Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0801/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2013hier: Produktgruppen, Unterproduktgruppen und Produkte der Produktbereiche/Budgets 21-24, 41-42, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Schule und Sport fallen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 05.11.2012
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Nov 14, 2012
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Sachverhalt/Begründung
1. Gesamtüberblick
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2013 schließt mit einem Gesamtzuschussbedarf von 77,2 Mio. ab.
Im Haushaltsplan 2012 wurde für das Jahr 2013 noch von einem Gesamtdefizit von 62,8 Mio. EUR ausgegangen. Mit diesem Haushalt setzt sich damit eine Entwicklung fort, die sich schon im laufenden Haushaltsjahr 2012 abgezeichnet und dort zu einer Ergebnisverschlechterung im Ergebnisplan um 20,7 Mio. EUR geführt hat.
Ganz wesentlich ist diese Entwicklung dem nachhaltigen Einbruch bei der Gewerbesteuer geschuldet. Gegenüber den bisherigen Planungen für 2013 ist hier ein Rückgang um 30 Mio. EUR zu verzeichnen. Nach heutigem Planungsstand ist nicht damit zu rechnen, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren wesentlich verbessern wird. Trotz der weiterhin guten konjunkturellen Lage haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Landeshauptstadt Kiel gegen den allgemeinen Trend weiter verschlechtert.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Haushaltsplan 2013 wurden bereits in der Geschäftlichen Mitteilung Haushalt 2013 (Drs. Nr. 0404/2012) beschrieben. Bei der Investitionsplanung 2013 bis 2016 war zudem der Genehmigungserlass des Innenministers für den Haushalt 2012 zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zum Haushaltsentwurf 2013 können dem bereits zugesandten Vorbericht entnommen werden.
2. Überblick über den Bereich des Ausschusses für Schule und Sport
In die Zuständigkeit des Ausschusses für Schule und Sport fallen die in Anlage 1 aufgeführten Produkt- bzw. Unterproduktgruppen mit den dazugehörenden Produkten. In der Anlage 1 ist auch die jeweilige Organisationseinheit, in der Regel ein Amt, angegeben, in der das Produkt erstellt wird.
Teilplan 243:
Für das Produkt 2433002 Bereitstellung Medienzentrum ist das Amt für Kultur und Weiterbildung Dezernat III zuständig.
Entwicklungsschwerpunkte und Handlungsrahmen der Planungsperiode 2013 2016
Budget 21- 24 Schulträgeraufgaben, s. a. Haushaltsdruckentwurf Seite 198:
Bildungschancen durch allgemein bildende Schulen und Förderzentren stärken
Handlungsschwerpunkte und Ziele
1. Die baulichen Anpassungen der Kieler Schulen orientieren sich an den sozialräumlichen und konzeptionellen Notwendigkeiten des Ausbaus von offenen und gebundenen Ganztagsschulen, der Versorgung mit Sporthallenkapazitäten und der Raumstandards. Weiterhin wird die Bausubstanz der vorhandenen Gebäude gesichert. Es wird eine Versorgungsquote der Betreuungsplätze für Grundschulkinder in Verbindung mit dem Budget 36 (Horte, betreute Grundschulen) bis 2013 von 58,5% angestrebt.
2. Die Schule entwickelt sich zum Lern- und Lebensort für Kinder und Jugendliche. Insbesondere wird eine gesunde und preiswerte Mittagsverpflegung, die Umsetzung des Gedankens der inklusiven Bildung für Menschen mit Behinderungen und die sozialpädagogischen Unterstützung von benachteiligten Schülerinnen und Schülern bis zum Erwerb eines Schulabschlusses oder einer Anschlussperspektive für berufliche Bildung in den Mittelpunkt kommunaler Schulpolitik gestellt.
3. Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule auf der Ebene der Sozialzentrumsbezirke hilft, Unterstützungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und durch präventive Hilfen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von jungen Menschen dauerhaft zu sichern.
Ergebnisplan, wesentliche Zuschussbedarfsentwicklungen > 0,5 Mio. im Vergleich 2012/2013, 2013/2016:
Budget 21 24 Schulträgeraufgaben:
Haushaltsdruckentwurf | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Zuschussbedarf | -58.696.657 | -58.146.845 | -61.145.945 | -63.010.145 | -63.937.045 |
Teilpläne Budget 21 24 Schulträgeraufgaben:
| Veränderung in Haushaltsjahr (- = Verschlechterung, + = Verbesserung) | ||
2012/2013 | 2013/2016 | ||
211 | Grundschulen | 126.905 | - 2.141.600 |
217 | Gymnasien, Kollegs | 429.745 | - 713.600 |
2182 | Gemeinschaftsschulen | 646.320 | - 790.000 |
231 | Berufsfach- und Fachschulen | - 1.154.535 | - 2.110.700 |
Wesentliche Ursachen:
211 Grundschulen
Für die erhebliche Steigerung von 2013 auf 2016 i. H. v. 2.141.600 sind ausschließlich der geplante Ausbau von Plätzen in Betreuten Grundschulen und die zu erwartenden Kostensteigerungen bei den Betriebsaufwendungen (u. a. Energiekosten) verantwortlich.
217 - Gymnasien, Kollegs
Bei diversen Sachkonten kommt es in diesem Bereich zu kleineren Veränderungen in der Ansatzhöhe. Die Verschlechterung von 713.600 Euro vom Haushaltsjahr 2013 im Vergleich zum Planjahr 2016 entsteht durch die zu erwarteten Energiekostensteigerungen bei den Betriebsaufwendungen.
2182 Gemeinschaftsschulen
Die Immobilienwirtschaft hat die inneren Mieten neu kalkuliert und daraufhin gesenkt. Nicht nur bei den Gemeinschaftsschulen, sondern zum Teil auch bei den anderen Schularten kommt es daher im Vergleich der Haushaltsansätze 2012 und 2013 zu einer Verbesserung. Die Verschlechterung 2013/2016 in Höhe von 790.000 Euro ergibt sich auch hier fast ausschließlich durch höhere Preise, die für die Energiekosten erwartet werden.
231 - Berufsfach- und Fachschulen
Die Transferaufwendungen für die einzelnen Regionalen Berufsbildungszentren wurden neu kalkuliert. Insbesondere die Aufwendungen für die Personal- und Betriebskosten steigen im Laufe der Jahre erheblich an. Darüber hinaus nehmen die Mensen an den einzelnen Schulen nach und nach den Betrieb auf, daher mussten die Zuschüsse zum Essen neu berechnet und die entsprechenden Ansätze erhöht werden.
Bei den Teilplänen
2162 Regionalschulen,
2211 Förderzentren ohne Grundschulteil,
2212 Förderzentren mit Grundschulteil,
241 Schülerbeförderung,
242 Fördermaßnahmen für Schüler,
243 Sonstige schulische Aufgaben
liegen keine Veränderungen > 0,5 Mio. (Vergleich 2012/2013, 2013/2016) vor.
Entwicklungsschwerpunkte und Handlungsrahmen der Planungsperiode 2013 2016 des Dezernates IV
Budget 41 42 Gesundheit und Sport (Teilpläne 421 Förderung des Sports, 424 Sportstätten und Bäder incl. Olympiazentrum Schilksee und Kieler Sportboothäfen
Gesundheit, Sport und Freizeitgestaltung fördern und ausbauen
Handlungsschwerpunkte und Ziele
1. Das vom Institut für Sportwissenschaft der Christian- Albrechts- Universität zu Kiel erstellte Gutachten für die Sportentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Kiel 2012 liegt als ressortübergreifende Grundlage für eine weitere integrierte Sportentwicklungsplanung und andere städtische Planungen vor. Sie und weitere erfolgreiche Projekte wie z.B. Kids in die Clubs und der Sport- und Begegnungspark auf dem Ostufer werden laufend weiterentwickelt.
2. Bei der Sportinfrastruktur haben die Sanierung der Sportstätten und der geplante Bau des Sport- und Freizeitbades an der Hörn Priorität.
3. Der Segelsport als das Markenzeichen von Kiel, wird weiterhin aktiv unterstützt (Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden sowie Olympiazentrum Schilksee). Ab 01.01.2013 ist Kiel Bundesstützpunkt für das olympische Segeln.
Ergebnisplan, wesentliche Zuschussbedarfsentwicklungen > 0,5 Mio. im Vergleich 2012/2013, 2013/2016:
Budget 41 42 Gesundheit und Sport, Teilpläne 421 Förderung des Sports, 424 Sportstätten und Bäder (incl. Olympiazentrum Schilksee und Kieler Sportboothäfen)
Haushaltsdruckentwurf | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Zuschussbedarf | -7.482.336 | -7.194.336 | -7.282.836 | -7.617.636 |
Der Zuschussbedarf entwickelt sich unterhalb der Marge von 0,5 Mio. .
Finanzplan, Investitionen:
Anlage 2: Übersicht Investitionsanmeldungen
Anlage 3, nachrichtlich: Übersicht wesentliche Investitionsanmeldungen des Dezernates II für die Bereiche Schule und Sportstätten/Bäder
Anlage 4: Begründungen für Investitionen ab 1.000 Euro.
Herrichtung von Sportanlagen, Teilplan 424 Sportstätten und Bäder, bisherige Investitionsnummer Nr. 4240020012: Die Mittel werden ab 2013 in Höhe von 100.000 p. a. im Ergebnisplan veranschlagt.
Sport- und Freizeitbad, Teilplan 424 Sportstätten und Bäder, Investitionsnummer Nr. 4240020014: Die Maßnahme wird im Gegensatz zum Haushalt 2012 wieder ab dem Haushalt 2013 ff. in der Investitionsplanung berücksichtigt. Die Abrisskosten für die Schwimmhalle Gaarden i. H. v. 600.000 (2016) wurden im Ergebnisplan angemeldet.
Herrichtung Baugrund Sport- und Freizeitbad, Teilplan 424 Sportstätten und Bäder, Investitionsnummer Nr. 4240020015: Haushaltsneutrale Verlagerung ab 2013 ff. aus dem Teilplan 1115 Immobilienwirtschaft.
Ersatzneubau Anlegerbrücke Reventlou/Sportboothafen, Teilplan 424 Sportstätten und Bäder, Investitionsnummer Nr. 4240030009: Die Maßnahme Ersatzneubau der Anlegebrücke Reventlou steht in Abhängigkeit einer Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Ein Förderantrag wurde gestellt, s. a. Beschluss der RV 07.06.2012
-0342/2012-. Der auf den Sportboothafen entfallende Anteil ist für 2013 im Teilplan 424 angemeldet worden.
Eine Beschlussvorlage über den Gesamthaushalt mit den Änderungsanträgen und Veränderungslisten wird vom Amt für Finanzwirtschaft dann für den Finanzausschuss und nachfolgend für die Ratsversammlung erstellt.
3. Erläuterungen
Der Ergebnisplan bildet für das Haushaltsjahr den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen in Form von Aufwendungen (= Werteverzehr oder verbrauch) und Erträgen (= Wertezufluss oder zuwachs) ab. Ein positiver oder negativer Gesamtsaldo im Ergebnisplan eines Haushaltsjahres führt zu einer entsprechenden Veränderung der Bilanzposition "Eigenkapital".
Im Finanzplan werden die gesamten Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode dargestellt, unabhängig davon, welchem Zeitraum der zugrunde liegende Ertrag bzw. Aufwand wirtschaftlich zuzurechnen ist. Dabei wird differenziert nach den Bereichen "Laufende Verwaltungstätigkeit", "Investitionstätigkeit" und "Finanzierungstätigkeit".
Abweichungen gegenüber dem Ergebnisplan resultieren deshalb insbesondere aus den Ein- und Auszahlungen für Investitionen und fehlenden Ansätzen für nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, wie z. B. "Interne Leistungsbeziehungen" (innere Mieten und kalkulatorische Zinsen), Zuführung und Auflösung von Rückstellungen und Abschreibungen.
Adolf-Martin Möller
Stadtrat
Anlagen
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