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ALLRIS - Drucksache

Einwohner*innenanfrage - 0679/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Stadtrat Röttgers              Kiel, 31.10.2012

Dezernent für Finanzen, Kultur,

rgerangelegenheiten und Ordnung

 

 

Antwort auf die EinwohnerInnenfrage

 

Drucksache 0679/2012

 

Anfrage von Frau Anna Muck vom 14.09.12 zur Ratsversammlung am 08.11.12

 

 

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 08.11.12 gestellte EinwohnerInnenfrage beantworte ich wie folgt:

 

(...) Bürgermeister Todeskino (hat) dem Occupy-Camp in Kiel am 20.08.12 eine 9-seitige allgemeine Räumungsverfügung zugestellt.

 

Am Mittwoch, dem 05.09.12, wurde die Räumungsverfügung von der Polizei mit Zwangsmitteln durchgesetzt.

 

Dabei wurden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (ABK) der Landeshauptstadt Kiel auch gebrauchshige Gegenstände in einen Container verbracht. Dieser ist jedoch leider nicht, wie angekündigt im Klausdorfer Weg 177 angekommen. Es wurde telefonisch seitens des ABK angegeben, dass alle gebrauchsfähigen Gegenstände bereits während der Räumung von Aktivisten mitgenommen wurden. Dies ist leider nicht der Fall.

 

Hier eine vorläufige Liste der gebrauchsfähigen Gegenstände:

 

Holzsofa mit schwarzen Polstern, 2 große Kaffee Thermoskannen, Kaffeemaschine, blau, Wasserkocher, schwarz, kleine, grüne Luftmatratze, rot/grauer Schlafsack, dunkelgrüner Bundeswehrschlafsack, grün/ orangenes Zelt, Bücher, jeglicher Genres, etwa 18 Stück, Kühlschrank, blaue Milchkanne, ein Alu-Klapptisch mit rotbrauner Platte (Max Bahr), ein LED-Strahler (10 Watt, weißes Gehäuse), Kochtöpfe, verschiedene Größen und Ausführungen, Geschirr (u.a. rotes Geschirr mit weißen Punkten), „Atomkraft nein Danke“-Fahne, „Nazis nein Danke“-Fahne, Stühle (blau/weiße Gartenstühle, Holzklappstühle, gepolsterter, schwarzer Chefsessel), kleiner, weißer Tisch, 2 Bürotische, 2 Gasheizlüfter, (geliehener) Schlüssel des Klo-Häuschens, große, robuste Eisenheringe, bunte Wolldecken, Holzkreuze (bemalt und beschriftet), schwarzes Plenumsbuch.


Frage:

Nach einer Räumung hat die Landeshauptstadt Kiel die Pflicht, gebrauchshige Gegenstände zumindest zwei Monate einzulagern.

 

Wie kann es passieren, dass diese Gegenstände nicht ordnungsgemäß eingelagert wurden?

 

 

 

 

Antwort:

Eine Pflicht für eine zweimonatige Einlagerung der gebrauchsfähigen Gegenstände besteht nicht.

 

Am Tag der Räumung erfolgte zunächst eine Begehung der Einsatzleitung der Polizei und den Verantwortlichen des Bürger- und Ordnungsamtes, des Grünflächenamtes und des ABK, bei der u.a. entschieden wurde, welche von den Occupy-Teilnehmer/ innen zurückgelassenen Gegenstände als werthaltig anzusehen waren.

 

Die werthaltigen Gegenstände wurden in einem gesonderten Container gelagert, der Rest des Lagers wurde in drei Containern abgefahren. Die Teilnehmer/innen haben sich gegen Ende der Räumung dazu entscheiden, die werthaltigen Gegenstände aus dem Container mitzunehmen. hrend der Räumung erfolgten darüber hinaus keine nennenswerten Versuche der Occupy-Teilnehmer/innen, irgendwelche Gegenstände zu sichern. Auch wurde niemand daran gehindert. Es wurden auch keine Ansprüche auf Gegenstände erhoben

 

Die drei Container mit unbrauchbaren, nicht werthaltigen Resten des Camps wurden zur Entsorgung, bzw. zum Wertstoffhof Daimlerstraße abgefahren. Zum Zeitpunkt der Bürgerinnenanfrage befand sich noch ein Container auf dem Wertstoffhof.

 

Aus diesem Container haben die Bewohner/innen des Camps am 27.09.12 weitere Gegenstände abgeholt. Es wurde mit den Aktivisten vereinbart, dass die restlichen Materialien entsorgt werden können. Das ist zwischenzeitlich geschehen.

 

Zum Verbleib von weiteren gebrauchsfähigen Gegenständen konnte bei dieser Gelegenheit zwischen den Aktivisten und dem ABK geklärt werden, dass die Sachen bei der Räumung von einer anderen Teilnehmerin des Camps mitgenommen wurden.

 

 

 

olfgang

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

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Beschlüsse

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Sep 20, 2012 - Ratsversammlung - vertagt

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Nov 8, 2012 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen