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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0747/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

a)        Die bisher entsandten Mitglieder und Ersatzmitglieder der Landeshauptstadt Kiel im Aufsichtsrat und im Konsortialausschuss der Stadtwerke Kiel AG (SWK AG)

 

Mitglied                                                                                    Ersatzmitglied

Ratsherr Wolfgang Schulz                                          Ratsherr Michael Wagner

Wilfried Voigt                                                                      Ratsherr Lutz Oschmann

 

bleiben sofern zuvor nicht ein anderer Entsendungsbeschluss gefasst wird bis zur Neuentscheidung durch die Ratsversammlung nach der Kommunalwahl im Konsortialausschuss und Aufsichtsrat als entsandte Mitglieder der Landeshauptstadt Kiel.

 

b)        Der bisherige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Ratsherr Wolfgang Schulz wird erneut zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen.

 

c)        Der Vertreterin der Landeshauptstadt Kiel in der Hauptversammlung der SWK AG wird die Weisung erteilt, den Wahlvorschlägen seitens der MVV Energie AG zuzustimmen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

 

Zu a)

 

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates der SWK AG endet gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der SWK AG mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das letzte Geschäftsjahr vor Ende der laufenden Legislaturperiode der Ratsversammlung entscheidet.

 

Aufgrund des abweichenden Wirtschaftsjahres des Unternehmens (30.09.) endet die Amtszeit des Aufsichtsrates bereits mit Ende dieses Wirtschaftsjahres, da im Frühjahr 2013 die jetzige Legislaturperiode der Ratsversammlung durch die Kommunalwahl endet.

 

Die Hauptversammlung der SWK AG ist für den 12.11.2012 geplant.

 

Aufgrund der Einarbeitung in die komplexe Unternehmensstruktur als Aufsichtsrats- und Konsortialausschussmitglieder wird vorgeschlagen spätestens bis zur Neuentscheidung durch die Ratsversammlung nach der Kommunalwahl die bisher entsandten Mitglieder und Ersatzmitglieder beizubehalten.

 

 

Zu b)

 

Gemäß § 10 Abs. (1) der Satzung der SWK AG wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen ersten Stellvertreter und einen zweiten Stellvertreter für die festgelegte Amtszeit.

Entsprechend § 2.3 des Konsortialvertrages vom 06. Mai 2004 ist die MVV Energie AG berechtigt, ein MVV-Aufsichtsratsmitglied zum Aufsichtsratsvorsitzenden / zur Aufsichtsratsvorsitzenden vorzuschlagen. Die Landeshauptstadt Kiel ist berechtigt ein städtisches Aufsichtsratsmitglied zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden / zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden vorzuschlagen. Die zweite Vertretung für den Aufsichtsratsvorsitz soll aus dem Kreise der Arbeitnehmervertreter gewählt werden.

 

 

Zu c)

 

Der Aufsichtsrat der SWK AG besteht aus zwölf Mitgliedern. Davon sind vier Mitglieder per Gesetz Arbeitnehmervertreter. Die Wahl dieser Vertreter erfolgt innerhalb der SWK AG. Das Wahlergebnis wird am 24.10.2012 bekannt sein.

 

Von den acht Anteilseignervertretern/innen im Aufsichtsrat werden entsprechend § 2.1 des Konsortialvertrages vom 06. Mai 2004 vier Aufsichtsratsmitglieder auf Vorschlag der MVV Energie AG gewählt. Die Wahlvorschläge der MVV Energie AG sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht bekannt.

 

Die Landeshauptstadt Kiel entsendet gemäß § 2.1 des Konsortialvertrages vom 06. Mai 2004 zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat. Der Entsendungsbeschluss ist durch Antragspunkt a) abgedeckt.

 

Darüber hinaus ist konsortialvertraglich vereinbart, dass weitere zwei Mitglieder auf Vorschlag der Landeshauptstadt Kiel gewählt werden. Allerdings wurde mit Vertrag vom 30.09.1970 nebst 1. Nachtrag vom 03. Juni 2003 zwischen der Stadt und ÖTV (heute ver.di) eine Stimmbindungsvereinbarung für die SWK AG geschlossen. Damit verzichtet die Stadt auf zwei der vier städtischen Mandate zugunsten der Arbeitnehmerseite und stellt somit eine Parität im Aufsichtsrat her.

 

Die Umsetzung dieser Vereinbarung wird praktiziert und könnte nach § 2 der Stimmbindungsvereinbarung nach der nächsten Kommunalwahl gekündigt werden.

 

Nach der Kommunalwahl 2008 hat die Landeshauptstadt Kiel von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht (Drs. 0493/2008). Der Vertreterin der Landeshauptstadt Kiel in der Hauptversammlung der SWK AG wurde in diesem Beschluss die Weisung erteilt, ein der Landeshauptstadt Kiel zustehendes Vorschlagsrecht dahingehend auszuüben, dass zwei Gewerkschaftssekretäre der Gewerkschaft ver.di, Bezirk Kiel-Plön, von ihm zur Wahl vorgeschlagen und gewählt werden. Diese Weisung hat unverändert Bestand. 

 

Mit Schreiben vom 10.10.2012 hat ver.di für die Neuwahl des Aufsichtsrates am 12.11.2012 folgende Personen benannt:


Mitglied              Ersatzmitglied

 

 

  1. Dr. Antje Mohr (Gewerkschaftssekretärin ver.di Kiel-Plön)
  1. Sabine Flechtner (Gewerkschaftssekretärin ver.di Kiel-Plön)
  1. Susanne Schöttke (Bezirksgeschäftsführerin ver.di Kiel-Plön)
  1. Eva Schleifenbaum (Gewerkschaftssekretärin ver.di Kiel-Plön)

 

 

 

 

 

i.V.

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

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Beschlüsse

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Oct 31, 2012 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 8, 2012 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen