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Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0761/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Schutzschirm für Vielfalt: Milieuschutz in Düsternbrook
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 8, 2012
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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Nov 29, 2012
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Jan 31, 2013
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 29, 2012
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Feb 7, 2013
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Vorberatung
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung prüft, ob in dem Stadtquartier Düsternbrook ein überdurchschnittliches Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial gegeben ist (hierfür kann bei der Stadt München entsprechende Erfahrung in Form eines Kriterienkataloges eingeholt werden) und erlässt bei Bestätigung eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zum Zwecke des Milieuschutzes für dieses Quartier mit der Dauer von 5 Jahren mit rechtzeitiger Prüfung auf Neuerlass vor Ablauf der Geltungsdauer.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz haben den Zweck die Zusammensetzung der Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet zu erhalten. In Kiel gilt es die soziale Vielfalt in Düsternbrook zu erhalten. Es ist zu befürchten, dass aktuelle Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt dazu führen diesen Charakter nachhaltig zu gefährden und Mieterinnen und Mieter mit geringen finanziellen Mitteln zu verdrängen.
Durch Modernisierungen oder Aufteilung in Eigentumswohnungen unterliegen Wohnungen in Düsternbrook einem zunehmenden Veränderungsdruck. Damit kann es im Weiteren zu einer Verdrängung der angestammten Bevölkerung kommen, die in ihrem Viertel keinen geeigneten, finanzierbaren Wohnraum mehr findet. Wegen des Mangels an bezahlbaren Mietwohnungen verlieren Mieterinnen und Mieter nicht nur ihren Wohnraum. Sie müssen auch aus ihrem vertrauten Umfeld weichen und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ändert sich in Folge der Umzugsbewegungen. Die angestammte Bevölkerungsstruktur und die daraus entstandenen Infrastruktureinrichtungen machen den von der Verdrängung bedrohten Charakter aus.
Mit Hilfe von Erhaltungssatzungen sollen in Gebieten mit aufwertungsverdächtigem
Wohnungsbestand die Modernisierungstätigkeit und Nutzungsänderungen
so gesteuert werden, dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
erhalten bleibt.
Die Begrenzung der Geltungsdauer von 5 Jahren dient dabei der Datenaktualität
gez. Ratsherr Stefan Rudau f.d.R. Marco Höne