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Antrag der Verwaltung - 0867/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kreis Plön und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zur Übertragung der Durchführung von Aufgaben im Bereich des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf die Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 15.11.2012
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Nov 27, 2012
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Nov 28, 2012
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 17, 2013
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Vor dem Hintergrund der Neufassungen der Zuständigkeitsverordnung und der Finanzierungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein entstehen sowohl im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als auch im Bereich hoheitlicher Aufgaben neue Anforderungen für die Gebietskörperschaften. Wegen der engen verkehrlichen Beziehungen und der knappen personellen Ressourcen sehen es der Kreis Plön, der Kreis Rendsburg-Eckernförde und die Landeshauptstadt Kiel als sinnvoll an, ihre Zusammenarbeit im Bereich des Nahverkehrs zu stärken und gleichzeitig Synergieeffekte bei der Aufgabenwahrnehmung zu nutzen.
Zu diesem Zweck soll mit dem als Anlage beigefügten Vertrag die Durchführung folgender Aufgaben gemäß § 19a GkZ auf die Landeshauptstadt Kiel übertragen werden:
- Aus dem Bereich der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung: Die Durchführung der Aufgaben nach der Zuständigkeitsverordnung (Vergabe von Linienkonzessionen) sowie die Durchführung der mit den Aufsichtspflichten nach § 54 Personenbeförderungsgesetz verbundenen Aufgaben (Sichtung der technischen Prüfbücher der Verkehrsunternehmen) auf die Fachabteilung im Bürger- und Ordnungsamt.
Zur Deckung der beim Bürger- und Ordnungsamt entstehenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten erhält dieses die den drei Aufgabenträgern nach der Zuständigkeitsverordnung von Seiten des Landes Schleswig-Holstein zustehenden Konnexitätsmittel sowie die Gebühreneinnahmen (§ 4 Vertrag). Ein zusätzlicher Kostenausgleich durch die beiden Kreise findet nicht statt.
- Aus dem Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben: Bei der Durchführung bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit der Planung und Finanzierung des ÖPNV, die in der Anlage 1 zum Vertrag aufgeführt sind (z. B. Verbesserung der Transparenz und des Controllings bei der ÖPNV-Finanzierung) können sich die beiden Kreise künftig im Einzelfall von einem neu, beim Eigenbetrieb Beteiligungen einzurichtenden Regionalen Kompetenzzentrum ÖPNV unterstützen lassen. Hierzu sollen die Ressourcen (ein/eine Mitarbeiter/in) der Geschäftsstelle des Verkehrsverbund Region Kiel (VRK), die dann bei der Landeshauptstadt Kiel im Eigenbetrieb Beteiligungen angesiedelt sein wird, genutzt werden.
Für diese einzelfallbezogene Übernahme der Durchführung von Selbstverwaltungsaufgaben entsprechend der Aufgaben aus Anlage 1 des Vertrages erstatten die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde dem Eigenbetrieb Beteiligungen jeweils zur Hälfte die für diese Aufgaben anfallenden Personalkosten. Die Höhe ist auf eine ¼-Stelle begrenzt, da eine ¾-Stelle wie bisher für die Bearbeitung der Aufgaben gemäß VRK-Vertrag verantwortlich ist. Die Finanzierung der ¾-Stelle ist durch den VRK-Vertrag abgesichert.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag wurde vom Rechtsamt der Landeshauptstadt Kiel geprüft.
In Vertretung
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,3 kB
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