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Kleine Anfrage der CDU-Ratsfraktion - 0787/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Geldwäscheprävention in Schleswig-Holstein und kommunale Zuständigkeiten bei der Überwachung nach dem Geldwäschegesetz
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Kleine Anfrage der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 8, 2012
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Antrag
Kleine Anfrage:
- Werden von der Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel bereits Maßnahmen durchgeführt, die dem Geldwäschegesetz entsprechen?
- Welche zusätzlichen Kosten (Personalkosten) sind für diese Überwachungsmaßnahmen erforderlich?
- Wie bewertet die Landeshauptstadt Kiel generell diese zusätzliche Übertragung auf die Ordnungsbehörde?
Begründung:
Mit der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Geldwäschegesetz für Finanzunternehmen, Versicherungsvermittler, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, Immobilienmakler sowie Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, vom 21. November 2011 (GVOBI. 2011, S. 379) hat das Land Schleswig-Holstein die Zuständigkeiten für die Ausgaben nach dem Geldwäschegesetz und anderer Gesetze auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden sowie die Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörden übertragen.
gez. Ratsherr Heinz Malonn f.d.R.