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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0832/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der vierte Nachtrag zum Tarif der Stadt Kiel für die Reinigung von Schlammkisten auf den Grundstücken (siehe Anlage 1) wird beschlossen.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der vorgelegte Nachtrag enthält im Wesentlichen folgende Änderungen

(die Änderungen des Tariftextes sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel bietet innerhalb des Stadtgebietes die Reinigung der sogenannten Schlammkisten an. Die Leistung erfolgt nach Auftrag durch den Kunden und unterliegt nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang. Das Entgelt hierfür ist in dem Tarif der Stadt Kiel für die Reinigung von Schlammkisten auf den Grundstücken geregelt.

 

Aufgrund der aktuellen Kalkulation erfolgt eine Tarifanpassung.

 

 

Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.

Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

In Vertretung

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

4. Nachtrag

 

zum Tarif der Landeshauptstadt Stadt Kiel

für die Reinigung der Schlammkisten auf Grundstücken

 

Vom .................................

 

 

Aufgrund der §§ 27 Abs. 1 Satz 1 und 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Oktober 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 696) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 13./14. Dezember 2012 der folgende Tarif bekannt gegeben:

 

 

 

Artikel 1

 

Der Tarif der Landeshauptstadt Kiel für die Reinigung der Schlammkisten auf den Grundstücken vom 17.12.2003 (veröffentlicht in den Kieler Nachrichten vom 20.12.2003), zuletzt geändert durch den 3. Nachtrag vom 19.12.2011 (bekannt gemacht im Internet, Hinweis in den Kieler Nachrichten vom 24.12.2011), wird wie folgt geändert:

 

In § 1 erhält der Abs. 1 den folgenden Text:

„r die Säuberung der Schlammkisten wird folgendes Entgelt erhoben:

 

Anzahl der Reinigungen pro Jahr

Entgelt pro Reinigung

Jahresentgelt

              1

28,70 €

28,70 €

              2

23,70 €

47,40 €

              4

14,30 €

57,20 €

              6

13,50 €

81,00 €

 

 

 

Artikel 2

 

Dieser Tarif tritt am 01.01.2013 in Kraft.

 

 

Kiel, den ..............................

 

 

Die Oberbürgermeisterin/Der Oberrgermeister

............................

(Stadtsiegel)

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenüberstellung der Änderungen zum Schlammkistentarif des ABK aufgrund der

4. Nachtragssatzung zum 01.01.2013

 

 

bisheriger Text                                                                                                        geänderter Text                                                          

(fett und kursiv)                                                     

§ 1

Leistungsumfang und Tarifhöhe

 

(1) Für die Säuberung der Schlammkisten wird folgendes Entgelt erhoben:

 

Anzahl der Reinigungen pro Jahr

Entgelt pro Reinigung

Jahresentgelt

              1

26,90 €

26,90 €

              2

22,20 €

44,40 €

              4

13,50 €

54,00 €

              6

12,60 €

75,60 €

              12

11,50 €

138,00 €

 

 

§ 1

Leistungsumfang und Tarifhöhe

 

(1) Für die Säuberung der Schlammkisten wird folgendes Entgelt erhoben:

 

Anzahl der Reinigungen pro Jahr

Entgelt pro Reinigung

Jahresentgelt

              1

28,70 €

28,70 €

              2

23,70 €

47,40 €

              4

14,30 €

57,20 €

              6

13,50 €

81,00 €

              12

11,50 €

138,00 €

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

=>               Diese Beschlussvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

Teilplan mit Bezeichnung:

 

-

 

Pos.-Nr. im Teilplan mit Bez.:

 

-

 

Bezeichnung der Maßnahme:

 

 

Auszahlungen im Teilfinanzplan für Investitionen

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

Investitionskosten

Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr

 

EUR

 

EUR

1. Planjahr

 

EUR

 

EUR

2. Planjahr

 

EUR

 

EUR

3. Planjahr

 

EUR

 

EUR

später

 

EUR

 

EUR

Gesamtkosten

 

EUR

 

EUR

 

Die Investitionskosten sind im Teilfinanzplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:

 

 

 

Aufwendungen im Teilergebnisplan (pro Jahr)

Personalkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Sachkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Kapitalkosten 1):

 

EUR (Teilplan

612

, Pos.-Nr.

20

)

(Kapitalkosten insgesamt:

 

EUR)

 

1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 

Die Folgekosten sind im Teilergebnisplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung angeben:

 

 

 

Durch die Maßnahme entstehen folgende Erträge u. Einzahlungen (für Investitionen):

·          

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

·          

 

 

 

 

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Beschlüsse

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Nov 28, 2012 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 13, 2012 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen