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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0833/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der vierte Nachtrag zur Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe) wird beschlossen (siehe Anlage 1).

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der vorgelegte Nachtrag enthält im Wesentlichen folgende Änderungen

(die Änderungen des Textes der Entgeltordnung sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):

 

1.              Städtische Wertstoffhöfe (§ 1)

Die Gebühren auf den städtischen Wertstoffhöfen werden aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulationen teilweise angepasst.

Weiterhin wird Dachpappe, die bisher gemeinsam mit Bau- und Abbruchabfällen auf den Wertstoffhöfen angenommen wurde, jetzt getrennt angenommen. Bisher musste die Dachpappe von dem Entsorger kostenaufwendig getrennt werden, um sie ordnungsgemäß entsorgen zu können.

 

2.              Städtische Wertstoffhöfe (§ 2)

Die Praxis hat gezeigt, dass bei den Anlieferungen, deren Gebühr insgesamt unter 1 € liegt, ein Aufwand betrieben werden muss, der durch die geringe Gebühr unter 1 € nicht abgedeckt ist. Daher wird bei derartigen Anlieferungen zukünftig pauschal 1 € erhoben.

 

Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.

Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

In Vertretung

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

 

4. Nachtrag

 

zur Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe)

 

Vom ......................

 

 

Aufgrund § 27 Abs. 1 Satz 1 und § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Oktober 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 696), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 13./14. Dezember 2012 die folgende Entgeltordnung erlassen:

 

 

 

Artikel 1

 

Die Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe) vom 20.03.2009 (bekannt gemacht im Internet, Hinweis in den Kieler Nachrichten vom 28.03.2009), zuletzt geändert durch die 3. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Anlieferung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen auf den städtischen Wertstoffhöfen (Entgeltordnung WH Gewerbe) vom 19.12.2011 (bekannt gemacht im Internet, Hinweis in den Kieler Nachrichten vom 24.12.2011), wird wie folgt geändert:

 

1.              In § 1 wird die Tabelle wie folgt geändert:

 

Abfallart

Beispiele

Entgelt / Netto

Aktenvernichtung

gemäß Bundesdatenschutzgesetz

0,30 € / kg Akten

+ 6,00 € Anlieferungspauschale

Altholz, belastet (A IV)

behandelte Hölzer: Fenster, Hausren, Zäune, Pergola, Bahnschwellen

50,00 € / m³

Altholz, unbelastet

(AI – AIII)

Bau- und Abbruchholz, Paletten, Kisten, Spanplatten mit und ohne Beschichtung

17,00 € / m³

Bauschutt, unbelastet

Steine, Ziegel, Mörtel, Zement, Beton, Dachpfannen, Sand

16,00 € / m³

23,50 € / Mg

Bau- und Abbruchabfälle, gemischt

Kunststofffenster und -türen

50,00 € / m³

125,00 € / Mg

Dachpappe (EAV-Schlüssel 170303)

Diese Abfallart wird nur auf dem Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 angenommen.

 

230,00 € / m3

290,00 € / Mg

Folien

frei von Anhaftungen, keine Agrar- u. Silofolien, keine Lebensmittelverpackungen

0,00 €

Grünabfall

Grünschnitt

14,00 € / m³

80,00 € / Mg

Baumstubben:

bis 40 cm Durchmesser

 

 

10,00 / Stck.

bis 60 cm Durchmesser

 

16,00 € / Stck.

Baumstämme:

> 20 cm Durchmesser

 

4,00 € / lfd. Meter

Glas

 

Hohlglas: leere Flaschen, Marmeladen-/ Senfgläser

0,00 €

Elektrogroßgeräte

Waschmaschine, Wäschetrockner

0,00 €

elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte *

n, Rasierapparat

0,00 €

IT-Geräte, Unterhaltungselektronik *

Fernseher, Computer

0,00 €

hlgeräte *

hlschrank

0,00 €

Metallschrott

Fahrräder, Töpfe, ölfreie (!) Autoteile, Kleineisenteile

0,00 €

Papier, Pappe, Kartonagen

 

0,00 €

Reifen PKW

 

3,25 € / Reifen o. Felge

3,75 € / Reifen m. Felge

Reifen LKW

 

13,00 €/Reifen o. Felge

15,00 €/Reifen m. Felge

Sperrgut

 

21,00 € / m³

120,00 € / Mg

*              Nur Geräte, die in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Menge mit denen aus privaten

Haushalten vergleichbar sind, können angeliefert werden.

