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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0173/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die verkehrliche Entlastung der Wohngebiete in Hassee, Hasseldieksdamm und Russee durch Umsetzung der Mühlendammanbindung erfordert weitere Lärmschutzmaßnahmen für  die Wohnbevölkerung im Bereich der Siedlung Hasselrade.

 

Dazu ist es erforderlich, die Lärmbelastung auf ca. 49 db (A) als Nacht-Mitteilungspegel als gesetzlich vorgeschriebener Richtwert r Wohngebiete zu gewährleisten.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen Planfeststellungsverfahrens zur Anbindung des Mühlendammes an B76 und A215 folgende Punkte zu berücksichtigen und in das Planfeststellungsverfahren einzubringen:

 

  1. Erhöhung der Landschaftswälle entlang des A215 und an der Einfädelung aus Norden von der B 76 zur A 215 von geplanten 4 m auf 6 m oder mehr
  2. Einbau von Flüsterasphalt der neuen Generation mit einer Lärmminderung von 6 dB auf allen neu geplanten Straßen im Rahmen dieser Maßnahme und bei nächster Gelegenheit auch auf den entsprechenden Streckenabschnitten der A 215 und B 76 einschließlich der Einfädelspuren, die jetzt keine neue Deckschicht erhalten, so weit dies technisch möglich ist.
  3. Ein echter“ sechsspuriger Ausbau der A 215 vom Westring bis zum Mettenhofzubringer muss zukünftig weiter möglich sein und sollte baldmöglichst erfolgen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Schon seit Jahren wird von verschiedenen Initiativen und Interessengruppen betroffener Anwohner_innen eine Reduzierung der durch die A 215 verursachten Lärmimmissionen gefordert.

Die Lärmkarten weisen in der Tat eine erhebliche Belastung der Siedlung Hasselrade aus, die durch weitere Baumaßnahmen und Gewerbeansiedlungen weiterhin und dauerhaft an­steigen wird.

Bereits 2011 wurde in den Drs. 0419/2011 und Drs. 0438/2011 von der Ratsversammlung einstimmig beschlossen, dass für die Siedlung Hasselrade im Rahmen der Anbindung des Mühlendammes an die übergeordneten Verkehrsachsen in Sachen Lärmschutz Verbesserungen erhalten sein sollen. Anders als von allen Beteiligten damals angenommen, stellt diese Maßnahme nach Aussagen der Verwaltung doch keinen Neubau oder eine wesentliche Veränderung dar, was automatisch neuen Rechtsanspruch für die Betroffenen ausgelöst hätte, sondern nur eine „einfache Änderung eines vorhandenen Knotens“. Aufgrund des Siedlungscharakters (relativ wenige Menschen auf großer Fläche) fällt das Gebiet auch im Rahmen des Lärmaktionsplanes durch das Kriterien-Raster, obwohl es objektiv eine hohe Lärmbelastung ist.

Mit diesem Antrag konkretisieren wir unseren Beschluss (s.o.) von 2011 in den Punkten 1 und 2. Darauf konnten sich das Tiefbauamt und die Interessengemeinschaft Lärmschutz, die die betroffenen Anwohner vertritt, nach vielen Gesprächen als möglicher Realisierungsrahmen nach Auskunft der IG Lärmschutz einigen, ebenso wie auf den nicht mehr verfolgten Punkten am Ende der Begründung.

Der Punkt 3 soll für den gesamten Stadtteil Hasseldieksdamm, der im Gegensatz zum gegenüber auf der anderen Seite der A 215 liegenden Stadtteil Russee bislang keine Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 215 bekommen hat, die Chance auf eine „wesentliche Veränderung“ offen halten. Die aktuelle Situation, dass der Standstreifen temporär als Fahrspur verwendet wird (unechter sechsspuriger Ausbau), darf ohnehin nur für begrenzte Zeit erhalten bleiben und sollte baldmöglichst durch einen echten Ausbau auf sechs Spuren mit Standstreifen abgelöst werden.

Die Anpassungen im Antrag wurden notwendig, um den technisch (Flüsterasphalt in Kurvenbereichen) bzw. verfahrens-technisch (Festsetzung von Höchstgeschwindigkeiten nicht im Rahmen von Planfeststellung sondern nach Bau in operativer Anwendung) bedingten Aussagen der Verwaltung Rechnung zu tragen. Wir danken ausdrücklich dem neuen Leiter des Tiefbauamtes für seinen Vortrag dazu im Bauausschuss vom 3. Juli diesen Jahres.

Aufgrund des Vortrages der Verwaltung im Bauausschuss vom 3. Juli werden folgende Punkte von uns nicht mehr ins Planfeststellungsverfahren eingebracht.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h mit Zusatzschild rmschutz“ auf folgenden Abschnitten ist unabdingbar:

    1. A 215 vom Schützenwall / Westring bis zur Uhlenkrogbrücke (Aus- und Einfädelungsspuren ggf. langsamer)
    2. B 76 von der Unterführung beim Kiliasportplatz bis zur A 215 in beiden Richtungen (Aus- und Einfädelungsspuren ggf. langsamer)
    3. r die geplante Verbindung vom Mühlendamm zur B 76

Hier werden wir uns im Bauausschuss nach dem Bau r eine Umsetzung im Vollzug einsetzen.

 

Gez. Ratsherr Achim Heinrichs,
SPD-Ratsfraktion              f.d.R.

 

Gez. Ratsherr Arne Langniß
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen              f.d.R.

 

 

Antje Danker, SSW

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Beschlüsse

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Jun 19, 2014 - Ratsversammlung - vertagt

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Jul 10, 2014 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen