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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0590/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Vorbemerkung

 

Gemäß § 95m Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeinde „...zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen“.

 

Mit Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 sind, bezogen auf den städtischen Kernhaushalt, zum zweiten Mal alle Stufen eines Haushaltsjahres – angefangen von der Planung über den Haushaltsvollzug bis hin zum Abschluss – nach den Regeln der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) durchlaufen worden.

 

In Bezug auf die Haushaltsplanung waren jedoch wie im Haushaltsjahr 2009 mangels geeigneter Grundlagen (insbesondere bewertetes Anlagevermögen, Wertberichtigungen auf Forderungen, Sonderposten) noch nicht alle erforderlichen Daten verfügbar. Zudem gab es teilweise noch keine belastbaren Erfahrungswerte, die als Anhaltspunkte für die Veranschlagung dienen konnten (z. B. bei der Bildung und Auflösung von Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen). Diese „doppischen Effekte“ haben in Einzelfällen zu erheblichen Plan-Ist-Abweichungen geführt. Diese werden  im Folgenden neben den „klassischen Effekten“ gesondert dargestellt.

 

Jahresergebnis 2010

 

Die Ergebnisrechnung zum 31.12.2010 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 19,8 Mio. € ab.

 

Gegenüber dem geplanten Fehlbetrag von 84,1 Mio. € (einschließlich 7,9 Mio. € übertragener Haushaltsermächtigungen aus 2009) bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung in Höhe von 64,3 Mio. €, gegenüber dem Vorjahr (Fehlbetrag 37,7 Mio. €) eine Verbesserung von 17,9 Mio. €.

Die Ertragslage 2010 der Landeshauptstadt Kiel hat sich somit gegenüber dem Vorjahr leicht entspannt. Dies ist in erster Linie auf ein deutlich verbessertes, aber immer noch negatives, Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (-3,0 Mio. €) zurückzuführen.


Der nach wie vor vorhandene, hohe Jahresfehlbetrag von 19,8 Mio. € hat seine Ursache vor allem im negativen Finanzergebnis (-15,3 Mio. €), das infolge der hohen, noch weiter steigenden, Schulden und der daraus resultierenden Zinslasten auch künftige Jahresergebnisse negativ beeinflussen wird.

 

Abweichungsanalyse

 

Wie aus den folgenden Aufstellungen ersichtlich, haben sich aus dem „klassischen“ Haushalt heraus Verbesserungen in einer Größenordnung von rund 74 Mio. € ergeben, wovon rd. 32,5 Mio. € auf Ertragsverbesserungen und rd. 41,5 Mio. € auf Aufwandsminderungen zurückzuführen sind.

Die saldierten „doppischen“ Effekte führen hingegen zu einer Verschlechterung von rund 10 Mio. €, die sich aus Einnahmeverbesserungen von rd. 28 Mio. € und Mehraufwendungen von rd. 38 Mio. € ergibt.

Zum erleichterten Verständnis sind die wesentlichen Veränderungen beider Gruppen von Abweichungen im Folgenden getrennt dargestellt:

 

„Klassische“ Haushaltsveränderungen

 

 

 

 

 

 

 

Ist 2009

Plan 2010

Ist 2010

Plan-Ist-Abweichung 2010

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuern und ähnliche Abgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewerbesteuer

102,8

97,7

103,3

+5,6

 

 

 

 

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

65,2

59,5

61,7

+2,2

 

 

 

 

 

Grundsteuer B

 

 

32,6

31,8

32,6

+0,8

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

Kommunaler Finanzausgleich (Schlüssel-

zuweisungen und Fehlbetragszuweisung)

 

 

Sonstige Transfererträge

 

Kostenbeiträge, Aufwendungs- und Kostenersatz

 

 

Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte

 

 

115,6

 

 

 

 

 

 

7,7

 

 

112,9

 

 

 

 

 

 

5,3

 

 

115,1

 

 

 

 

 

 

8,9

 

 

+2,2

 

 

 

 

 

 

+3,6

 

Benutzungsgebühren

Die höheren Benutzungsgebühren entstanden hauptsächlich im Bereich des Rettungsdienstes

 

50,8

 

 

47,7

 

50,6

 

+2,9

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Ist 2009

Plan 2010

Ist 2010

Plan-Ist-Abweichung 2010

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

 

Ausgleichs- und Erstattungsbeträge für Kosten der Sozialhilfe

 

 

 

 

64,7

 

 

 

68,0

 

 

 

73,8

 

 

 

+5,8

 

 

 

 

 

Sonstige ordentliche Erträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verzinsung von Steuernachforderungen

6,4

1,8

3,4

+1,6

 

 

 

 

 

Erträge aus der Veräerung von Grund-

7,5

0,2

5,4

+5,2

stücken und Gebäuden

 

 

 

 

Die Erträge waren ursprünglich als

 

 

 

 

investive Einzahlungen in der Finanz-

 

 

 

 

Rechnung geplant, sind jedoch als

 

 

 

 

Erträge in der Ergebnisrechnung

 

 

 

 

auszuweisen, denen auf der Aufwand-

 

 

 

 

Seite der Abgang von Restbuchwerten

 

 

 

 

gegenübersteht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatzsteuerpflichtige Erlöse

5,0

3,2

5,6

+2,4

 

 

 

 

 

Aufwendungen

 

 

 

 

 

Personal- und Versorgungsaufwendungen

 

Dienstaufwendungen

 

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

 

Versorgungsaufwendungen

 

 

 

 

 

129,5

 

19,4

 

 

20,8

 

 

 

140,5

 

20,7

 

 

21,8

 

 

 

133,6

 

20,1

 

 

20,9

 

 

 

-6,9

 

-0,6

 

 

-0,9

Sach- und Dienstleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebäudeunterhaltung

Die hier vorhandenen Personalkapaziten wurden in 2010 vorrangig zur Abarbeitung des Konjunkturprogramm II eingesetzt, sodass nicht alle geplanten Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden konnten. Die ohnehin schon hohe Summe übertragener Erchtigungen in diesem Bereich stieg somit nochmals um rd. 3,3 Mio. € auf nunmehr rd. 7,9 Mio. € an

 

Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

 

17,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10,0

26,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11,7

16,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8,8

-9,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-2,9

 

 

 

 

 

Mieten

 

 

Transferaufwendungen

 

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Die Verbesserungen entfielen zur Hälfte auf Zuschüsse für Kindertagesstätten freier Träger

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

 

3,6

 

 

 

 

63,1

4,9

 

 

 

 

81,4

3,8

 

 

 

 

74,1

-1,1

 

 

 

 

-7,3

 

 

 

 

 

Leistungen für Unterkunft und Heizung

75,1

78,6

69,5

-9,1

(KdU)

 

 

 

 

 

Abgänge Restbuchwerte veräerter

 

 

 

 

Grundstücke und Gebäude

siehe Erträge aus der Veräerung von Grundstücken und Gebäuden

3,0

-

2,4

+2,4

 

 

 

 

 

 

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zinsaufwendungen

15,7

20,8

15,5

-5,3

Das anhaltend günstige Zinsniveau

 

 

 

 

und die geringere Aufnahme von

 

 

 

 

Kassenkrediten und langfristigen

 

 

 

 

Investitionskrediten führen zu der

 

 

 

 

Verbesserung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·         „Doppische“ Veränderungen

 

 

 

 

 

 

 

Ist 2009

Plan 2010

Ist 2010

Plan-Ist-Abweichung 2010

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auflösung von Sonderposten aus

12,7

-

10,4

+10,4

Zuweisungen und Zuschüssen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge

 

 

 

 

2,8

 

 

 

 

-

 

 

 

 

2,8

 

 

 

 

+2,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich

 

 

-

-

0,8

+0,8

Sonstige ordentliche Erträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auflösung von passiven Rechnungs-

2,4

-

2,6

+2,6

Abgrenzungsposten für erhaltene

 

 

 

 

(weitergeleitete) Zuwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuschreibungen zum Anlagevermögen

1,8

-

4,9

+4,9

 

Erträge aus der Auflösung/Herabsetzung von Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitckstellungen

 

8,1

 

8,0

 

14,0

 

+6,0

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Personalaufwendungen

 

Zuführungen zu Pensions-, Beihilfe- und Altersteilzeitrückstellungen

 

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

 

 

22,1

 

 

13,3

 

 

16,9

 

 

+3,6

 

 

 

 

 

Sonderposten für Gebührenausgleich

2,5

-

5,1

+5,1

Gebührenüberschüsse der Stadtent-

 

 

 

 

wässerung müssen ergebniswirksam

 

 

 

 

in den Sonderposten für Gebühren-

 

 

 

 

ausgleich eingestellt werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanzielle Abschreibungen

54,0

13,7

43,0

+29,3

 

 

 

 

 

davon

 

 

 

 

 

Sonderabschreibungen auf Finanzanlagen

Auflösung des Eigenbetriebes Maritimes Science Center

 

 

-

 

-

 

2,1

 

+2,1

Wertberichtigungen auf Umlaufvermögen

9,2

-

1,7

+1,7

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Ist 2009

Plan 2010

Ist 2010

Plan-Ist-Abweichung 2010

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen

 

Abschreibungen auf Sachanlagen

bis zur Umstellung auf die Doppik wurden nur Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen der sog. kostenrechnenden Einrichtungen vorgenommen. Ab 2009 sind Abschreibungen auf das gesamte Anlagevermögen vorzunehmen. Die Planung 2010 basierte mangels Datengrundlage noch auf den kameralen Zahlen 

9,3

 

 

 

 

 

 

28,0

-

 

 

 

 

 

 

13,7

9,5

 

 

 

 

 

 

29,6

+9,5

 

 

 

 

 

 

+15,9

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

Die vorstehend beschriebenen Abweichungen beruhen ausschließlich auf der Gegenüberstellung von Plan- und Istwerten der Ergebnisrechnung des Jahres 2010.

 

Eine Analyse der Abweichungen zu den Vorjahreswerten sowie einige wichtige Kennzahlen zum Jahresabschluss enthalten der Lagebericht und die Erläuterungen zur Ergebnisrechnung des beigefügten Jahresabschlusses, auf den insoweit verwiesen wird.

 

Die nächsten Schritte

 

1.      Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden dem Innenministerium am 11.07.2012 nach § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorgelegt und werden zurzeit durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) geprüft.

2.      Nach Abschluss der Prüfung legt der Oberbürgermeister den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Schlussbericht des RPA der Ratsversammlung zur Beschlussfassung gemäß § 95n GO vor.

3.      Die Ratsversammlung beschließt über die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Ziel der Verwaltung ist es, den Jahresabschluss 2011 im ersten Halbjahr 2013 vorzulegen und sich bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in den Folgejahren sukzessive den gesetzlichen Fristen (Vorlage bei der Kommunalaufsicht am 01.05. eines jeden Jahres) anzunähern.

 

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

                            Seite: 3/6

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 11, 2012 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Nov 8, 2012 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen