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Antrag der Verwaltung - 0724/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperation im Bereich der Kriegsopferfürsorge :Abschluss von Verträgen zur Übernahme der Aufgabe von Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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Oct 25, 2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 8, 2012
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Aufgabenerfüllung im Bereich der Kriegsopferfürsorge erfolgt neben der Hauptfürsorgestelle des Landes Schleswig-Holstein als überörtlichem Träger weitgehend dezentral durch die örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Fallzahlen sind in den vergangenen Jahren rückläufig, wobei zunehmende Pflegebedürftigkeit des betreuten Personenkreises immer noch zu Neuanträgen insbesondere im vollstationären Bereich führen.
Um den sinkenden Fallzahlen organisatorisch gerecht zu werden und um die Qualität der Aufgabenerledigung für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, wurden seitens der Landeshauptstadt Kiel landesweit Gespräche zu Kooperationsmöglichkeiten in Schleswig-Holstein unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände und des Landes Schleswig-Holstein initiiert. Die Sinnhaftigkeit einer landesweiten Kooperation wird dabei von nahezu allen Fürsorgestellen gesehen. Auch das Land und die kommunalen Spitzenverbände unterstützen das Vorhaben.
Aktuell arbeiten bereits die Fürsorgestellen Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und Flensburg zusammen. Eine Ausweitung dieser Kooperation ist nicht vorgesehen.
Im Verlauf der Verhandlungen hat sich Kiel als zentrale Stadt und mit der nach Schleswig zurzeit zweitgrößten Fürsorgestelle im Land als einzige Option einer weiteren Aufgabenzentralisierung erwiesen. Die Konzentration der Aufgabe in Kiel soll gegen entsprechende Kostenerstattung des Personal- und Sachmitteleinsatzes sowie der konkreten Leistungsaufwendungen erfolgen.
Im Bereich der Unterhaltssicherung gibt es zudem gute Erfahrungen mit der Kooperation.
Letztlich haben sich die acht Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Steinburg und Stormarn sowie die Hansestadt Lübeck an den Verhandlungen beteiligt und auf folgende Vertragsbedingungen geeinigt.
· Die Abrechnung der Personal- und Sachkosten erfolgt in Form einer Fallpauschale in Höhe von 348,- EUR jährlich (für 2013).
· Neben der Fallpauschale werden die tatsächlichen Aufwendungen für die KOF-Leistungen erstattet.
· Die Fallpauschale wird automatisch an die Entwicklung der Personal- und Sachkosten gemäß KGSt angepasst.
Die Kostenvereinbarung sieht eine Fallpauschale von 348,- EUR jährlich vor. Danach würde die Landeshauptstadt Kiel eine zusätzliche Einnahme von bis zu 191.400,- EUR jährlich erhalten.
Dem stehen Personal- und Sachkosten gegenüber. 187.804,- EUR entfallen auf die zu übernehmenden Fremdaufgaben.
Die Kostenerstattung übersteigt demnach die einzubringenden Personal- und Sachkosten um rund 3.600,- EUR.
Danach ist die Kooperation kostendeckend.
Die vorstehende Berechnung legt als Abrechnungsbasis das Jahr 2012 zugrunde. Tatsächlich wird es erst nach und nach mit allen Partnern zu einer Übernahme kommen. Die Fallzahlen und damit auch der Abrechnungsfaktor werden aufgrund zurückgehender Fallzahlen sinken. Entsprechend sinken natürlich auch die zu erwartenden Einnahmen für die Stadt. Gleichzeitig sinkt aber auch der notwendige Ressourceneinsatz, so dass die vorstehende Berechnung auch mit veränderten Beträgen im Wesentlichen im Gleichgewicht bleibt.
Tatsächlich ist der finanzielle Nutzen für die Landeshauptstadt Kiel deutlich größer. Die berechnete zusätzliche Einnahme würde jährlich 191.400,- EUR betragen und reicht zur Deckung von rund 2,5 Planstellen inklusive Sach- und Gemeinkosten. Arbeitsplätze und EDV-Ausstattungen sind vorhanden, so dass der tatsächliche zusätzliche Sachkostenaufwand sich im Wesentlichen auf Papier- und Portokosten beschränkt.
Die Übernahme sichert zudem die Qualität der Aufgabenerledigung für alle Vertragspartner.
Die vorhandenen Personalressourcen in 55.4.10 werden zur Übernahme der Aufgaben ausreichen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind langjährig in dem Sachbereich tätig und entsprechend gut und routiniert eingearbeitet. Sie unterstützen das Projekt. Das Team arbeitet gut zusammen und ist leistungsbereit. Unter Berücksichtigung des weiterhin absehbaren Rückgangs der Fallzahlen bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Übernahme und unter der Voraussetzung einer zeitlich gestaffelten Übernahme der Fälle erscheint es möglich, ohne zusätzliche Planstellen die Aufgabenübernahme durchzuführen. Die dafür notwendige Entlastung von vorübergehend übernommenen Arbeiten zur Unterstützung anderer Bereiche kann amtsintern sichergestellt werden.
Die Kooperation soll zeitlich gestaffelt, beginnend ab 01.01.2013 in Kraft treten. Daher ist für die erfolgreiche Umsetzung ein zügiges Vorgehen notwendig.
Der Vertragstext wird aktuell mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
Alle Kooperationspartner klären momentan intern die Zustimmung zum Vertragsschluss ab. Eine endgültige Zustimmung liegt bereits aus den Kreisen Dithmarschen, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn vor.
In Vertretung
Peter Todeskino
Bürgermeister