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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0888/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.      Der Ratsbeschluss (Vorlage 0166/2012) vom 15.rz 2012, Konsolidierungshilfe auf Grundlage des § 16a FAG in Anspruch zu nehmen, wird auf der neuen gesetzlichen Grundlage des am 15. November verabschiedeten Gesetzes zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe bestätigt.

 

2.      Den in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen des Konsolidierungskonzeptes 2012 bis 2015 wird zugestimmt.

 

3.      Die Anlagen 2 bis 5 sind gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfe (§ 16a FAG) dem Konsolidierungskonzept beizufügen und werden hiermit zur Kenntnis genommen.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Historie:

 

Mit Ratsbeschluss vom 15. März 2012 (Vorlage 0166/2012) wurde entschieden, dass die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt, Konsolidierungshilfe auf Grundlage des § 16a FAG in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig wurde der Oberbürgermeister beauftragt, einen Antrag auf Abschluss eines entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrages beim Innenminister zu stellen und alles für den Erhalt der Konsolidierungshilfe Notwendige in die Wege zu leiten.

 

Durch die politischen Veränderungen im Land Schleswig-Holstein sind sowohl der ursprüngliche Zeitplan als auch die Richtlinie zur Umsetzung der Konsolidierungshilfe verändert worden. Das Gesetz zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe ist am 15. November 2012 vom schleswig-holsteinischen Landtag beschlossen worden. Die Richtlinie liegt derzeit nur als Entwurf vor und soll am 26. November 2012 veröffentlicht werden.

 

Noch auf Basis der alten Beschlusslage, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Ratsversammlung, hat die Verwaltung auf Anforderung des Innenministeriums bereits mit Schreiben vom 18. September 2012 einen Antrag auf Fehlbetragszuweisung und Konsolidierungshilfe gestellt.

 

Entsprechend der Vorgabe des Innenministeriums wird die Oberbürgermeisterin/der Bürgermeister eine neuerliche - dem Schreiben vom 18.09.2012 inhaltlich entsprechende -

Erklärung fristgerecht vor dem 05.12.2012 abgeben.

 

 

Finanzielle Bedeutung der Konsolidierungshilfe:

 

In der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen wird für Kommunen der Zugang zu finanziellen Unterstützungsleistungen des Landes mit eigenen Bemühungen zur Konsolidierung ihres Haushaltes verknüpft. Dazu haben die Kommunen konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zu benennen und diese dem Land zur Genehmigung vorzulegen. Sofern die Maßnahmen akzeptiert werden, verpflichten sich die Kommunen in einem mit dem Land zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag, diese Maßnahmen umzusetzen.

 

In einem ersten Schritt sind zunächst Konsolidierungsmaßnahmen für den Zeitraum 2012 bis 2015 zu benennen. Im Jahr 2015 ist dann der Maßnahmenkatalog für den Zeitraum 2016 bis 2018 vorzulegen.

 

r den Zeitraum bis 2015 müssen Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von mindestens 4,45 Mio. EUR benannt und umgesetzt werden, wobei bereits in 2011 begonnene Maßnahmen einbezogen werden können. Am Ende der zweiten Phase (2018) müssen insgesamt mindestens 7,42 Mio. EUR eingespart worden sein.

Das vorliegende Konsolidierungskonzept 2012 bis 2015 beinhaltet Maßnahmen mit einem Einsparvolumen von rd. 8,0 Mio. EUR.

 

Im Gegenzug erhält die Landeshauptstadt Kiel für 2012 nach derzeitigem Stand 4,95 Mio. EUR Konsolidierungshilfe. In den Folgejahren wird dieser Betrag aufgrund der sich abzeichnenden Defizitentwicklung im Ergebnisplan noch erheblich steigen. Über die Gesamtlaufzeit bis 2018 ist damit zu rechnen, dass Kiel Konsolidierungshilfe in einer Größenordnung von über 50 Mio. EUR erhalten wird. Zusätzlich erhält Kiel noch Fehlbetragszuweisungen, die sich bis 2018 auf einen hohen einstelligen Millionenbetrag aufsummieren werden.

 

 

Die Gesamthilfe könnte sich nach unserer Hochrechnung bis 2018 auf eine Größenordnung von über 60 Mio. EUR aufsummieren und das bei einem vergleichsweise moderaten eigenen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 7,42 Mio. EUR.

 

In den Jahren bis 2015 kann der Konsolidierungsbeitrag nach jetzigem Stand im Kern durch Einnahmeverbesserungen und Anrechnung von Maßnahmen, die die Stadt Kiel in den vergangenen Jahren ergriffen hat, erbracht werden. Die Konsolidierungshilfe des Landes ist damit bis 2015 eher eine Gutschrift für bereits beschlossene Maßnahmen.

 

Die bereits erfolgten Maßnahmen werden ihre Fortsetzung unter anderem in der Konkretisierung der Überlegungen zu „Verwaltung 2020“ und anderen nach erfolgtem Aufgabenabbau durchzuführenden Maßnahmen finden. Damit wird dann eine Voraussetzung geschaffen, um auch für die zweite Phase von 2016 bis 2018 den ausstehenden Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 2,97 Mio. EUR erbringen zu können.

 

Insgesamt soll dem Innenminister ein Vorschlag im Umfang von rund 8,0 Mio. EUR unterbreitet werden, damit im Fall unterschiedlicher Bewertung einzelner Maßnahmen die Summe von 4,45 Mio. EUR gleichwohl erreicht werden kann. Überschüssige Beträge können dann für die Erbringung des Konsolidierungsbeitrages von 2016 bis 2018 genutzt werden.

 

Im Detail sind die Maßnahmen mit ihren zeitlichen finanziellen Auswirkungen in Anlage 1 dargestellt. Nachfolgend eine Kurzfassung mit den wesentlichen Maßnahmen:

 

·         Zweitwohnungsteuer – Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen: Dadurch höhere Steuereinnahmen und erhöhte Schlüsselzuweisungen im FAG

Maßnahmenbeginn: 2011

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 1,0 Mio. EUR

 

·         Erhöhung der Friedhofsgebühren

Maßnahmenbeginn: 2011

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 239 TEUR

 

·         Erhöhung der Entgelte an der Musikschule

Maßnahmenbeginn: 2012

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 65 TEUR

 

·         Eigenkapitalverzinsung durch städtische Unternehmen

Maßnahmenbeginn: 2013

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 1,0 Mio. EUR

 

·         Erhöhung der Eintrittspreise der Theater AöR

Maßnahmenbeginn: 2013

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 160 TEUR

 

·         Einführung Übernachtungssteuer / Tourismusabgabe

Maßnahmenbeginn: 2014

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 750 TEUR

 

·         Erhöhung Parkgebühren auf 1,50 EUR/Std. im Parkhaus Europaplatz

Maßnahmenbeginn: 2014

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 250 TEUR

 

·         D 115 Telefonischer Bürgerservice; Verwaltungsabkommen mit Hamburg

Maßnahmenbeginn: 2011

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 50 TEUR

·         Reduzierung Graffiti-Entfernung

Maßnahmenbeginn: 2011

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 90 TEUR

 

·         Reduzierung Zuschuss an Flughafengesellschaft

Maßnahmenbeginn: 2012

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 679 TEUR

 

·         Vertrag über eine Volkshochschulkooperation mit Altenholz und Kronshagen

Maßnahmenbeginn: 2012

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 142 TEUR

 

·         Neuausrichtung des städtischen Energiemanagements

Maßnahmenbeginn: 2013

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 327 TEUR

 

·         Stellenreduzierungen

Maßnahmenbeginn: 2011

Konsolidierungsbeitrag in 2015: 3,2 Mio. EUR

 

 

Die Landeshauptstadt muss weiter eine eigenständige Konsolidierungspolitik verfolgen, die aus einer intelligenten Mischung von Einnahmeverbesserungen und Ausgabeverringerungen besteht.

 

 

Weitere Schritte:

 

·         Bis zum 17. Dezember 2012 ist das von der Ratsversammlung beschlossene Konsolidierungskonzept 2012 - 2015 vorzulegen.

 

·         Nach Prüfung des vorgelegten Konzeptes wird die Kommunalaufsicht die Landeshauptstadt Kiel im Januar 2013 zu einem Abstimmungsgespräch einladen.

 

·         Sofern in dem Abstimmungsgespräch Einvernehmen erzielt wird, wird bis zum 31. Januar 2013 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag unterzeichnet, der innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung von der Ratsversammlung zu beschließen ist.

 

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

 

Anlage 1:               Übersicht über die 2011 und 2012 umgesetzten sowie über den Zeitraum von 2013 bis 2015 vorgesehenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung (inkl. Maßnahmenblätter)

Anlage 2:   Einschätzung der Ergebnis- und Finanzentwicklung bis 2015

Anlage 3:   Übersicht über die im Zeitraum von 2009 bis 2011 umgesetzten Maßnahmen

zur Haushaltskonsolidierung

Anlage 4:   Übersicht über die von den örtlichen und den überörtlichen Prüfungsbehörden jeweils im letzten Prüfbericht vorgeschlagenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, soweit diese nicht umgesetzt wurden und nach dem Konsolidierungskonzept 2012 bis 2015 auch nicht umgesetzt werden sollen

Anlage 5:               Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages, der als Muster beigefügt ist. Die konkreten Zahlen werden nach Beschluss durch die Ratsversammlung am 13. Dezember in den Vertrag übernommen.

              Der Vertragsentwurf wird nach unserem Kenntnisstand in § 3, Abs. 2 noch präzisiert werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 4, 2012 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

Dec 13, 2012 - Ratsversammlung - geändert beschlossen