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Antrag der Verwaltung - 0831/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Achte Nachtragssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel (Straßenreinigungssatzung)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 29.11.2012
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Nov 28, 2012
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 13, 2012
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die vorgelegte Nachtragssatzung enthält im Wesentlichen folgende Änderungen
(die Änderungen des Satzungstextes sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):
1. Säuberungspflicht (§ 6 Abs. 1)
Zur eindeutigeren Darstellung wird der relativ allgemein gehaltene Begriff Straße bei der Übertragung der Säuberungspflicht um die Begriffe Wege inklusive Treppen und Plätze ergänzt.
2. Streu- und Schneeräumpflicht (§ 8 Abs. 2)
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind Unebenheiten, die durch festgetretenen Schnee entstanden sind, auch bei anhaltendem Schneefall auf Gehwegen zu beseitigen. Dies wird im Satzungstext präzisiert.
3. Streu- und Schneeräumpflicht (§ 8 Abs. 4)
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Winter mit erhöhtem Schneefall wird der Satzungstext dahingehend eindeutiger formuliert, dass vorrangig geeignete Flächen auf dem eigenen Grundstück für die Schneelagerung zu nutzen sind, bevor geeignete Bereiche von öffentlichen Flächen in Anspruch genommen werden. Ziel soll es sein, die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen und Straßen primär zu gewährleisten.
4. Änderungen zur Anlage 1 (Verzeichnis der Straßen mit Mehrfachsäuberung) und
Anlage 2 (Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, die nicht satzungsgemäß gegen Gebühr gesäubert werden (§6))
Die Anlagen 1 und 2 der Satzung werden an die Veränderungen der Reinigungsfähigkeit der im Kieler Stadtgebiet befindlichen Straßen angepasst. Die Veränderungen haben ihre wesentlichen Ursachen in z. B. der baulichen bzw. der tatsächlichen Beschaffenheit und dem Verschmutzungsgrad. Die betroffenen Ortsbeiräte werden entsprechend informiert.
Zusätzlich wird er Titel von Anlage 2 an die geänderten Formulierungen des § 6 angepasst.
Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.
Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Vorlage zur Kenntnis genommen.
In Vertretung
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Finanzielle Auswirkungen:
=> Diese Beschlussvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Teilplan mit Bezeichnung: |
| - |
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Pos.-Nr. im Teilplan mit Bez.: |
| - |
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Bezeichnung der Maßnahme: |
| ||
Auszahlungen im Teilfinanzplan für Investitionen
Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:
| Investitionskosten | Städtischer Eigenanteil | ||
Haushaltsjahr |
| EUR |
| EUR |
1. Planjahr |
| EUR |
| EUR |
2. Planjahr |
| EUR |
| EUR |
3. Planjahr |
| EUR |
| EUR |
später |
| EUR |
| EUR |
Gesamtkosten |
| EUR |
| EUR |
Die Investitionskosten sind im Teilfinanzplan veranschlagt:
(Bitte entsprechend ein X vor ja oder nein setzen.)
| ja (Teilplan |
| , Pos.-Nr. |
| ) |
| nein | ||||
Wenn nein, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:
|
Aufwendungen im Teilergebnisplan (pro Jahr)
Personalkosten: |
| EUR (Teilplan |
| , Pos.-Nr. |
| ) |
Sachkosten: |
| EUR (Teilplan |
| , Pos.-Nr. |
| ) |
Kapitalkosten 1): |
| EUR (Teilplan | 612 | , Pos.-Nr. | 20 | ) |
(Kapitalkosten insgesamt: |
| EUR) | ||||
1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.
Die Folgekosten sind im Teilergebnisplan veranschlagt:
(Bitte entsprechend ein X vor ja oder nein setzen.)
| ja |
| nein |
Wenn nein, Deckung angeben:
|
Durch die Maßnahme entstehen folgende Erträge u. Einzahlungen (für Investitionen):
· |
| EUR - |
| ||||
| (Teilplan |
| , Pos.-Nr. |
| ) | ||
· |
| EUR - |
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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37 kB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
37,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
10,2 kB
|
