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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0859/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, beide jüdische Grabfelder auf dem Urnenfriedhof, Eichenhofstraße 48, 24116 Kiel, an die jüdische Gemeinde in Kiel zu veräern.

2.      Das nordwestlich gelegene Areal auf dem Flurstück 19/240 in einer Größe von ca. 500 m² soll der jüdischen Gemeinde Kiel und Region e. V. übertragen werden. Das südwestlich gelegene Areal in einer Größe von ca. 250 m² geht an die jüdische Gemeinde Kiel e. V. Mit dem Eigentumserwerb gehen auch die dem Friedhofszweck entsprechenden Lasten auf die jüdischen Gemeinden über. Dies gilt namentlich für die Pflege und Verkehrssicherungspflicht bezüglich der Grundstücke.

3.      Der Kaufpreis beträgt jeweils 1,00 €. Kosten und Nebenkosten der Veräerung sowie evtl. anfallende Kosten zur Vermessung, Teilung und Eintragung neuer Flurstücke trägt die Landeshauptstadt Kiel.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Bereits im Jahr 2006 hat die Friedhofsverwaltung der LHK zwei Grabfelder angelegt, um den beiden jüdischen Gemeinden in Kiel Bestattungen gemäß den religiösen Bräuchen zu ermöglichen.

2011 und 2012 kam es zu den ersten Bestattungen auf dem der Jüdischen Gemeinde Kiel e.V. zugeordneten Grabfeld.

Nach Aussagen der Vertreter der beiden Gemeinden sind die Mitglieder überwiegend nicht in der Lage, die anfallenden Graberwerbsgebühren selbst zu zahlen. Daher sollen die beiden Areale zur Selbstverwaltung an die jüdischen Gemeinden übertragen werden.

 

Die jüdischen Gemeinden übernehmen sowohl die Gräberverwaltung wie auch die Pflege und Instandhaltung der Gräber und der Grabfelder sowie alle anfallenden Arbeiten bei einer Bestattung. Bei Bedarf können diese Leistungen bei der Friedhofsverwaltung der LHK gegen Gehr bzw. Entgelt bezogen werden.

Die jüdischen Gemeinden tragen für weitere eventuell gewünschte Abgrenzungen oder Absperrungen selbst Sorge.

Die Verkehrssicherungspflicht auf den Grabfeldern obliegt den jüdischen Gemeinden.

 

Der Vorschlag der Verwaltung orientiert sich an einer bereits in der Stadt Lübeck eingeführten Handhabung.

 

Der betreffende Grund und Boden hat einen bilanziellen Wert von 10,24€/m², mithin ca. 7.700,- €

Bei einem zu erwartenden Kaufpreis von 2.-€ ist in der Ergebnisrechnung ein Verlust aus Veräußerungsgeschäften von 7.698,00 € ( 7.700,00 € minus 2,- € = 7.698,00 €) zu verbuchen.

 

Die LHK trägt die Nebenkosten der Veräerung in Höhe von ca. 600,00 € (bezogen auf 5-8 % des Geschäftswertes i.H. v. 11.250,00 €).

Durch den Verzicht auf Graberwerbs- und Beisetzungsgebühren gehen der LHK glicherweise weitere Einnahmen verloren. Die Jüdische Gemeinde Kiel hatte 2011 133 Mitglieder, die Jüdische Gemeinde Kiel und Region hat derzeit 460 Mitglieder. Eine Prognose über das Gebührenaufkommen ist allerdings weder dem zeitlichen Eintritt noch der Höhe nach möglich. Zudem muß berücksichtigt werden, daß die LHK in vielen Fällen die Kosten der jeweiligen Beisetzung durch das Sozialamt hätte tragen müssen.

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 29, 2012 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 17, 2013 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen