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Antrag der Verwaltung - 0716/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
34. Änderung des Flächennutzungsplanes „Liselotte-Herrmann-Straße“(Aufstellungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Oct 25, 2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 8, 2012
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 34. Flächennutzungsplanänderung liegt im Süden Kiels im nördlichen Bereich des Stadtteils Wellsee. Er umfasst die Fläche zwischen der Segeberger Landstraße, der Liselotte-Herrmann-Straße und der Elisabeth-von-Thadden-Straße. Die Flächengröße beträgt etwa 0,7 ha.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Kiel stellt den Bereich als Wohnbaufläche dar.
Planerfordernis und Ziel der Planung
Der Siedlungsbereich Kiel-Wellsee weist Defizite in der Nahversorgung auf (vgl. Gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept Kiel GEKK, S. 15), deshalb wurde die Verwaltung im Rahmen des Arbeitsprogramms zur Umsetzung des GEKK (Drs.-Nr. 0181/2011) beauftragt Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Nach der durchgeführten Strukturuntersuchung und der öffentlichen Diskussion im Ortsbeirat Wellsee soll auf dem Grundstück Liselotte-Hermann-Straße / Ecke Segeberger Landstraße ein großflächiger Einzelhandelbetrieb im Sortimentsbereich Lebensmittel/Nahversorgung angesiedelt werden. Dieser Bereich im Schnittpunkt von Neu- und Altwellsee bietet sich insbesondere durch seine zentrale Lage und die damit einhergehenden sehr gute Erreichbarkeit als Standort für die Nahversorgung des Stadtteils Wellsee an.
Das Plangebiet ist überwiegend unbebaut, lediglich auf einem Teilgrundstück befinden sich Gebäude. Die Flächen sind im Wesentlichen naturnah bewachsen.
Bei Realisierung der Planung ist der Abriss des derzeitigen Gebäudebestandes vorgesehen.
Mit der 34. Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes geschaffen werden.
Vorgesehenes Verfahren
Parallel zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr. 996V aufgestellt.
Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Der Ortsbeirat Wellsee / Kronsburg / Rönne erhält die Vorlage zur Kenntnis.
Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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148 kB
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