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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0882/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

1.     Gesamtüberblick

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2013 schließt mit einem Gesamtzuschussbedarf von
77,2 Mio. EUR ab.

 

Im Haushaltsplan 2012 wurde für das Jahr 2013 noch von einem Gesamtdefizit von 62,8 Mio. EUR ausgegangen. Mit diesem Haushalt setzt sich damit eine Entwicklung fort, die sich schon im laufenden Haushaltsjahr 2012 abgezeichnet und dort zu einer Ergebnisverschlechterung im Ergebnisplan um 20,7 Mio. EUR geführt hat.

 

Ganz wesentlich ist diese Entwicklung dem nachhaltigen Einbruch bei der Gewerbesteuer geschuldet. Gegenüber den bisherigen Planungen für 2013 ist hier ein Rückgang um 30 Mio. EUR zu verzeichnen. Nach heutigem Planungsstand ist nicht damit zu rechnen, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren wesentlich verbessern wird. Trotz der weiterhin guten konjunkturellen Lage haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Landeshauptstadt Kiel gegen den allgemeinen Trend weiter verschlechtert.

 

Die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Haushaltsplan 2013 wurden bereits in der Geschäftlichen Mitteilung „Haushalt 2013“ (Drs. Nr. 0404/2012) beschrieben. Bei der  Investitionsplanung 2013 bis 2016 war zudem der Genehmigungserlass des Innenministers für den Haushalt 2012 zu becksichtigen.

 

Weitere Informationen zum Haushaltsentwurf 2013nnen dem bereits zugesandten Vorbericht entnommen werden.

 

 

2.      Überblick über den Bereich des Ausschusses für Finanzausschusses  

In die Zuständigkeit des Finanzausschusses fallen die in Anlage 1 aufgehrten Produkt- bzw. Unterproduktgruppen mit den dazugehörenden Produkten. In der Anlage 1 ist auch die jeweilige Organisationseinheit, in der Regel ein Amt, angegeben, in der das Produkt erstellt wird.
 

Anlage 2 enthält die Begründungen für Investitionen, deren Investitionskosten in mindestens einem Jahr des Planungszeitraumes 1.000 EUR übersteigen.
 

Bei den weiteren genannten Beträgen handelt es sich um keine tatsächlichen Investitionen, sondern um die Verwaltung von Sondervermögen.


Eine Beschlussvorlage über den Gesamthaushalt mit den Änderungsanträgen und Veränderungslisten wird vom Amt für Finanzwirtschaft dann für den Finanzausschuss und nachfolgend für die Ratsversammlung erstellt.


 

3.      Erläuterungen

Der Ergebnisplan bildet für das Haushaltsjahr den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen in Form von Aufwendungen (= Werteverzehr oder –verbrauch) und Erträgen (= Wertezufluss oder –zuwachs) ab. Ein positiver oder negativer Gesamtsaldo im Ergebnisplan eines Haushaltsjahres hrt zu einer entsprechenden Veränderung der Bilanzposition "Eigenkapital".

Im Finanzplan werden die gesamten Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode dargestellt, unabhängig davon, welchem Zeitraum der zugrunde liegende Ertrag bzw. Aufwand wirtschaftlich zuzurechnen ist. Dabei wird differenziert nach den Bereichen "Laufende Verwaltungstätigkeit", "Investitionstätigkeit" und "Finanzierungstätigkeit".

Abweichungen gegenüber dem Ergebnisplan resultieren deshalb insbesondere aus den Ein- und Auszahlungen für Investitionen und fehlenden Ansätzen für nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, wie z. B. "Interne Leistungsbeziehungen" (innere Mieten und kalkulatorische Zinsen), Zuführung und Auflösung von Rückstellungen und Abschreibungen.

 

 

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 4, 2012 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen