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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0692/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die von der Ratsversammlung am 17.02.2011 (Drs. 0706/2010) beschlossene Neuausrichtung des städtischen Energiemanagements wird auf der Grundlage des anliegenden Projektberichts zum 01. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Am 17.02.2011 hat die Ratsversammlung mit der Drucksache 0706/2010 die Neuausrichtung des städtischen Energiemanagements mit folgendem Vorbehalt beschlossen:

 

„Vor Inkrafttreten wird das Energiemanagement dem Innen- und Umweltausschuss, dem Bauausschuss und der Ratsversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt“ 

 

Die Verwaltung hat sich zwischenzeitlich noch einmal intensiv mit den Anforderungen an das städtische Energiemanagement befasst. Abschließend wurde eine ämterübergreifende Projektgruppe eingerichtet, um die in der Vorlage 0706/2010 aufgeführten Elemente zu konkretisieren und weiter zu entwickeln. Die Ergebnisse der Projektgruppe sind in dem anliegenden Bericht zusammengestellt. Sie sollen als Grundlage für die Neuausrichtung dienen und in verbindliche Regelungen für das Energiemanagement umgesetzt werden.

 

Organisation des Energiemanagements

 

Um die organisatorischen Voraussetzungen gem. der Empfehlung des Berichtes zu schaffen, richtet die Verwaltung für das operative Energiemanagement (oEM) bei der Immobilienwirtschaft eine der technischen Amtsleitung zugeordnete Stabsstelle ein. Die bisher mit oEM-Aufgaben betrauten Mitarbeiter/innen der Immobilienwirtschaft werden dieser Stabsstelle zugeordnet. Für die Durchsetzung der Anforderungen des oEM und für die Gewährleistung der zielgerichteten Wahrnehmung der oEM-Aufgaben wie Energiecontrolling, Betriebsüberwachung und –optimierung wird für die Leitung der Stabsstelle eine neue Planstelle eingerichtet und ausgeschrieben.

 

Kosten des Energiemanagements

 

Personal:

 

Im Vergleich zur bisherigen personellen Ausstattung des Energiemanagements ergeben sich lediglich Mehrkosten durch die Leitung der Stabsstelle bei der Immobilienwirtschaft.

Die Kosten dieser Planstelle werden mittelfristig durch Einsparungen bei den Energiekosten gedeckt. Beispiele anderer Städte zeigen, dass bereits durch eine organisatorische Optimierung im

oEM Einspareffekte erzielt werden. Dies bestätigt auch der Deutsche Städtetag in seinen „Hinweisen zum kommunalen Energiemanagement, 1.0 Grundlagen und Organisation des Energiemanagements“ aus dem Juni 2010:

 

„Energiecontrolling ist eine zentrale Aufgabe des Energiemanagements. Darunter versteht man das strukturierte Erfassen und Analysieren von Strom-, Wärme- und Wasserverbräuchen und der daraus resultierenden Kosten. Darauf aufbauend können durch betriebliche, organisatorische und geringinvestive Maßnahmen bis zu 15% des jährlichen Energieverbrauchs eingespart werden.“

 

Ausgehend von der aktuellen Situation bei der Landeshauptstadt Kiel prognostiziert die Verwaltung, dass die Einsparungen aus der reinen Organisationsoptimierung ab 2014 zum Tragen kommen und bis 2016 einen Wert von rd. 5% der Energiekosten bzw. rd. 400.000 Euro jährlich erreichen werden.

 

Bauliche und technische Umsetzung:

 

Die Umsetzung des Energiemanagements zur Senkung des Energiebedarfs in den Bestandsgebäuden („Energieausweise in den grünen Bereich“) und zur Vermeidung von nutzungsbedingten Mehrverbräuchen („Kompensationsmodell“) wird nur möglich sein, wenn entsprechende Mittel für energetische Maßnahmen bereitgestellt werden. Besondere Bedeutung hat dabei auch die vorgesehene Umstellung auf Regel-Leit-Technik (RLT). Sie bildet eine wichtige Grundlage für ein effizientes Datenmanagement und damit für die Handlungsfähigkeit des oEM.

 

Die Immobilienwirtschaft wird daher zukünftig in einem noch höheren Maße Mittel aus dem Ergebnishaushalt für energetische bzw. dem Energiemanagement dienliche (RLT) Sanierungsmaßnahmen einsetzen müssen. Diesen „Mehrausgaben“ werden Einsparungen bzw. die Vermeidung von Mehrausgaben bei den Energiekosten entgegenstehen. Auf Seite 3 des Berichts ist dargestellt, das laut Energiebericht 2010 allein an 59 Schulen ein jährliches Einsparpotential von rd. 1,6 Mio. Euro besteht.

 

Soweit möglich, sollen zur Entlastung des städtischen Haushalts auch Förderungen in Form von zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen für energetische Sanierungen genutzt werden. Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung müssen die Mittel für geförderte Sanierungsmaßnahmen jedoch als Investition veranschlagt werden. Der Umfang der Inanspruchnahme von Fördermitteln wird daher von der weiteren Entwicklung des städtischen Investitionshaushalts abhängig sein.

 

Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse und Ausarbeitungen ist die Verwaltung überzeugt, dass die Neuausrichtung des Energiemanagements erforderlich ist, um den städtischen Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren. Der dafür zu leistende Aufwand ist nicht nur als wichtiger Beitrag der Klimaschutzstadt Kiel zur Verringerung des CO2-Ausstoßes zu sehen, sondern wird mit den einhergehenden Einsparungen bei den Energiekosten auch wirtschaftliche Erfolge erzielen.

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Oct 2, 2012 - Innen- und Umweltausschuss - zurückgezogen

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Oct 25, 2012 - Bauausschuss - vertagt

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Nov 6, 2012 - Innen- und Umweltausschuss - geändert beschlossen

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Nov 29, 2012 - Bauausschuss - geändert beschlossen

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Jan 17, 2013 - Ratsversammlung - geändert beschlossen