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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0831/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die achte Nachtragssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel (siehe Anlage 1) wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die vorgelegte Nachtragssatzung enthält im Wesentlichen folgende Änderungen

(die Änderungen des Satzungstextes sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):

 

1.              Säuberungspflicht (§ 6 Abs. 1)

Zur eindeutigeren Darstellung wird der relativ allgemein gehaltene Begriff „Straße“ bei der Übertragung der Säuberungspflicht um die Begriffe „Wege inklusive Treppen und Plätze“ ergänzt.

 

2.              Streu- und Schneeräumpflicht (§ 8 Abs. 2)

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind Unebenheiten, die durch festgetretenen Schnee entstanden sind, auch bei anhaltendem Schneefall auf Gehwegen zu beseitigen. Dies wird im Satzungstext präzisiert.

 

3.              Streu- und Schneeräumpflicht (§ 8 Abs. 4)

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Winter mit erhöhtem Schneefall wird der Satzungstext dahingehend eindeutiger formuliert, dass vorrangig geeignete Flächen auf dem eigenen Grundstück für die Schneelagerung zu nutzen sind, bevor geeignete Bereiche von öffentlichen Flächen in Anspruch genommen werden. Ziel soll es sein, die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen und Straßen primär zu gewährleisten.

 

4.              Änderungen zur Anlage 1 (Verzeichnis der Straßen mit Mehrfachsäuberung) und

Anlage 2 (Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, die nicht satzungsgemäß gegen Gebühr gesäubert werden (§6))

Die Anlagen 1 und 2 der Satzung werden an die Veränderungen der Reinigungsfähigkeit der im Kieler Stadtgebiet befindlichen Straßen angepasst. Die Veränderungen haben ihre wesentlichen Ursachen in z. B. der baulichen bzw. der tatsächlichen Beschaffenheit und dem Verschmutzungsgrad. Die betroffenen Ortsbeiräte werden entsprechend informiert.

Zusätzlich wird er Titel von Anlage 2 an die geänderten Formulierungen des § 6 angepasst.

 

 

Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.

Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

In Vertretung

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Finanzielle Auswirkungen:

=>               Diese Beschlussvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Teilplan mit Bezeichnung:

 

-

 

Pos.-Nr. im Teilplan mit Bez.:

 

-

 

Bezeichnung der Maßnahme:

 

 

Auszahlungen im Teilfinanzplan für Investitionen

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

Investitionskosten

Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr

 

EUR

 

EUR

1. Planjahr

 

EUR

 

EUR

2. Planjahr

 

EUR

 

EUR

3. Planjahr

 

EUR

 

EUR

später

 

EUR

 

EUR

Gesamtkosten

 

EUR

 

EUR

 

Die Investitionskosten sind im Teilfinanzplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:

 

 

 

Aufwendungen im Teilergebnisplan (pro Jahr)

Personalkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Sachkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Kapitalkosten 1):

 

EUR (Teilplan

612

, Pos.-Nr.

20

)

(Kapitalkosten insgesamt:

 

EUR)

 

1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 

Die Folgekosten sind im Teilergebnisplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung angeben:

 

 

 

Durch die Maßnahme entstehen folgende Erträge u. Einzahlungen (für Investitionen):

·          

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

·          

 

EUR -

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 28, 2012 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 13, 2012 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen