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Antrag der Verwaltung - 0837/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Nachtragsgebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel (Abfallgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 04.12.2012
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Nov 28, 2012
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 13, 2012
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die vorgelegte Nachtragssatzung enthält im Wesentlichen folgende Änderungen
(die Änderungen des Satzungstextes sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):
1. Gebühr für die Restabfallsammlung (§ 2 Abs. 1 und Abs. 6)
Die Gebühren für die Restabfallsammlung werden aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation angepasst. Die Gebühr wird um 1,26 % gesenkt. Wesentlicher Grund hierfür ist der Anteil der Gewinnausschüttung der Müllverbrennung Kiel GmbH, den der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel erhält, welcher entsprechend höher ausgefallen ist und damit die Gebührenentwicklung positiv im Sinne der Gebührenzahler beeinflusst.
2. 360 l Restabfallbehälter (§ 2 Abs. 1 und Abs. 4 / § 3 Abs. 2 und Abs. 9)
Zu den 360 l Sammelbehältern für Restabfall wurde festgestellt, dass der Transport dieser Behälter aufgrund des hohen Gewichts zu übermäßigen Belastungen der Müllwerker führt. Um die Gesundheit der Beschäftigten nicht unnötig zu gefährden, wurden ab dem 01.01.2009 derartige Behälter nicht mehr neu aufgestellt. Zwischenzeitlich wurden die noch vor Ort stehenden Behälter einvernehmlich mit den Kunden auf andere Behältergrößen umgestellt. Somit werden die 360 l Sammelbehälter für Restabfall ab dem 01.01.2013 in der Satzung gestrichen.
3. Container ab 6 m³ Füllvolumen (§ 2 Abs. 5 / § 3 Abs. 3)
Die Gebühren für die Container ab 6 m³ Füllvolumen werden an die aktuelle Gebührenkalkulation angepasst. Weiterhin werden die Verwaltungskosten, die im Zuge der Abwicklung der Entsorgung der Abfälle über unterschiedliche Entsorgungsanlagen anfallen, in der Satzung gesondert ausgewiesen, um Missverständnisse zu vermeiden.
4. Sondergestellungen / Sonderleerungen von Abfallbehältern (§ 3 Abs. 2)
Die Gebühren für die befristete Aufstellung eines Behälters (Sondergestellung) bzw. für die zusätzliche Leerung eines befristet oder unbefristet aufgestellten Behälters (Sonderleerung) werden aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation angepasst.
Weiterhin werden die Unterflurbehälter gemäß § 23 Abfallsatzung, deren erste Exemplare voraussichtlich Ende 2012/Anfang 2013 zum Einsatz kommen, für Sonderleerungen neu eingefügt.
5. Reinigung bzw. Austausch von verschmutzten Abfallbehältern (§ 3 Abs. 9)
Die Gebühren für die Reinigung bzw. den Austausch von verschmutzten Abfallbehältern werden an die aktuelle Gebührenkalkulation angepasst.
6. Sperrgut Plus-Service (§ 3 Abs. 10)
Beim Sperrgut Plus-Service werden die Gebühren teilweise an die aktuellen Gebührenkalkulationen angepasst.
Weiterhin hat die Erfahrung gezeigt, dass es beim Sperrgut plus-Service praxisnaher und kundenfreundlicher ist, die Mengenbegrenzung bei den abzuholenden Teilen Schrott-, Auto- oder Motorradteile und Abnahme von Abfällen nach Volumen aufzuheben.
7. Sperrgutabholung (§ 3 Abs. 11 bis 13)
Die Gebühren für zusätzliche Serviceleistungen zur Sperrgutabfuhr, für zusätzliche Sperrguttermine, die Abfuhr zusätzlicher Sperrgutteile, Sperrgut-Express-Termine und den Bereitstellungservice werden an die aktuellen Gebührenkalkulationen angepasst.
8. Grünschnittanlieferung per Karte auf den Wertstoffhöfen (§ 3 Abs. 14)
Um die Abwicklung der Grünschnittanlieferungen auf den Wertstoffhöfen effektiver und kundenfreundlicher zu gestalten, wurde die Durchführung über eine sogenannte GrünGutKarte erprobt, die vorab käuflich erworben werden kann und bei der Nutzung entsprechend des Guthabens nur abgestempelt wird. Nach positiven Erfahrungen soll die GrünGutKarte nun dauerhaft eingesetzt werden und der Satzungstext wird entsprechend angepasst.
9. Big Bags (§ 3 Abs. 15)
Die Gebühren für die Abfuhr von Abfällen über sogenannte Big Bags werden an die aktuellen Gebührenkalkulationen angepasst.
10. Bedarfsabholung elektrischer und elektronischer Geräte (§ 4 / § 8 Abs. 5)
Die Gebühr für die Bedarfsabholung elektrischer und elektronischer Geräte wird insgesamt gestrichen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein unvertretbarer Verwaltungsaufwand betrieben werden muss, die Gebühr von 9,50 pro Abholungsauftrag von den Antragstellern zu erhalten. In der Vergangenheit mussten nach ergebnislosen Mahnverfahren eine unverhältnismäßig hohe Anzahl der Gebührenbescheide niedergeschlagen werden. Durch die Streichung der Gebühr entstehen keine Einnahmeverluste, da der Aufwand, ähnlich wie bei der Sperrgutsammlung, insgesamt durch die Abfallgebühr mit abgedeckt wird.
11. Städtische Wertstoffhöfe (§ 7)
Die Gebühren auf den städtischen Wertstoffhöfen werden aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulationen teilweise angepasst.
Weiterhin wird Dachpappe, die bisher gemeinsam mit Bau- und Abbruchabfällen auf den Wertstoffhöfen angenommen wurde, jetzt getrennt angenommen. Bisher musste die Dachpappe von dem Entsorger kostenaufwendig getrennt werden, um sie ordnungsgemäß entsorgen zu können.
Zusätzlich hat die Praxis gezeigt, dass bei den Anlieferungen, deren Gebühr insgesamt unter 1 liegt, ein Aufwand betrieben werden muss, der durch die geringe Gebühr unter 1 nicht abgedeckt ist. Daher wird bei derartigen Anlieferungen zukünftig pauschal 1 erhoben.
12. Deponiegebühren (§ 8 Abs. 4)
Nach der derzeitigen Entwicklung und der dort nur noch eingeschränkt anzunehmenden Abfälle usw. ist es sinnvoller, die Anlieferungen auf der städtischen Deponie Schönwohld nur noch bargeldlos zu betreiben. Daher wird die betroffene Regelung aus der Satzung gestrichen.
13. Deponiegebühren (Anlage 1 zu § 6)
Die Gebühren auf der Deponie werden aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulationen teilweise angepasst.
Weiterhin wird die Gebührentabelle um den Abfall Boden und Steine nach der Abfallschlüsselnummer 170504 ergänzt, der in dieser Zusammensetzung auf der Deponie oft als Abfall zur Beseitigung angeliefert wird, da eine Verwertung nicht möglich ist.
Schlussbetrachtung:
Das oberste Betriebsziel des ABK, die Gebühren auf einem niedrigen Niveau stabil zu erhalten, ist wiederum trotz allgemeiner Kostensteigerungen erreicht worden. Die Gebühr für Restabfall kann sogar um 1,26 % gesenkt werden, da der Anteil der Gewinnausschüttung der Müllverbrennung Kiel GmbH, den der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel erhält, entsprechend höher ausgefallen ist und damit die Gebührenentwicklung positiv im Sinne der Gebührenzahler beeinflusst.
Die nachfolgenden vier Diagramme zeigen die Gebührenentwicklung 1997 bis 2013 im Einzelnen:




In der Anlage 6 ist beispielhaft dargestellt, wie sich die Gebühren durchschnittlich auf ein Einfamilienhaus bzw. auf ein Mehrfamilienhaus auswirken.
Das Rechtsamt hat diese Vorlage mitgezeichnet.
Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Vorlage zur Kenntnis genommen.
In Vertretung
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Finanzielle Auswirkungen:
Diese Beschlussvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Teilplan mit Bezeichnung: |
| - |
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Pos.-Nr. im Teilplan mit Bez.: |
| - |
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Bezeichnung der Maßnahme: |
| ||
Auszahlungen im Teilfinanzplan für Investitionen
Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:
| Investitionskosten | Städtischer Eigenanteil | ||
Haushaltsjahr |
| EUR |
| EUR |
1. Planjahr |
| EUR |
| EUR |
2. Planjahr |
| EUR |
| EUR |
3. Planjahr |
| EUR |
| EUR |
später |
| EUR |
| EUR |
Gesamtkosten |
| EUR |
| EUR |
Die Investitionskosten sind im Teilfinanzplan veranschlagt:
(Bitte entsprechend ein X vor ja oder nein setzen.)
| ja (Teilplan |
| , Pos.-Nr. |
| ) |
| nein | ||||
Wenn nein, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:
|
Aufwendungen im Teilergebnisplan (pro Jahr)
Personalkosten: |
| EUR (Teilplan |
| , Pos.-Nr. |
| ) |
Sachkosten: |
| EUR (Teilplan |
| , Pos.-Nr. |
| ) |
Kapitalkosten 1): |
| EUR (Teilplan | 612 | , Pos.-Nr. | 20 | ) |
(Kapitalkosten insgesamt: |
| EUR) | ||||
1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.
Die Folgekosten sind im Teilergebnisplan veranschlagt:
(Bitte entsprechend ein X vor ja oder nein setzen.)
| ja |
| nein |
Wenn nein, Deckung angeben:
|
Durch die Maßnahme entstehen folgende Erträge u. Einzahlungen (für Investitionen):
· |
| EUR - |
| ||||
| (Teilplan |
| , Pos.-Nr. |
| ) | ||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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283 kB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
11,1 kB
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|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
9,3 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
9,3 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
161 kB
|
