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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0839/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Auftrag

 

Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 das vom Institut für Sportwissenschaft der Christian-Albrechts-Universität vorgelegte „Gutachten für die Sportentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Kiel“ als ressortübergreifende Grundlage für eine Integrierte Sportentwicklungsplanung beschlossen (Drs. 0498/2012).

 

Das Gutachten bietet eine geeignete, breite Basis für die Festlegung von Schwerpunkten und Prioritäten in der Kieler Sport- und Sportstättenentwicklung. Eine der wesentlichen Kernaussagen des Gutachtens - mit der Folge entsprechender Handlungsempfehlungen - betrifft die städtischen Sportanlagen. Das Gutachten bestätigt den dringenden Sanierungsbedarf städtischer Sportstätten und empfiehlt eine kurzfristige Umsetzung.

 

Die Verwaltung ist im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer (Schulen und Vereine) laufend bemüht, die Anlagen in einem gebrauchsfähigen und verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Gleichwohl hat sich insbesondere bei den Außensportanlagen ein Sanierungsstau entwickelt, dessen Abarbeitung nun in den Fokus gerückt werden soll.

 

Die Sanierung von Außensportanlagen unterstützt unter anderem das strategische Ziel „Kinderfreundliche Stadt“ und das Leitbild Sport der Landeshauptstadt Kiel „Sport leben und erleben“.

 

In einer gemeinsamen Geschäftlichen Mitteilung der Dezernate II und IV wurde der Sanierungsbedarf auf Kieler Außensportanlagen (Drucksache 0418/2012) bereits dargestellt. Der Mittelbedarf für diese Sanierungsmaßnahmen beläuft sich insgesamt auf geschätzte rund 3,85 Mio. €. In der Anlage oben genannter Geschäftlicher Mitteilung sind 47 Anlagen aufgehrt, wovon 40 einen Sanierungsbedarf ausweisen. Sieben Anlagen werden mit 0 € dargestellt. Der Ausschuss für Schule und Sport hat die Geschäftliche Mitteilung am 09.08.2012 zur Kenntnis genommen und die Vorlage einer Liste mit Priorisierungen für die ermittelten Sanierungsmaßnahmen erbeten.

 

Präferenzmatrix/ Nutzwertanalyse

 

Um zu einer versachlichten Priorisierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen auf Kieler Außensportanlagen zu gelangen, hat die Verwaltung das Instrument einer Präferenzmatrix in folgendem Verfahren angewandt:

 

 

 

Dabei bilden folgende, besonders geeignete Kriterien die Entscheidungsbasis:

 

·         Gefährdung der Verkehrssicherheit

·         Mischnutzung

·         Nutzbarkeit der Sportfläche

·         Unterscheidung Sanierung/ Reparatur < 5.000 €

·         Anzahl Nutzer/innen

·         überregionale Bedeutung

·         Jugendanteil im Sportverein

 

Das Grünflächenamt ist kontinuierlich mit der Herrichtung der Sportanlagen beschäftigt. Der jetzige Zustand wurde bei der  Priorisierung des Kriteriums „Nutzbarkeit der Sportfläche“ becksichtigt. Die Verkehrssicherungspflicht für die Randbereiche der Sportanlagen wurde als weniger wichtig eingestuft. In der Prioritätenliste wird keine Unterscheidung nach den verwaltenden Ämtern 51 und 60 (für 54) vorgenommen.

 

49 Schulen mit rd. 23.000 Schülerinnen und Schülern und 35 Sportvereine mit fast 10.000 Sportlerinnen und Sportlern in Sportplatz relevanten Sportarten nutzen die Anlagen. Erhebungsgrundlagen sind die Schulstatistik des Schuljahres 2012/2013 sowie die Mitgliederstatistik des Landessportverbandes (Stand 01.01.2012).

 

Die Verkehrssicherheit, Nutzbarkeit der Sportflächen und Mischnutzung durch Schulen und Vereine wurden bei der Priorisierung am höchsten gewichtet. Aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung und ihrer Vielzahl von Nutzerinnen und Nutzern, auch Freizeitsportlerinnen und -sportlern, wurden die drei Bezirkssportanlagen Moorteichwiese, Professor-Peters-Platz und Nordmarksportfeld mit diesem Kriterium höher gewichtet. Um den Vereinssportlerinnen und -sportlern ein ihnen angemessenes Gewicht zu geben, wird der Jugendanteil eines Vereins als weiteres Kriterium für die Matrix verwendet.

 

         Im Anschluss wurden Teilpunktwerte für die einzelnen Merkmale vergeben.

Aus den zuvor festgelegten Kriterien und Punkten wurde eine Nutzwerttabelle errechnet.

 

Prioritätenliste

 

Das Ergebnis aller Berechnungen, die Nutzwerttabelle, stellt die Prioritätenliste für die Sanierung der Außensportanlagen dar. Bei Punktgleichheit des Gesamtnutzwertes erfolgt eine Priorisierung in der Rangfolge nach „Anzahl Nutzer“, d.h. eine Sanierung, die möglichst vielen Schüler/innen und Sportler/innen zu Gute kommt, wird bevorzugt. Die Prioritätenliste ist in der Anlage beigefügt (Anlage 1).

 

Die Realisierung der Sanierungsmaßnahmen wird in Abhängigkeit der von der Selbstverwaltung zur Verfügung gestellten Mittel ein über Jahre angelegter Prozess sein. Die Rangfolge kann sich im Laufe der Zeit durch akute Notwendigkeiten, z. B. Verkehrssicherungspflicht, ändern. Rückbaumaßnahmen werden nur in Absprache mit den betroffenen Nutzerinnen und Nutzern durchgeführt.

 

Haushalt 2013 ff.

 

Die an 1. Stelle stehende Sanierungsmaßnahme Radsredder ist bereits in der Planungs- bzw. Umsetzungsphase. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für diese Maßnahme aus den aktuell zur Verfügung stehenden Mitteln für die Herrichtung von Sportanlagen gedeckt werden können.

 

1.336.380 €

Gesamtbetrag für erste 5 Sportanlagen

284.100 €

abzüglich vorhandene Mittel f. Radsredder

1.052.280 €

benötigte Haushaltsmittel für erste 5 Sportanlagen

2.798.091 €

benötigte Haushaltsmittel für weitere 35 Sportanlagen

3.850.371 €

benötigte Haushaltsmittel für Sanierung 40 Sportanlagen

 

r die Sanierung von Sportanlagen sind bisher im Haushaltsplanentwurf lediglich jährlich Mittel beim Amt für Sportförderung vorgesehen:

 

Ergebnisplan                             100.000 €

Aufwendungen               (Unterhaltung, nicht Investitionen wie in Vorjahren)

Produktgruppe               424 Sportstätten und Bäder

Produkt                             42400200 Bereitstellung Sportstätten und Bäder

Sachkonto                             52211000 Unterhaltung der Sportanlagen

Im Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie der Immobilienwirtschaft sind für Sanierungsmaßnahmen auf Außensportanlagen keine Mittel explizit veranschlagt. Das Grünflächenamt bewirtschaftet ausschließlich Mittel zur laufenden Unterhaltung bzw. für kleinere Sanierungsmaßnahmen an Sportaußenanlagen.

 

 

 

 

Adolf-Martin Möller

Stadtrat

 

 

 

 

Anlage:

Prioritätenliste

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Nov 14, 2012 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen