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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0728/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Zugestimmt wird einer Anpassung der Richtlinien zu den Regel-Höchstbeträgen für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem SGB II und dem SGB XII zum 01.01.2013 entsprechend der in der Tabelle ausgewiesenen Beträge. Die Anpassung erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung des Mietspiegels 2012 für die Landeshauptstadt Kiel als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d Bürgerliches Gesetzbuch in der Sitzung der Ratsversammlung am 13.12.2012.

 

 

Begründung:

 

Auf Grund der Neuerstellung des Kieler Mietspiegels 2012 sind auch die Regel-Höchstbeträge für anzuerkennende Mieten (Mietobergrenzen) in der Leistungsgewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) anzupassen.

 

Wie bereits bei der letzten Berechnung der Mietobergrenzen (Beschluss der Ratsversammlung am 24.11.2011, Drucksache 0730/2011) ist unter Zugrundelegung der vom Landesozialgericht Schleswig anerkannten Berechnungsmethode mathematisch der Mietwert ermittelt worden, der dem unteren Drittel aller im Kieler Mietspiegel 2012 erfassten Wohnungen entspricht.

 

Der zu berücksichtigende Betriebskostenanteil beträgt unter Zugrundelegung der aktuellen Berechnung des Landessozialgerichts auf Grundlage des Kieler Mietspiegels 2012 1,32 € pro m².

 

In den laufenden Verfahren erfolgt die Anpassung der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII schrittweise im Rahmen der „laufenden Bearbeitung“ oder bei Bearbeitung eines Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X. Es erfolgt in jedem Einzelfall eine rückwirkende Anpassung zum 01.01.2013.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ermittelte Angemessenheitsgrenzen der Unterkunft für Leistungen nach SGB II und

SGB XII:

 

Personen im Haushalt

Anzuerkennende Wohnungsgröße (in m²)

Mietobergrenze 2011

Mietobergrenze ab 01.01.2013

Veränderung in %

1-Personenhaushalt

< 50

308,50

316,00

2,43

2-Personenhaushalt

> 50 - < 60

370,20

379,20

2,43

3-Personenhaushalt

> 60 - < 75

451,50

457,50

1,33

4-Personenhaushalt

> 75 - < 85

504,90

531,25

5,22

5-Personenhaushalt

> 85 - < 95

564,30

593,75

5,22

6-Personenhaushalt

> 95 - < 105

623,70

656,25

5,22

7-Personenhaushalt

> 105 - < 115

683,10

718,75

5,22

Mehrbetrag für jedes weitere Familienmitglied

10

59,40

62,50

5,22

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Adolf-Martin Möller

Stadtrat

 

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Beschlüsse

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Nov 29, 2012 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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Dec 4, 2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 13, 2012 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen