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Antrag der Verwaltung - 0833/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Vierter Nachtrag zur Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 29.11.2012
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Nov 28, 2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 13, 2012
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der vorgelegte Nachtrag enthält im Wesentlichen folgende Änderungen
(die Änderungen des Textes der Entgeltordnung sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):
1. Städtische Wertstoffhöfe (§ 1)
Die Gebühren auf den städtischen Wertstoffhöfen werden aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulationen teilweise angepasst.
Weiterhin wird Dachpappe, die bisher gemeinsam mit Bau- und Abbruchabfällen auf den Wertstoffhöfen angenommen wurde, jetzt getrennt angenommen. Bisher musste die Dachpappe von dem Entsorger kostenaufwendig getrennt werden, um sie ordnungsgemäß entsorgen zu können.
2. Städtische Wertstoffhöfe (§ 2)
Die Praxis hat gezeigt, dass bei den Anlieferungen, deren Gebühr insgesamt unter 1 liegt, ein Aufwand betrieben werden muss, der durch die geringe Gebühr unter 1 nicht abgedeckt ist. Daher wird bei derartigen Anlieferungen zukünftig pauschal 1 erhoben.
Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.
Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Vorlage zur Kenntnis genommen.
In Vertretung
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
4. Nachtrag
zur Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe)
Vom ......................
Aufgrund § 27 Abs. 1 Satz 1 und § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Oktober 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 696), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 13./14. Dezember 2012 die folgende Entgeltordnung erlassen:
Artikel 1
Die Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe) vom 20.03.2009 (bekannt gemacht im Internet, Hinweis in den Kieler Nachrichten vom 28.03.2009), zuletzt geändert durch die 3. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe) vom 19.12.2011 (bekannt gemacht im Internet, Hinweis in den Kieler Nachrichten vom 24.12.2011), wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird die Tabelle wie folgt geändert:
Abfallart | Beispiele | Entgelt / Netto |
Aktenvernichtung | gemäß Bundesdatenschutzgesetz | 0,30 / kg Akten + 6,00 Anlieferungspauschale |
Altholz, belastet (A IV) | behandelte Hölzer: Fenster, Haustüren, Zäune, Pergola, Bahnschwellen | 50,00 / m³ |
Altholz, unbelastet (AI AIII) | Bau- und Abbruchholz, Paletten, Kisten, Spanplatten mit und ohne Beschichtung | 17,00 / m³ |
Bauschutt, unbelastet | Steine, Ziegel, Mörtel, Zement, Beton, Dachpfannen, Sand | 16,00 / m³ 23,50 / Mg |
Bau- und Abbruchabfälle, gemischt | Kunststofffenster und -türen | 50,00 / m³ 125,00 / Mg |
Dachpappe (EAV-Schlüssel 170303) Diese Abfallart wird nur auf dem Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 angenommen. |
| 230,00 / m3 290,00 / Mg |
Folien | frei von Anhaftungen, keine Agrar- u. Silofolien, keine Lebensmittelverpackungen | 0,00 |
Grünabfall | Grünschnitt | 14,00 / m³ 80,00 / Mg |
Baumstubben: bis 40 cm Durchmesser |
|
10,00 / Stck. |
bis 60 cm Durchmesser |
| 16,00 / Stck. |
Baumstämme: > 20 cm Durchmesser |
| 4,00 / lfd. Meter |
Glas
| Hohlglas: leere Flaschen, Marmeladen-/ Senfgläser | 0,00 |
Elektrogroßgeräte | Waschmaschine, Wäschetrockner | 0,00 |
elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte * | Fön, Rasierapparat | 0,00 |
IT-Geräte, Unterhaltungselektronik * | Fernseher, Computer | 0,00 |
Kühlgeräte * | Kühlschrank | 0,00 |
Metallschrott | Fahrräder, Töpfe, ölfreie (!) Autoteile, Kleineisenteile | 0,00 |
Papier, Pappe, Kartonagen |
| 0,00 |
Reifen PKW |
| 3,25 / Reifen o. Felge 3,75 / Reifen m. Felge |
Reifen LKW |
| 13,00 /Reifen o. Felge 15,00 /Reifen m. Felge |
Sperrgut |
| 21,00 / m³ 120,00 / Mg |
* Nur Geräte, die in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Menge mit denen aus privaten
Haushalten vergleichbar sind, können angeliefert werden.
