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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0499/2013

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Der überplanmäßigen investiven Auszahlung von 180.000 €r die Durchführung von Aufforstungsmaßnahmen auf städtischen Flächen im Bereich der Nachbargemeinde Mielkendorf (Investitionsnummer 5510011553) im Teilfinanzplan 551 – Öffentliches Grün/Landschaftsbau –, wird gem. § 95 d GO zugestimmt.

Die Deckung erfolgt durch zweckgebundene Mehreinzahlungen in gleicher Höhe im Teilfinanzplan 551 – Öffentliches Grün/Landschaftsbau (Investitionsnummer 5510011553

 

Begründung:

Durch im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen entstandene bzw. entstehende Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach gesetzlichen bzw. vertraglichen Grundlagen wieder auszugleichen.

Als eine Ausgleichsfläche für neu anzulegenden Wald wurden ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Nachbargemeinde Mielkendorf von der LH Kiel erworben. Bereits früher sind unter der Investitionsnummer 5510011553 außerplanmäßig Finanzmittel in Höhe von 20.000 € r die zunächst erforderliche Einzäunung des ca. 10 ha großen Areals zur Verfügung gestellt worden. Diese konnten vor allem wegen der Option, weitere Flächen ankaufen zu können, noch nicht verwendet werden. Mittlerweile stehen als Ausgleichsfläche 15 ha zur Aufforstung zur Vergung.

 

Wegen bereits in der Vergangenheit erfolgter Eingriffe ist nach einer Vorgabe der unteren Forstbehörde nach Ablauf der vorgegebenen Frist noch in diesem Jahr der Waldausgleich herzustellen. Dies soll auf einem Teil der in Mielkendorf zur Verfügung stehenden Flächen erfolgen. Die Aufforstung soll allerdings auf der gesamten Fläche vorgenommen werden und steht somit für zukünftig entstehende Eingriffe im Rahmen eines „Ökokontos“ zur Verfügung. Die Umsetzung der gesamten Maßnahme inkl. der Anlage eines Teiches und dem Bau eines Wanderweges entlang der Außengrenzen hat gegenüber einer Umsetzung in Teilen den Vorteil, dass Beschädigungen an bereits schon aufgeforsteten Flächen und am Wanderweg vermieden werden, eine gleichmäßige Entwicklung des Baumbestandes ermöglicht wird und der Zaun nur einmal gesetzt werden muss.

 

Die Gesamtkosten von rd. 200.000 € (inkl. der früher bereit gestellten 20.000 €) berücksichtigen die Planungskosten. Durch die Inanspruchnahme der in den Sonderrücklagen enthaltenen Finanzmittel wird der städtische Haushalt nicht belastet. Die Rücklagen werden wie folgt in Anspruch genommen: Umweltschutzamt = 58.000 € und Grünflächenamt = 122.000 €

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

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Sachverhalt/Begründung

 

 

 

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Beschlüsse

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Aug 6, 2013 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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Aug 8, 2013 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Aug 13, 2013 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Aug 22, 2013 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen