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Antrag der Verwaltung - 0821/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Umlegungsverfahren Nr. 22 „Kronsburg, südlich des Poppenbrügger Weges“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 20.11.2012
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 29, 2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 17, 2013
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Antrag
Antrag:
Die Anordnung und Einleitung des Umlegungsverfahrens Nr. 22 in Kiel-Kronsburg, südlich des Poppenbrügger Weges, westlich Reesenberg, östlich des Grundstückes der Kreuzkirchengemeinde, nördlich des Flurstückes 81 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 709 wird aufgehoben. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Plan gekennzeichnet Anlage 1.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel hat am 28.10.1993 die Anordnung und Einleitung des Umlegungsverfahrens Nr. 22 beschlossen. Das Ziel war, die Voraussetzungen für eine maßvolle bauliche Verdichtung rückwärtiger Grundstücksbereiche in Kronsburg (Bereich Bergkoppel) zu schaffen.
Grundsätzliches zum Thema Umlegung
Zur Entwicklung von Wohnbauflächen stellt eine Gemeinde in der Regel einen Bebauungsplan auf. Der reale Zuschnitt der Grundstücke muss dabei nicht mit den planerischen Festsetzungen für eine geordnete bauliche Entwicklung übereinstimmen.
Beispiel Bebauungsplanes Nr. 709 Kronsburg/Bergkoppel:
Tatsächliche Grundstückszuschnitte: | Zuschnitte nach Bebauungsplan Nr. 709: |
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Um die Erschließung durchführen zu können, müssen die Grundstücke neu geordnet werden. Kommt keine privatrechtliche Einigung zwischen den Eigentümern zustande, kann das öffentlich-rechtliche Instrument der Umlegung eingesetzt werden, ein gesetzlich definiertes Grundstückstauschverfahren.
Das Verfahren ist in den §§ 45 ff. des Baugesetzbuches geregelt; einzelne Verfahrensschritte einer Umlegung sind in der Anlage 2 schematisch dargestellt.
Bei einer Umlegung werden alle betroffenen Grundstücke zu einer Umlegungsmasse zusammengelegt und dann auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes neu verteilt werden. Das heißt,
· jeder Grundstückseigentümer bringt seine Flächen ein;
· die Gemeinde ermittelt den Wert der Flächen und die Kosten der Erschließung;
· die Gemeinde ermittelt die Umlegungsmasse und die Verteilungsmasse;
· die Gemeinde erstellt einen Umlegungsplan;
· die Verkehrs-, Grün- und Ausgleichsflächen fallen an die Gemeinde;
· jeder Grundstückseigentümer erhält entweder ein neu geschnittenes Grundstück oder wenn nicht ausreichend Flächen nachbleiben - einen Wertausgleich in Geld;
· überschreitet der Wert des neu geschnittenen, erschließungsbeitragsfreien Grundstücks den Wert des eingebrachten Grundstücks, muss der Grundstückseigentümer einen Wertausgleich zahlen.
Das Verfahren ist zwar zeitaufwendig und stark formalisiert, zeichnet sich aber gleichzeitig durch eine starke Beteiligung der Betroffenen und eine hohe Transparenz aus. Der Gemeinde bleiben langwierige Grunderwerbsverhandlungen für den Ankauf öffentlicher Flächen und ein Erschließungsbeitragsverfahren erspart.
Verfahrensstand in Kronsburg
Die Landeshauptstadt Kiel begann 1993 mit dem Erörterungsverfahren, stieß aber bei einem Teil der betroffenen Grundstückseigentümer auf erheblichen Widerstand. Das Verfahren wurde deshalb formal nicht weitergeführt. Seitdem sind rund 10 Jahre vergangen. Da sich die städtebaulichen Ziele zur Innenentwicklung nicht verändert haben, hat die Verwaltung in 2012 die heutigen Grundstückseigentümer erneut angesprochen. Auch jetzt besteht überwiegend eine ablehnende Haltung gegen die Bebauung.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Voraussetzungen (z.B. fehlender Umlegungsausschuss, veraltete Werte), eine Umlegung öffentlich-rechtlich durchzusetzen, nicht mehr gegeben. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Umlegungsbeschluss aufzuheben. Danach könnten die eingetragenen Umlegungsvermerke in den einzelnen Grundbüchern der betroffenen Grundstücke gelöscht werden.
Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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776 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,6 kB
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