Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0874/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung, Kabinettsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 11.07.2024
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Innen- und Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
Nov 27, 2012
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
Nov 29, 2012
|
Sachverhalt/Begründung
Verfahrensstand:
Am 6. November 2012 hat der Ministerpräsident in seiner Funktion als Landesplanungsbehörde die Teilfortschreibung der Regionalpläne festgestellt. Rechtskraft erlangen die Regionalpläne mit ihrer Bekanntmachung am 17. Dezember 2012 im Amtsblatt Schleswig-Holstein.
Im ersten Entwurf des Regionalplans für den Planungsraum III wurde im Kieler Süden eine Eignungsfläche für die Windenenergie mit einer Größe von ca. 60 ha dargestellt.
In einem zweiten Entwurf ist auf der Basis der vorliegenden Gutachten das Eignungsgebiet um den Bereich östlich des Bokseer Weges auf eine Fläche von etwa 35 ha reduziert worden.
Die Landeshauptstadt Kiel hat in ihrer Stellungnahme zum zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung der Regionalpläne angeregt, eine Erweiterung des Eignungsgebietes östlich des Bokseer Weges gegenüber dem zweiten Entwurf vorzusehen, damit eine raumkonzeptionell und betriebswirtschaftlich sinnvollere Größenordnung für ein Eignungsgebiet entsteht. Grundlage stellte eine aktuelle Einschätzung der Gutachter dar.
Der nun im Kabinett beschlossene Regionalplan für den Planungsraum III stellt im Kieler Süden ein Eignungsgebiet für die Windenergienutzung von ca. 35 ha dar. Die Grenzen des Eignungsgebietes im Kieler Süden entsprechen denen des 2. Entwurfes der Teilfortschreibung der Regionalpläne. Eine Anpassung an die in der Stellungnahme der Stadt Kiel vorgeschlagene Gebietsabgrenzung ist nicht erfolgt. Die in der Synopse zu 2. Anhörungsverfahren dargestellte Begründung enthält folgenden Inhalt:
Die Abgrenzung des Gebietes in der verkleinerten Form wird beibehalten. Selbst wenn man den Ausführungen der Gutachter folgen wollte, verbleiben die Aspekte des Landschaftsbildes in einem Umlandbereich, der auch eine wichtige Naherholungsfunktion hat. Ebenso soll der optische Eindruck für die Bewohner der südlichen Randlage von Meimersdorf nicht zu dominant werden.
Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen vollumfänglich auszuweisen.
Südlich angrenzend an das Eignungsgebiet der Stadt Kiel befindet sich auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Flintbek ein Eignungsgebiet mit einer Größe ca. 9ha. Die weiteren planerischen Schritte zur Umsetzung des Windparks sollen jetzt gemeinsam mit der Gemeinde Flintbek abgestimmt und eingeleitet werden. Der städtebauliche Vertrag zur Kostenübernahme der Planung durch den Entwickler FM-Wind GmbH befindet sich in der Abstimmung. Die planerische Steuerung der Windkraftanlagen durch Bauleitpläne soll fortgeführt werden. Die Geltungsbereiche der bereits im Februar 2012 gefassten Aufstellungsbeschlüsse zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 991 werden im laufenden Verfahren angepasst.
Der Ortsbeirat Meimersdorf / Moorsee erhält diese Informationen ebenfalls zur Kenntnis.
Peter Todeskino
Anlage:
Auszug aus der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III, Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (Karte).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
174,6 kB
|
