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Antrag der Verwaltung - 0529/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung von Straßen in der Landeshauptstadt Kielhier: Einziehung Gurlittplatz
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 30.07.2013
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Aug 8, 2013
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Aug 22, 2013
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Gurlittplatz wurde am 18.04.1966 zur Gemeindestraße gewidmet. Tatsächlich ist eine Nutzung durch KFZ nicht möglich, er ist ausschließlich als Geh- und Radweg nutzbar.
Nach Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes handelt es sich bei dem Gurlittplatz um den zentralen Versorgungsbereich des Stadtteiles Projensdorf. Für den gesamten Bereich des Gurlittplatzes und seiner angrenzenden kleinteiligen Geschäftsnutzungen besteht die Gefahr eines sogenannten Trading-Down-Effektes, sofern es nicht gelingt, den zentralen Versorgungsbereich über den vorhandenen Lebensmittelmarkt zu stabilisieren. Die Landeshauptstadt Kiel als Eigentümerin des Gurlittplatzes verfolgt das Ziel, die Nahversorgung der Bewohner im Stadtteil sicherzustellen und langfristig zu erhalten. Es ist daher beabsichtigt, die Platzfläche für eine langfristige Sicherung des zentralen Versorgungsbereiches an die Eigentümer des Lebensmittelmarktes zu veräußern, um entsprechendes Entwicklungspotential für den Lebensmittelmarkt zu schaffen. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, den Gurlittplatz als Stadtteilzentrum für die Bevölkerung wieder attraktiv zu gestalten. Gemeinsam mit einem Investor hat die Landeshauptstadt Kiel Pläne entwickelt, wie der Platz revitalisiert, ein zeitgemäßer Lebensmittelmarkt errichtet und somit ein fortschreitender städtebaulicher Missstand verhindert werden kann.
Unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne ist jedoch, dass der Gurlittplatz eingezogen und die Fläche dem Vorhaben des Investors zugeschlagen wird. Hinzu kommt, dass die Fläche in ihrer jetzigen Nutzung so nicht mehr erforderlich ist.
Das Gebäude Gurlittplatz 6 8 bleibt über die Bendixenstraße und über die Gurlittstraße erschlossen, weil die Eigentümerin (Gesellschaft Stiftung freiwilliger Armenfreunde Kiel e. V.) den Gurlittplatz kaufen wird und dadurch die Erschließung gewährleistet. Die Investorin ist ebenfalls Eigentümerin des Lebensmittelmarktes.
Vor dem Grundstück Gurlittstraße 1 3 bleibt ein 15 m breiter Streifen öffentliche Verkehrsfläche, hier ist die Erschließung der Gewerbebetriebe im Gebäude weiterhin sichergestellt, die Wohnungen sind über die Rückseite des Gebäudes erschlossen.
Die vorgenannten Gründe des öffentlichen Wohles überwiegen den Interessen der bisherigen Nutzer.
Die im beiliegenden Plan gekennzeichnete Teilfläche des Gurlittplatzes soll daher gem. § 8 Abs. 1 StrWG für den öffentlichen Verkehr eingezogen werden.
Ein Lageplan ist beigefügt.
Der Ortsbeirat Mitte wurde in der Sitzung am 07.03.2013 informiert.
Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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