 

2.              In § 2 wird folgender Abs. 5 neu angefügt:

„(5) Bei einer kostenpflichtigen Anlieferung, bei welcher der gesamte Berechnungsbetrag unter 1 € liegt, wird pauschal eine Mindestgebühr von 1 € pro Anlieferung erhoben.“

 

 

 

Artikel 2

 

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2013 in Kraft.

 

 

Kiel, den .............................

 

 

Die Oberbürgermeisterin/Der Oberbürgermeister

.........................

(Stadtsiegel)

 

 

 

Gegenüberstellung der Änderungen der Entgeltordnung für die Wertstoffhöfe aufgrund der

4. Nachtragssatzung zum 01.01.2013

 

bisheriger Text                                                                                                                geänderter Text                                                                      Lfd. Nr. der

(fett und kursiv)                                                        Begründung

§ 1

 

Bei Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Wertstoffhöfe wird für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen folgendes Entgelt erhoben:

 

Abfallart

Beispiele

Entgelt / Netto

Aktenvernichtung

gemäß Bundesdatenschutzgesetz

0,30 € / kg Akten

+ 6,00 € Anlieferungspauschale

Altholz, belastet (A IV)

behandelte Hölzer: Fenster, Haustüren, Zäune, Pergola, Bahnschwellen

50,00 € / m³

Altholz, unbelastet

(AI – AIII)

Bau- und Abbruchholz, Paletten, Kisten, Spanplatten mit und ohne Beschichtung

17,00 € / m³

Bauschutt, unbelastet

Steine, Ziegel, Mörtel, Zement, Beton, Dachpfannen, Sand

16,00 € / m³

23,50 € / Mg

Bau- und Abbruchablle, gemischt

Kunststofffenster und -türen

50,00 € / m³

125,00 € / Mg

Folien

frei von Anhaftungen, keine Agrar- u. Silofolien, keine Lebensmittelverpackungen

0,00 €

Grünabfall

Grünschnitt

14,00 € / m³

80,00 € / Mg

Baumstubben:

bis 40 cm Durchmesser

 

 

10,00 / Stck.

bis 60 cm Durchmesser

 

16,00 € / Stck.

Baumstämme:

> 20 cm Durchmesser

 

4,00 € / lfd. Meter

Glas

 

Hohlglas: leere Flaschen, Marmeladen-/ Senfgläser

0,00 €

Elektrogroßgeräte

Waschmaschine, Wäschetrockner

0,00 €

elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte *

n, Rasierapparat

0,00 €

IT-Geräte, Unterhaltungselektronik *

Fernseher, Computer

0,00 €

hlgeräte *

hlschrank

0,00 €

Metallschrott

Fahrräder, Töpfe, ölfreie (!) Autoteile, Kleineisenteile

0,00 €

Papier, Pappe, Kartonagen

 

0,00 €

Reifen PKW

 

2,50 € / Reifen o. Felge

3,00 € / Reifen m. Felge

Reifen LKW

 

13,00 €/Reifen o. Felge

15,00 €/Reifen m. Felge

Sperrgut

 

21,00 € / m³

120,00 € / Mg

*              Nur Geräte, die in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Menge mit denen aus privaten

Haushalten vergleichbar sind, können angeliefert werden.

 

§ 1

 

Bei Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Wertstoffhöfe wird für die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushaltungen folgendes Entgelt erhoben:

 

Abfallart

Beispiele

Entgelt / Netto

Aktenvernichtung

gemäß Bundesdatenschutzgesetz

0,30 € / kg Akten

+ 6,00 € Anlieferungspauschale

Altholz, belastet (A IV)

behandelte Hölzer: Fenster, Haustüren, Zäune, Pergola, Bahnschwellen

50,00 € / m³

Altholz, unbelastet

(AI – AIII)

Bau- und Abbruchholz, Paletten, Kisten, Spanplatten mit und ohne Beschichtung

17,00 € / m³

Bauschutt, unbelastet

Steine, Ziegel, Mörtel, Zement, Beton, Dachpfannen, Sand

16,00 € / m³

23,50 € / Mg

Bau- und Abbruchablle, gemischt

Kunststofffenster und -türen

50,00 € / m³

125,00 € / Mg

Dachpappe (EAV-Schlüssel 170303)

Diese Abfallart wird nur auf dem Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 angenommen.

 

230,00 € / m3

290,00 € / Mg

Folien

frei von Anhaftungen, keine Agrar- u. Silofolien, keine Lebensmittelverpackungen

0,00 €

Grünabfall

Grünschnitt

14,00 € / m³

80,00 € / Mg

Baumstubben:

bis 40 cm Durchmesser

 

 

10,00 / Stck.

bis 60 cm Durchmesser

 

16,00 € / Stck.

Baumstämme:

> 20 cm Durchmesser

 

4,00 € / lfd. Meter

Glas

 

Hohlglas: leere Flaschen, Marmeladen-/ Senfgläser

0,00 €

Elektrogroßgeräte

Waschmaschine, Wäschetrockner

0,00 €

elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte *

n, Rasierapparat

0,00 €

IT-Geräte, Unterhaltungselektronik *

Fernseher, Computer

0,00 €

hlgeräte *

hlschrank

0,00 €

Metallschrott

Fahrräder, Töpfe, ölfreie (!) Autoteile, Kleineisenteile

0,00 €

Papier, Pappe, Kartonagen

 

0,00 €

Reifen PKW

 

3,25 € / Reifen o. Felge

3,75 € / Reifen m. Felge

Reifen LKW

 

13,00 €/Reifen o. Felge

15,00 €/Reifen m. Felge

Sperrgut

 

21,00 € / m³

120,00 € / Mg

*              Nur Geräte, die in ihrer Beschaffenheit und in ihrer Menge mit denen aus privaten

Haushalten vergleichbar sind, können angeliefert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr. 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

(1) Anlieferungen über 10 m³ je Abfallfraktion können abgewiesen werden.

 

(2) Den Entgelten gemäß § 1 wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugefügt.

 

(3) Bei einem nicht vollständigen m³, Mg oder lfd. Meter wird das Entgelt nur anteilig berechnet.

 

 

 

 

(4) Bei Anlieferungen aus anderen Kreisen wird zusätzlich eine Pauschale von 3,00 € pro Anlieferung erhoben.

 

§ 2

 

(1) Anlieferungen über 10 m³ je Abfallfraktion können abgewiesen werden.

 

(2) Den Entgelten gemäß § 1 wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugefügt.

 

(3) Bei einem nicht vollständigen m³, Mg oder lfd. Meter wird das Entgelt nur anteilig berechnet.

 

(4) Bei Anlieferungen aus anderen Kreisen wird zusätzlich eine Pauschale von 3,00 € pro Anlieferung erhoben.

 

(5) Bei einer  kostenpflichtigen Anlieferung, bei welcher der gesamte Berechnungsbetrag  unter 1 € liegt, wird pauschal eine Mindestgebühr von 1 € pro Anlieferung erhoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr. 2

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Diese Beschlussvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Teilplan mit Bezeichnung:

 

-

 

Pos.-Nr. im Teilplan mit Bez.:

 

-

 

Bezeichnung der Maßnahme:

 

 

Auszahlungen im Teilfinanzplan für Investitionen

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

Investitionskosten

Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr

 

EUR

 

EUR

1. Planjahr

 

EUR

 

EUR

2. Planjahr

 

EUR

 

EUR

3. Planjahr

 

EUR

 

EUR

später

 

EUR

 

EUR

Gesamtkosten

 

EUR

 

EUR

 

Die Investitionskosten sind im Teilfinanzplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:

 

 

 

Aufwendungen im Teilergebnisplan (pro Jahr)

Personalkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Sachkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Kapitalkosten 1):

 

EUR (Teilplan

612

, Pos.-Nr.

20

)

(Kapitalkosten insgesamt:

 

EUR)

 

1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 

Die Folgekosten sind im Teilergebnisplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung angeben:

 

 

 

Durch die Maßnahme entstehen folgende Erträge u. Einzahlungen (für Investitionen):

·          

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

·          

 

EUR -

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 28, 2012 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 13, 2012 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen