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Antrag der Verwaltung - 0798/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kiel / Sport- und Freizeitbad
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Nov 14, 2012
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 29, 2012
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 4, 2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 13, 2012
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Antrag
Antrag:
1. Der Projektbericht und der Kostenstatus (Stand September 2012) werden zur Kenntnis genommen.
2. In Abänderung des Beschlusses der Ratsversammlung vom 29.09.2011 (Drs. 0719/2011) wird zugestimmt, dass die Projektumsetzung von der Kieler Bäder GmbH zum Betrieb gewerblicher Art (BgA) Bäder im Amt für Sportförderung verlagert wird. Das Amt für Sportförderung - BgA Bäder - wird als Bauherr die Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Baudurchführung beauftragen.
3. Die vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein in Aussicht gestellten Städtebaufördermittel sollen aus dem erwarteten Überschuss der Sanierungsmaßnahme Hörn befriedigt werden. Ein Überschuss ist nur dann zu erwarten, wenn Verkaufserlöse für die noch nicht veräußerten Grundstücke erzielt werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach derzeitiger Kosten- und Finanzierungsübersicht bis zu 1,4 Mio. Euro als Überschuss zu erwarten sind. Da die aktuell laufende Grundstücksausschreibung nicht zeitnah Erlöse erwarten lässt, ist eine (Zwischen-) Finanzierung durch den städtischen Haushalt erforderlich.
4. Ergänzend zu den in 2012 für den Bau des Sport- und Freizeitbades veranschlagten Mittel i.H.v. 835.000 werden zum Haushalt 2013 ff. die künftig notwendigen Mittel in Höhe von 22.382.800 angemeldet (Summe 2012 / 2013 = 23.217.800 ).
5. Die Verwaltung wird auf der Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 10./11.12.2009 (Drs. 1141/2009) beauftragt, eine Nachfolgenutzung für das Areal des Sommerbades Katzheide unter Einbeziehung der Akteure vor Ort zu erarbeiten.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Zu 1. Projektbericht und Kostenstatus und 2.
A. Projektbericht
1. Derzeitige Projektorganisation
Mit Beschluss vom 29.09.2011 (Drs. Nr. 0719/2011) hat die Ratsversammlung beschlossen, dass die Kieler Bäder GmbH als Betreiber der jetzigen städtischen Bäder mit der Umsetzung des Bauprojektes Sport- und Freizeitbad Kiel vom Amt für Sportförderung beauftragt wird.
Die Bauherrenfunktion wie auch die Projektleitung liegen zur Zeit bei der Kieler Bäder GmbH. Zur Projektunterstützung wurde zum 21.03.2011 das externe Projektsteuerungsbüro Drees & Sommer beauftragt.
In Kenntnis der durch Drees & Sommer durchgeführten Markterkundung hat der Aufsichtsrat der Kieler Bäder GmbH entschieden, der ursprünglichen Empfehlung der Immobilienwirtschaft zu folgen und den Bau des Sport- und Freizeitbades in konventioneller Vergabe (Einzelvergabe) durchzuführen.
2. Aktueller Planungsstand
Die Beauftragung der notwendigen Planungs- und Beratungsleistungen bis einschließlich der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) zur Einreichung der Bauantragsunterlagen ist bereits durch die Kieler Bäder GmbH erfolgt. Folgende Planungs- und Beratungsbüros wurden beauftragt:
Gewerk | Auftragnehmer |
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Projektsteuerung | Drees & Sommer |
Objektplanung, TGA, Außenanlagen, bauphysikalische Fachplanung | pbr AG |
Tragwerkplanung | Trebes |
Geotechnische Hauptuntersuchung | IGB
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Bauphysik | DS-Plan |
Fachplanung Brandschutz | hhp Berlin |
Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) wurde am 27.09.2012 durch den Projektsteuerer geprüft und die Kostenberechnung bestätigt. Insgesamt ist die vorgelegte Planung nach jetzigem Kenntnistand geeignet, die geforderten Funktionen wirtschaftlich und qualitativ umzusetzen.
3. Wesentliche Ausstattungsmerkmale / Raumprogramm (Anlage Vorentwurfsplanung Grundrisse oder Raumprogramm)
- räumlich getrennte Funktionsbereiche Sport, Freizeit und Sauna
- Sportbad mit 50 m Becken, darin enthalten:
a. Acht Bahnen, in der Mitte teilbar
b. dreistufiges Bodenprofil zur Schaffung vielfältiger Angebote
c. Sprungbereich mit 1 m und 3 m Brett sowie 5 m Plattform
- Lehrschwimmbecken
- Freizeitbereich mit Eltern-Kind-Bereich, Freizeitbecken, Außenbecken und Reifenrutsche sowie Bistro
- Saunabereich mit vier unterschiedlichen Themensaunen, Ruhebereichen und Gastrobereich
4. Zeitplan
Der weitere Zeitplan ist abhängig von der haushaltsrechtlichen Freigabe. Grundlage ist die Annahme, dass diese im April 2013 erfolgt. Der Rahmenterminplan ist bei weiteren Erkenntnissen fortzuschreiben, insbesondere nach Kenntnis über die haushaltsrechtliche Genehmigung.
