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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0902/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: Im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Investor verpflichtet gemäß §11 Absatz 2 Nummer 1 BauGB zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie die Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung in dem Mehrfamilienhaus einen Anteil von 10% an öffentlich geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen) bereit zu stellen.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Laut INSEKK gibt es in der Stadt nicht nur einen Engpass an Wohnraum, sondern insbesondere einen Engpass an preisgünstigen Wohnraum. Die Verwaltung vermerkt dazu: „Aufgrund unzureichender Anreize kann die Wohnungswirtschaft nur schwerlich motiviert werden, hier Abhilfe zu schaffen“(INSEKK 2010, Seite 73). Mit den Mitteln des BauGB kann die Kommune, wie im Antrag beschrieben, tätig werden.

Dank der Verkürzung der Belegbindung durch das 2009 in Kraft getretene „Wohnraumförderungsgesetz“ von CDU und SPD, fallen in den nächsten Jahren Sozialwohnungen in erheblichem Maße weg (insgesamt bis 2015 über 50% bzw. 6000 geförderte Wohnungen). Hier muss die Stadt gegensteuern.

Es kommt hinzu, dass die Landeshauptstadt „von dem Problem der verstärkten sozialräumlichen Polarisation betroffen“ (INSEKK 2010, Seite 16) ist. Laut dem Sozialraumbericht 2011 für Gaarden ist es stadtplanerisches Ziel „langfristige Strategien gegen soziale Ungleichheit und räumliche Polarisation zu entwickeln“ (Sozialraumbericht 2011 Gaarden, Seite 3).

Dieser Dreiklang gebietet es, die Möglichkeiten des BauGB in Verantwortung für die Mieterinnen und Mieter in Kiel zu nutzen.

 

 

 

 

gez. Marco Höne

 

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 29, 2012 - Bauausschuss - vertagt

Erweitern

Jan 10, 2013 - Bauausschuss - abgelehnt