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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0835/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die dritte Nachtragssatzung zur Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel (siehe Anlage 1) wird mit ihren Anlagen beschlossen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die vorgelegte Nachtragssatzung enthält im Wesentlichen folgende Änderungen

(die Änderungen des Satzungstextes sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):

 

1.              Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von verwertbaren Abfällen (§ 5 Abs. 5)

In der Satzung wird zu den Ausnahmen zum  Anschluss- und Benutzungszwang berücksichtigt, dass neuerdings bei gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen von nicht gefährlichen und verwertbaren Abfällen der Träger der Sammlung dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen muss.

 

2.              Grünschnittanlieferung per Karte auf den Wertstoffhöfen (§ 12 Abs. 3)

Um die Abwicklung der Grünschnittanlieferungen auf den Wertstoffhöfen effektiver und kundenfreundlicher zu gestalten, wurde die Durchführung über eine sogenannte „GrünGutKarte“ erprobt, die vorab käuflich erworben werden kann und bei der Nutzung entsprechend des Guthabens nur abgestempelt wird. Nach positiven Erfahrungen soll die „GrünGutKarte“ nun dauerhaft eingesetzt werden und der Satzungstext wird entsprechend angepasst.

 

3.              „Sperrgut plus“-Service 18 Abs. 8)

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es praxisnaher und kundenfreundlicher ist, die Mengenbegrenzung der abzuholenden Teile beim „Sperrgut plus“-Service von 10 auf 20 zu erhöhen.

 

4.              Express-Sperrgut 18 Abs. 9)

Aus logistischen Gründen gibt es einen Termin, bis wann der Antrag für eine Express-Sperrgutabfuhr dem Abfallwirtschaftsbetrieb spätestens vorliegen muss, damit die Abfuhr noch termingerecht organisiert werden kann. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sinnvoller ist, diesen Termin von 10 Uhr am Vortage des Abfuhrtages auf 13 Uhr zu verschieben.

 

5.              Unterflursysteme 19 Abs. 1 / § 23 neuer Abs. 9)

Die Unterflurbehälter gemäß § 23, deren erste Exemplare voraussichtlich Ende 2012/Anfang 2013 zum Einsatz kommen, werden in die Übersicht der angebotenen Behälterarten aufgenommen.

Weiterhin wird die Sonderleerung für diese Behälter in der Satzung neu geregelt.

 

6.              360 l Restabfallbehälter (§ 19 Abs. 1 Nr. 5 / 24 Abs. 3)

Zu den 360 l Sammelbehältern für Restabfall wurde festgestellt, dass der Transport dieser Behälter aufgrund des hohen Gewichts zu übermäßigen Belastungen der Müllwerker führt. Um die Gesundheit der Beschäftigten nicht unnötig zu gefährden, wurden ab dem 01.01.2009 derartige Behälter nicht mehr neu aufgestellt. Zwischenzeitlich wurden die noch vor Ort stehenden Behälter einvernehmlich mit den Kunden auf andere Behältergrößen umgestellt. Somit werden die 360 l Sammelbehälter für Restabfall ab dem 01.01.2013 in der Satzung gestrichen.

 

7.              Befüllung von Abfallbehältern (§ 19 Abs. 5)

In der Praxis kommt es relativ häufig zu Problemen durch Überfüllung von Abfallbehältern in der Art, dass sich die Deckel nicht schließen lassen. Unabhängig von der unzulässigen Bereitstellung von Abfällen über das bezahlte Volumen hinaus, kommt es zu Problemen, da dieser Übermüll beim Transport der Behälter herunter fällt. Diesbezüglich wird der Satzungstext deutlicher formuliert.

 

8.              Bereitstellung von Abfallbehältern 24 Abs. 5)

Aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis wird die Regelung zur Bereitstellung von Abfallbehältern präzisiert.

 

 

 

Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.

Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

In Vertretung

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Diese Beschlussvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Teilplan mit Bezeichnung:

 

-

 

Pos.-Nr. im Teilplan mit Bez.:

 

-

 

Bezeichnung der Maßnahme:

 

 

Auszahlungen im Teilfinanzplan für Investitionen

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

Investitionskosten

Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr

 

EUR

 

EUR

1. Planjahr

 

EUR

 

EUR

2. Planjahr

 

EUR

 

EUR

3. Planjahr

 

EUR

 

EUR

später

 

EUR

 

EUR

Gesamtkosten

 

EUR

 

EUR

 

Die Investitionskosten sind im Teilfinanzplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:

 

 

 

Aufwendungen im Teilergebnisplan (pro Jahr)

Personalkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Sachkosten:

 

EUR (Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

Kapitalkosten 1):

 

EUR (Teilplan

612

, Pos.-Nr.

20

)

(Kapitalkosten insgesamt:

 

EUR)

 

1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 

Die Folgekosten sind im Teilergebnisplan veranschlagt:

(Bitte entsprechend ein X vor „ja“ oder „nein“ setzen.)

 

ja

 

nein

 

Wenn „nein“, Deckung angeben:

 

 

 

Durch die Maßnahme entstehen folgende Erträge u. Einzahlungen (für Investitionen):

·          

 

EUR -

 

 

(Teilplan

 

, Pos.-Nr.

 

)

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 28, 2012 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 13, 2012 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen