 0387/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung von Schulsekretärinnen und Schulsekretären
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 15.06.2012
- Drucksachenart:
- Antrag der FDP-Ratsfraktion
- Federführend:
- FDP-Ratsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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Jun 14, 2012
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Aug 9, 2012
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Nov 14, 2012
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Dec 12, 2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 13, 2012
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Antrag
Betr.: Vertretung von Schulsekretärinnen und Schulsekretären
Antrag
1. Zielsetzung
1.1 Die Vertretungsregelung, die im Krankheitsfall von Schulsekretärinnen und Schulsekretären Anwendung findet, wird dahin gehend geändert, dass eine Abordnung in ein verwaistes Schulsekretariat bereits nach zwei Tagen und nicht erst - wie bislang in der Regel praktiziert nach einer Erkrankungsdauer von zwei Wochen vorgenommen wird.
1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, sicher zu stellen, dass im Vertretungsfall nicht nur die Qualifikation, sondern auch die wöchentliche Arbeitszeit den Anforderungen des Schulbetriebs gerecht wird.
2. Umsetzung
2.1 Die unter 1. und 2. genannten Ziele sollen in Anlehnung an die Vertretungsregelung, die im Hausmeisterdienstkonzept Anwendung findet, (vgl. Drs. 1222/2006 - Springerstellen), erreicht werden.
2.2 Sofern für den hierfür notwendigen Personalbedarf nicht das Personalvermittlungskontingent herangezogen werden kann, sind drei halbe Planstellen einzurichten, für deren Finanzierung die Verwaltung einen geeigneten Deckungsvorschlag unterbreitet und diesen spätestens im Rahmen des kommenden Nachtragshaushalt umsetzt.
Begründung:
Wie der Antwort auf die Kleine Anfrage Vertretung von Schulsekretärinnen und Schulsekretären (Drs. 0282/2012) zu entnehmen ist, wird in ein verwaistes Schulsekretariat in der Regel nach einer Erkrankungsdauer von zwei Wochen aus einem mehrfach besetzten Schulsekretariat eine Schulsekretärin / ein Schulsekretär abgeordnet.
Eine Änderung dieser Vertretungsregelung in dem beantragten Sinn ist notwendig, weil dies den Anforderungen des Schulbetriebs in höherem Maße entgegen kommt, ebenso wie die Sicherstellung der nötigen Qualifikation und zeitlichen Verfügbarkeit der vertretenden Sekretärin / des vertretenden Sekretärs.
Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
gez. Silke Jürgensen f. d. R. Peter Helm
stv. Fraktionsvorsitzende Fraktionsgeschäftsführer
