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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0688/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

a)      Der Widmungsverfügung (Anlage 1 – Wegeverbindung zwischen Willy-Brandt-Ufer und Adolf-Westphal-Straße sowie Teilstück der Lüderitzstraße zwischen Langer Rehm und Ostring) wird zugestimmt.
 

b)      Das Teilstück des Verbindungsweges zwischen Kieler Kuhle und Kuchelstraße vom Kinderspielplatz bis zur Zuwegung zu den Hausnummern Schönberger Straße 105 – 107a wird vom Geh- und Radweg zur sonstigen öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c Straßen- und Wegegesetz (StrWG) aufgestuft.
 

c)      Die Gorch-Fock-Straße zwischen Waldemar-Bonsels-Straße und Stettiner Platz wird für den Kfz-Verkehr und Radverkehr teileingezogen und von der Gemeindestraße zur beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG (Gehweg) abgestuft.
 

d)      Das südliche Teilstück des Parkplatzes Schlimbachallee wird gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG für den öffentlichen Verkehr eingezogen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu a)

Wegeverbindung unter der Gablenzbrücke

Mit dem Neubau der Gablenzbrücke wurden auch die darunter liegenden Flächen neu gestaltet und zu Verkehrsflächen ausgebaut. Der Parkplatz unter der Gablenzbrücke ist bereits gewidmet worden. Im Bereich der ehemaligen Rampe wurde ein Wasserbecken gebaut und eine fußufige Verbindung zur Adolf-Westphal-Straße hergestellt, die gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b Straßen- und Wegegesetz (StrWG) zur beschränkt öffentlichen Straße gewidmet und als Geh- und Radweg eingestuft wird.

 

Der Ortsbeirat Gaarden hat in der Sitzung vom 11.04.2012 keine Bedenken geäert. Ein Lageplan ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Teilstück der Lüderitzstraße zwischen Langer Rehm und Ostring

Die Lüderitzstraße wurde ausgebaut und wird gewidmet. Sie wird als Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG eingestuft.

 

Der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf hat in seiner Sitzung vom 23.08.2012 keine Bedenken geäert. Ein Lageplan ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Zu b)

Verbindungsweg zwischen Kieler Kuhle und Kuchelstraße

Der Weg zwischen Kieler Kuhle und Kuchelstraße wurde 2001 gewidmet. Während ein Teilstück von der Kieler Kuhle aus gesehen mit Fahrzeugen befahren werden durfte und als sonstige öffentliche Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG eingestuft ist, war das übrige Wegestück als Geh- und Radweg (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG) eingestuft. Nachdem dort Wohnbebauung durchgeführt wurde, soll nun ein weiteres Teilstück für Kraftfahrzeuge zugelassen werden. Das Teilstück des Weges zwischen Kieler Kuhle und Kuchelstraße zwischen dem Kinderspielplatz bis zur Zuwegung zu den Hausnummern Schönberger Straße 105 – 107a wird daher zur sonstigen öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG aufgestuft.

 

Der Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf hat in der Sitzung am 02.05.2012 zugestimmt. Ein Lageplan ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Zu c)

Gorch-Fock-Straße (Teilstück)

Die Gorch-Fock-Straße gilt gem. § 57 Abs. 3 StrWG als gewidmet und ist als Gemeindestraße eingestuft. Das Teilstück zwischen Waldemar-Bonsels-Straße und Stettiner Platz wurde vermutlich in den 1970er Jahren zurückgebaut. Damals wurde versäumt, das Teilstück umzustufen. Der B-Plan 831 berücksichtigt bereits den umgebauten Zustand. Zur Widmungsbereinigung wird das Teilstück daher für den Kfz-Verkehr und Radverkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße (Gehweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b abgestuft. Der zum Stettiner Platz gelegene Teil des Weges wurde in Stettiner Platz umbenannt.

 

Der Ortsbeirat Pries/Friedrichsort hat in der Sitzung am 02.05.2012 keine Bedenken geäußert. Ein Lageplan ist als Anlage 5 beigefügt.

 

Zu d)

Teilstück des Parkplatzes Schlimbachallee

Der Parkplatz an der Schlimbachallee wurde am 29.10.1979 zur sonstigen öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG gewidmet. Der Bebauungsplan Nr. 987 – Schlimbach- allee – überplant den Großteil des bestehenden öffentlichen Parkplatzes. Eine Auslastung der 150 Parkplätze hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden, es ist daher beabsichtigt, ca ¾ der Fläche als Baugrundstück zu veräern. Eine Teilfläche des Parkplatzes soll künftig erhalten bleiben (nördliche Parktasche, südlich der Tankstelle). Der restliche Parkplatz soll daher gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG eingezogen werden, weil er keine Verkehrsbedeutung mehr hat.

 

Der Ortsbeirat Schilksee hat in der Sitzung am 14.03.2012 die Planung befürwortet. Ein Lageplan ist als Anlage 6 beigefügt.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Oct 25, 2012 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 8, 2012 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen