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Geschäftliche Mitteilung - 0894/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Verhandlungen mit dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. über einen neuen Generalpachtvertrag - Sachstand
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 26.11.2012
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Nov 29, 2012
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Antrag
- 3 -
Der Bauausschuss (9.8.12) und die Ratsversammlung (23.8.12) haben zur der Drucksache 0144/2012 folgenden Beschluss gefasst:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Mediationsverfahren zwischen der Landeshauptstadt Kiel und dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V.(KV), in dem Unstimmigkeiten der Vergangenheit bezüglich der Auslegung des aktuellen Generalpachtvertrages (GPV) besprochen wurden, aus Sicht der Verwaltung abgeschlossen wurde.
2. Anknüpfend an den Beschluss der Ratsversammlung vom 10.02.2010 (Drs. 0097/2010) sollen die Verhandlungen mit dem KV über eine Neugestaltung des GPV nunmehr bis zum 31.12.2012 beendet werden. Um die dafür noch notwendigen Gespräche zielorientiert zu führen, wird der KV aufgefordert, den als Anlage 1 beigefügten Vorvertrag abzuschließen.
3. Sollten die Verhandlungen mit dem KV nicht zum Erfolg führen oder der Kreisverband die Verhandlungen nicht fortsetzen, wird die Verwaltung aufgefordert, sämtliche aus dem bisherigen GPV ableitbaren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Sachstand
In verschiedenen Zusammensetzungen wurden mit dem KV am 23.8., 3.9. 25.10. und zuletzt am 19.11.2012 Gespräche geführt. Wir berichten den Verhandlungsstand aus dem letzten Gespräch mit den amtierenden Vorstandsmitgliedern sowie dem Rechtsberater des KV.
I. Allgemein
Der KV legt Wert auf die Feststellung, dass es einen bestehenden GPV gibt, der aus Sicht des KV nicht in Frage steht.
Dennoch verschließt sich der KV nicht einer Neugestaltung und sieht die Vorschläge der Verwaltung dafür als einigungsfähige Basis an.
II. Abschluss eines Vorvertrages
Gemäß Ratsbeschluss soll ein Vorvertrag abgeschlossen werden, mit dem eine klare Vereinbarung zur Neuordnung des GPV entsteht. In Anlage 1 ist der beschlossene (und aktualisierte) Text dargestellt.
Für den Abschluss eines Vorvertrages sieht der KV keine Notwendigkeit.
Der KV hält abschließende Festlegungen über neue Verträge erst für möglich, wenn ein neuer, legitimierter Vorstand gewählt ist, die Verbandsversammlung dazu ist für den 3.12.2012 vorgesehen.
III. Generalpachtvertrag neu
Der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der Stadt wurde besprochen: Der KV hat folgende Änderungswünsche vorgetragen, über die bisher kein Einvernehmen erzielt werden konnte.
a. Zu § 3 - Pachtzinsanpassung
Der KV erwartet, dass Pachtzinsanpassungen nicht entsprechend den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes nach Bewertungsgutachten erfolgen sondern einvernehmlich verhandelt werden.
Eine Pachtanhebung hält der KV derzeit nicht für machbar.
Der KV weist darauf hin, dass sein Angebot für eine Pachterhöhung den Kontext mit dem Fortbestand des bisherigen, nur geringfügig geänderten GPV hatte. Da dies nicht mehr in Rede steht, hält der KV sich an dieses Erhöhungsangebot nicht mehr gebunden.
b. Zu § 3 - Nebenleistungen zur Pacht
Der KV legt Wert darauf, dass die bisher von der Stadt getragenen Nebenlasten (z.B. Versicherungen, Abgaben) von der Stadt getragen und nicht umgelegt werden.
Die Stadt legt Wert darauf, dass zukünftig die Grundlagen des Bundeskleingartengesetzes umgesetzt werden.
Es wurde vereinbart, dies im Detail anhand konkreter Aufwände noch weiter zu verhandeln.
c. Zu § 4 Verzug
Der KV möchte eine andere Verzugszinsenregelung und wird noch einen eigenen Vorschlag hierzu machen.
d. Zu § 7 Behelfsheime
Es bestand Einvernehmen, dass die Kosten zur Auflösung von Behelfsheimen weiter von der Stadt getragen werden.
Der KV will sich noch erklären, ob er diese Aufgabe i.R. des Dienstleistungsvertrages zusätzlich übernehmen will.
IV. Dienstleistungsvertrag neu
Der als Anlage 3 beigefügte Vorschlag der Stadt wurde verhandelt. Der KV hat folgende Änderungswünsche vorgetragen, über die bisher kein Einvernehmen erzielt werden konnte.
a. Zu § 1 Auftragsvolumen zu Nummern 1 bis 4
Der KV hält höhere Summen für erforderlich.
b. Zu § 1 Abbruch Behelfsheime
Der KV will noch prüfen, ob er die Aufgabe Abbruch von Behelfsheimen und Wiederherrichtung von Kleingartenanlagen zur Wiederverpachtung i.R. des Dienstleistungsvertrages zusätzlich übernehmen will.
c. Zu § 4 Rechnungslegung und Nachweis
Der KV legt Wert auf das Weiterbestehen der Selbständigkeit des Verbandes.
Er lehnt eine Nachweis- und Belegpflicht ab.
V. Kleingartenordnung neu
Abgeleitet aus einem Muster des Bundeskleingartengesetzes soll eine allgemeinverbindliche Kleingartenordnung abgestimmt werden, im Detail ist darüber noch nicht gesprochen worden.
VI. Verwaltungsvollmacht
Dem KV wurde empfohlen, das vertragliche und tatsächliche Verhältnis zwischen dem KV und den Vereinen in einer vertraglichen Form zu fassen (z.B. entsprechend dem Muster aus dem Bundeskleingartengesetz als Verwaltungsvollmacht).
Der KV will dies in seiner Jahreshauptversammlung am 3.12.2012 mit den Vereinen klären.
Zu den bereits beim KV vorliegenden Fragen der Stadt[1] nach den derzeit bestehenden Regularien im Verhältnis zwischen dem KV und den Vereinen steht die Antwort noch aus.
Die Verwaltung wird umgehend nach Neuwahl des Vorstandes des KV mit diesem Kontakt aufnehmen, um die Verhandlungen zum Abschluss zu bringen.
Peter Todeskino
Bürgermeister
[1]Im Rahmen der Gemeinnützigkeitsprüfung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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