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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0484/2013

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1. Die Unterlagen zur Erweiterung des Gebietes der Gesamtmaßnahme Kiel-Hörnbereich (Anlage 1)r die Träger öffentlicher Belange (TöB) im Rahmen der TöB-Beteiligung inklusive Maßnahmenplan und Kosten- und Finanzierungsübersicht werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Den Abwägungsvorschlägen (Anlage 2) zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt.

3. Die beigefügte Satzung (Anlage 3) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kiel-Hörnbereich - SAH – 1.E“ als Ergänzung zum bestehenden Sanierungsgebiet Kiel-Hörnbereich wird beschlossen. Die Sanierung soll gem. § 143 Abs. 3 in einem Zeitraum von 10 Jahren durchgeführt werden. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes sowie eine Auflistung der vom Sanierungsverfahren betroffenen Grundstücke sind der Satzung zu entnehmen. Die Satzung ist auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.

Die Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB durchgehrt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Die Ratsversammlung hat die Vorbereitung der Erweiterung des bestehenden Sanierungsgebietes Kiel-Hörnbereich - SAH - um südlich an die Gablenzstraße angrenzende Flächen für das Sport- und Freizeitbad in der Sitzung am 20.05.2010 (Drs. 0374/2010) beschlossen und die Verwaltung mit der Vorbereitung einer entsprechenden Sanierungssatzung beauftragt.

Ebenso wurde der Verzicht auf die Durchführung vorbereitender Untersuchungen auf der Grundlage von § 141 Abs. 2 BauGB beschlossen. Hinreichende Beurteilungsgrundlagen zu den sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnissen und Zusammenhängen, zur Notwendigkeit der Sanierung, zu den anzustrebenden allgemeinen Zielen und zur Durchhrbarkeit der Sanierung liegen vor.

Die Veranlassung und das Erfordernis der Festlegung als Sanierungsgebiet wurden in der Drucksache 0374/2010 dargestellt und in den Unterlagen zur TöB-Beteiligung (Anlage 1), ebenso wie die Beurteilungsunterlagen gem. § 141 Abs. 2 BauGB, nochmals aufbereitet.

Die Erweiterung des Gebietes der städtebaulichen Gesamtmaßnahme dient zur Beseitigung der vorhandenen städtebaulichen Missstände auf den ehemals gewerblich/industriell genutzten Brachflächen südlich der Gablenzstraße und trägt auch zur Entwicklung der Flächen im bestehenden Sanierungsgebiet bei. Des Weiteren ist die Festlegung als Sanierungsgebiet eine formelle Voraussetzung für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Errichtung des Sport- und Freizeitbades.

Die Ziele der Sanierung für das Sanierungsgebiet sind im städtebaulichen Rahmenplan / Masterplan (Anlage 4) zeichnerisch dargestellt.

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 20.05.2010 wurde angestrebt, die Sanierung im Gebiet im sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Die entsprechende verfahrensrechtliche Abwägung (Anlage 1, Kapitel 4) im Zuge der Vorbereitung der Erweiterung des Sanierungsgebietes hat ergeben, dass diese Verfahrensart für das Erweiterungsgebiet zu wählen ist. Für das Sanierungsgebiet ist die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156 BauGB für die Sanierungsdurchführung nicht erforderlich. Eine Erschwerung der Sanierung ist voraussichtlich nicht zu erwarten. Formell wird die Erweiterung mit Satzung als eigenes Sanierungsgebiet beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 139 BauGB Anfang März 2013 über die angestrebte Erweiterung schriftlich informiert und um Stellungnahme bis Anfang April 2013 gebeten. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen selbst sind als Anlage (Anlage 2) beigefügt.

Als alleinige Eigentümerin der Grundstücke im Gebiet ist die Landeshauptstadt Kiel als einzige Partei wesentlich von der Sanierung betroffen (nach § 137 BauGB). Dessen ungeachtet wurden die Planungen zur Festlegung des Sanierungsgebietes im Sinne einer transparenten Darstellung der Sanierungsmaßnahmen dem Ortsbeirat Gaarden in seiner Sitzung am 13.03.2013 vorgestellt. Der Ortsbeirat hat keine Einwände erhoben und zugestimmt.

Der Ortsbeirat Gaarden erhält diese Vorlage zur Kenntnis.

 

gez. Peter Todeskino

rgermeister

 

 

 

Anlagen:

1              Unterlagen zur Festlegung des Sanierungsgebietes im Rahmen der TöB-Beteiligung

2              Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen und eingegangene               Stellungnahmen

3              Satzungstext mit dem Plan des Geltungsbereichs (Maßstab im Original 1:1.000, in der Vorlage ohne Maßstab) und Auflistung der vom Sanierungsverfahren betroffenen Flurstücke

4              Ausschnitt Städtebaulicher Rahmenplan/Masterplan (Stand April 2013)

 

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Beschlüsse

Erweitern

Aug 8, 2013 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Aug 22, 2013 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen