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Antrag der Verwaltung - 0556/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderungssperre Nr. 78 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1004 "Vereinsheime Kiellinie"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 30.07.2013
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Aug 8, 2013
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Aug 22, 2013
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Antrag
Antrag:
Die beigefügte Satzung der Landeshaupstadt Kiel über die Veränderungssperre Nr. 78 für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1004 im Stadtteil Kiel-Düsternbrook für das Baugebiet Kiel-Düsternbrook, Düsternbrooker Weg, Reventlouwiese, Kiellinie, Schwanenwegwiese wird entsprechend dem in der Satzung aushängenden Plan beschlossen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre Nr. 78 ist der Anlage zu entnehmen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel liegt ein Nachtrag zu einem genehmigten Modernisierungsbauantrag vor, der die Aufstockung eines Vereinsheimes um ein zusätzliches Staffelgeschoss vorsieht. Es wird befürchtet, dass dies Vorbild für eine sukzessive Aufstockung der benachbarten Vereinsgebäude ist. Durch derartige Aufbauten wird die wichtige Blickbeziehung vom Düsternbrooker Weg bzw. von der Kiellinie auf den Fördehang empfindlich gestört.
Dieses Bauvorhaben wurde bereits 2012 im Beirat für Stadtgestaltung vorgestellt. Eine Aufstockung um ein weiteres Staffelgeschoss wurde von diesem Fachgremium aus den o. g. Gründen abgelehnt. Daraufhin wurde ein entsprechend reduzierter Modernisierungsbauantrag gestellt und auch genehmigt.
Im Nachtrag wird nun erneut eine Aufstockung um ein Staffelgeschoss beantragt. Da durch dieses Vorhaben die Durchführung der auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 1004 vorgesehene Planung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde, wird die Satzung über die Veränderungssperre Nr. 78 für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1004 beschlossen.
Die Veränderungssperre Nr. 78 wird öffentlich bekanntgemacht. Sie tritt spätestens zwei Jahre nach ihrer Bekanntmachung außer Kraft.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden.
Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook erhält diese Vorlage zur Kenntnis.
gez. Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26 kB
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2
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(wie Dokument)
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287 kB
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