Verfahrenstand | Leistungsphase | Zeitraum |
Abschluss Vorentwurfsplanung | LPH 2 | Mai 2012 |
Abschluss Entwurfsplanung | LPH 3 | Oktober 2012 |
Haushaltsberatung |
| Dezember 2012 |
Abschluss Genehmigungsplanung und Einreichung der Bauantragsunterlagen | LPH 4 | Frühjahr 2013 |
Haushaltsrechtliche Genehmigung und Freigabe zur Durchführung des Projektes |
| Frühjahr 2013 |
Baugenehmigung |
| Sommer 2013 |
Abschluss Ausführungsplanung | LPH 5 | Herbst 2013 |
Ausschreibung und Vergabe (Hochbau + TGA) | LPH 6 + 7 |
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Grundstücksvorbereitende Maßnahmen |
| ab Oktober 2013 |
Baubeginn |
| Frühjahr 2014 |
Übergabe |
| Frühjahr 2016 |
5. Verzögerungen und Probleme:
Verzögerungen können sich insbesondere durch die bisher fehlende Klarheit bezüglich der Städtebaufördermittel sowie die Abhängigkeit von der haushaltsrechtlichen Genehmigung ergeben (siehe unten 3. und 4.).
6. Verlagerung der Projektumsetzung
Die Umsetzung des Projektes Realisierung des Sport- und Freizeitbades wurde aufgrund der Einschränkung der Kreditermächtigung beim Haushalt 2011 durch die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein zur Kieler Bäder GmbH ab 2012 (incl. Mittel im Wirtschaftsplan) übertragen, um durch eine bürgschaftsgesicherte Kreditfinanzierung die Realisierung der Planungen zu gewährleisten. Die Finanzierungskosten für eine Kreditsumme in Höhe von 18,5 Mio. EUR der Kieler Bäder GmbH im Vergleich zur Kreditfinanzierung durch die LHK würde jedoch zur Zeit in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen 2 bis 3 Mio. EUR höher liegen.
Aus diesem Grund ist nun beabsichtigt, dass die BgA Bäder Eigentümerin des Grundstücks wird und das Vorhaben plant, baut und finanziert. Das Bad verbleibt dauerhaft im Eigentum des BgA Bäder. Das fertig gestellte Gebäude wird anschließend vom BgA Bäder an die Bäder GmbH verpachtet. Sie wird gleichzeitig zur Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens gegen Entgelt beauftragt.
7. Projektorganisation
Mit Verlagerung der Bauherrenfunktion zurück zum BgA Bäder wird die verwaltungsinterne Projektorganisation an die üblicherweise bei Bauvorhaben der Landeshauptstadt Kiel angewandte Struktur angepasst. Bauherr ist das Amt für Sportförderung - Betrieb gewerblicher Art Bäder. Dieser beauftragt die Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Baudurchführung ab Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung). Die entsprechenden Verträge der Kieler Bäder GmbH mit den beauftragten Fachplanern werden von der Immobilienwirtschaft übernommen. Für die weiteren Planungsleistungen und die Baudurchführung wird zum Stellenplan 2013 eine bis 2015 befristete Stelle ergebnisneutral (in Höhe des Personalaufwands bestehen entsprechende Erträge aus aktivierten Eigenleistungen) von der Immobilienwirtschaft beantragt.
Die externe Projektsteuerung wird daher nicht fortgeführt. Die (investiven) Haushaltsmittel wurden entsprechend reduziert.
B. Kostenstatus
Basis für die vorliegende Kostenberechnung bildet die durch den Projektsteuerer geprüfte Entwurfsplanung, Stand 26.09.2012, Preisbasis 09/2012.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die geschätzten Nettokosten gesplittet nach Kostengruppen, sowie Kostenträgern. Die Kosten sind als Nettosummen angegeben, da der BgA Bäder vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Leistung / Kostengruppe | Kosten (netto) | Kostenträger |
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KG 200 Herrichten und Erschließen | 1.100.000 | Dezernat II |
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KG 300 Tiefgründung / Anschlüsse | 1.036.900 | BgA "Bäder" |
KG 300 Bauwerk / Baukonstruktion | 11.130.300 | BgA "Bäder" |
KG 400 Bauwerk - technische Anlagen | 5.631.800 | BgA "Bäder" |
KG 500 Außenanlagen | 1.176.800 | BgA "Bäder" |
KG 300 - 500 (Nettobaukosten) | 18.975.800 | BgA "Bäder" |
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KG 700 Baunebenkosten | 3.142.000 | BgA "Bäder" |
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Summe KG 200 -500 +700 | 23.217.800 | BgA "Bäder" |
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KG 600 Ausstattung | 400.000 | Kieler Bäder GmbH |
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Summe KG 200 - 700 | 23.617.800 | nachrichtlich |
Die Gesamtsumme beinhaltet bereits die Kosten für die architektonisch höherwertige Fassade sowie die von der Bäder GmbH zu stellende Ausstattung. Es bleibt abzuwarten, ob der Kostenanschlag nach Ausschreibung Ende 2013 von der derzeitigen Kostenberechnung abweicht. Erfahrungsgemäß können Differenzen auftreten.
Die Erstellungskosten für die Erschließungsstraße in Höhe von ca. 1.600.000 EUR werden vom Dezernat II gesondert im Haushalt angemeldet, da sie nur anteilig dem Sport- und Freizeitbad zuzurechnen sind. Auf den Zeitraum der Mittelfristigen Investitionsplanung 2012 2016 entfallen davon 950.000 EUR.
Zu 3. Förderung
Mit Schreiben vom 21.07.2009 hat das Innenministerium die Rahmenbedingungen für eine mögliche Förderung aufgezeigt und offene Punkte, die Voraussetzung für die Aufnahme in die Städtebauförderung sind, benannt. Mit Schreiben vom 09.01.2012 teilte der Sanierungsträger für die Landeshauptstadt Kiel, die BIG-Städtebau GmbH, dem Innenministerium mit, dass sie aus Sicht der Landeshauptstadt Kiel die genannten Voraussetzungen als erfüllt ansieht, da die offenen Punkte seitens der Landeshauptstadt Kiel abgearbeitet wurden.
Damit ist aus Sicht der Landeshauptstadt Kiel die Fördervoraussetzung für das Sport- und Freizeitbad gegeben. Dies wurde seitens des Innenministeriums mehrfach mündlich bestätigt.
Die vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein in Aussicht gestellten Städtebaufördermittel sollen aus dem erwarteten Überschuss der Sanierungsmaßnahme Hörn befriedigt werden. Ein Überschuss ist nur dann zu erwarten, wenn Verkaufserlöse für die noch nicht veräußerten Grundstücke erzielt werden. Gemäß derzeitiger Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Hörn sind bis zu 1,4 Mio. als Überschuss zu erwarten. Der Berechnung der Verkaufserlöse liegt eine bauliche Ausnutzung der Grundstücke mit einer GFZ von 3,8 zu Grunde. Bei einer höheren Ausnutzung kann auch von höheren Grundstückserlösen und somit von einem höheren Überschuss ausgegangen werden. Da die aktuell laufende Grundstücksausschreibung nicht zeitnah Erlöse erwarten lässt, ist eine (Zwischen-) Finanzierung durch den städtischen Haushalt erforderlich.
Die förmliche Erweiterung und Festlegung des Sanierungsgebietes Hörn im vereinfachten Verfahren ist eine der Fördervoraussetzungen. Dieses Verfahren wurde im Mai 2010 eingeleitet; der Satzungsbeschluss wird für April 2013 angestrebt. Förderzustimmungen können erst beantragt werden, wenn die Gebietserweiterung rechtskräftig ist.
Entsprechende Prüfunterlagen in Form der Z-Bau werden erstellt und dem Sanierungsträger BIG Städtebau zeitparallel zum Gebietserweiterungsverfahren zur weiteren Verwendung übergeben.
Zu 4. Finanzierung
Die für den Bau des Sport- und Freizeitbades ab 2013 notwendigen Mittel werden zum Haushalt 2013 ff. angemeldet. Zum Haushaltsdruckentwurf erfolgt eine Nachmeldung. Die Veranschlagung der Kosten ist wie folgt vorgesehen:
2012: 835.000 EUR
2013: 963.000 EUR
2014: 7.031.800 EUR
2015: 9.613.700 EUR
2016: 4.774.300 EUR
Gesamt: 23.217.800 EUR (Investitionsnummern 4240020014, 4240020015)
Ab HH 2013 ff. bereit zu stellen: 22.382.800 EUR
Basis für die angegebenen Kosten bildet die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung.
Zu 5. Nachfolgenutzung Sommerbad Katzheide
Zur Klärung der zukünftigen Nutzung des Geländes des Sommerbades Katzheide wird die Verwaltung gebeten unter Beachtung des Ratsbeschlusses vom 10./11.12.2009 (Drs. 1141/2009) durch Einbeziehung der lokalen Akteure im Sport- und Begegnungspark Gaarden ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Dabei ist sicherzustellen, dass die öffentliche Nutzung gewährleistet wird.
Adolf-Martin Möller
Stadtrat