2. In § 2 wird folgender Abs. 5 neu angefügt:
(5) Bei einer kostenpflichtigen Anlieferung, bei welcher der gesamte Berechnungsbetrag unter 1 liegt, wird pauschal eine Mindestgebühr von 1 pro Anlieferung erhoben.
Artikel 2
Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Kiel, den .............................
Die Oberbürgermeisterin/Der Oberbürgermeister
.........................
(Stadtsiegel)
Gegenüberstellung der Änderungen der Entgeltordnung für die Wertstoffhöfe aufgrund der
4. Nachtragssatzung zum 01.01.2013
bisheriger Text geänderter Text Lfd. Nr. der
(fett und kursiv) Begründung
§ 1
Bei Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Wertstoffhöfe wird für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen folgendes Entgelt erhoben:
* Nur Geräte, die in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Menge mit denen aus privaten Haushalten vergleichbar sind, können angeliefert werden.
| § 1
Bei Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Wertstoffhöfe wird für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen folgendes Entgelt erhoben:
* Nur Geräte, die in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Menge mit denen aus privaten Haushalten vergleichbar sind, können angeliefert werden.
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Nr. 1
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§ 2
(1) Anlieferungen über 10 m³ je Abfallfraktion können abgewiesen werden.
(2) Den Entgelten gemäß § 1 wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugefügt.
(3) Bei einem nicht vollständigen m³, Mg oder lfd. Meter wird das Entgelt nur anteilig berechnet.
(4) Bei Anlieferungen aus anderen Kreisen wird zusätzlich eine Pauschale von 3,00 pro Anlieferung erhoben.
| § 2
(1) Anlieferungen über 10 m³ je Abfallfraktion können abgewiesen werden.
(2) Den Entgelten gemäß § 1 wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugefügt.
(3) Bei einem nicht vollständigen m³, Mg oder lfd. Meter wird das Entgelt nur anteilig berechnet.
(4) Bei Anlieferungen aus anderen Kreisen wird zusätzlich eine Pauschale von 3,00 pro Anlieferung erhoben.
(5) Bei einer kostenpflichtigen Anlieferung, bei welcher der gesamte Berechnungsbetrag unter 1 liegt, wird pauschal eine Mindestgebühr von 1 pro Anlieferung erhoben.
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Nr. 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen:
Diese Beschlussvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Teilplan mit Bezeichnung: |
| - |
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Pos.-Nr. im Teilplan mit Bez.: |
| - |
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Bezeichnung der Maßnahme: |
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Auszahlungen im Teilfinanzplan für Investitionen
Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:
| Investitionskosten | Städtischer Eigenanteil | ||
Haushaltsjahr |
| EUR |
| EUR |
1. Planjahr |
| EUR |
| EUR |
2. Planjahr |
| EUR |
| EUR |
3. Planjahr |
| EUR |
| EUR |
später |
| EUR |
| EUR |
Gesamtkosten |
| EUR |
| EUR |
Die Investitionskosten sind im Teilfinanzplan veranschlagt:
(Bitte entsprechend ein X vor ja oder nein setzen.)
| ja (Teilplan |
| , Pos.-Nr. |
| ) |
| nein | ||||
Wenn nein, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:
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Aufwendungen im Teilergebnisplan (pro Jahr)
Personalkosten: |
| EUR (Teilplan |
| , Pos.-Nr. |
| ) |
Sachkosten: |
| EUR (Teilplan |
| , Pos.-Nr. |
| ) |
Kapitalkosten 1): |
| EUR (Teilplan | 612 | , Pos.-Nr. | 20 | ) |
(Kapitalkosten insgesamt: |
| EUR) | ||||
1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.
Die Folgekosten sind im Teilergebnisplan veranschlagt:
(Bitte entsprechend ein X vor ja oder nein setzen.)
| ja |
| nein |
Wenn nein, Deckung angeben:
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Durch die Maßnahme entstehen folgende Erträge u. Einzahlungen (für Investitionen):
· |
| EUR - |
| ||||
| (Teilplan |
| , Pos.-Nr. |
| ) | ||
· |
| EUR - |
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