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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0267/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Im Februar 2013 beauftragte die Ratsversammlung (Drucksache 0113/2013) die Verwaltung zu prüfen, ob die Landeshauptstadt Kiel Partnerin bei der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein werden kann. Geklärt werden sollte, ob für städtische Einrichtungen und Dienstleistungen Vergünstigungen gewährt werden können und welche finanziellen Auswirkungen eine solche Partnerschaft haben würde.

 

Am 25.04.2013 wurde der Ratsversammlung ein erster Zwischenbericht vorgelegt (Drucksache 0296/2013). Damals wurde festgestellt, dass die 2009 landesweit eingeführte Ehrenamtskarte nur acht Bonusangebote aufwies und somit wenig attraktiv war. Im Januar 2013 waren landesweit lediglich 1.089 Karten in Umlauf. Die Ehrenamtskarte können Ehrenamtliche bekommen, die

-          in einer gemeinnützigen Organisation in Schleswig-Holstein nachweislich tätig sind,

-          sich in den vergangenen zwei Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche, bzw. 250 Stunden pro Jahr, ehrenamtlich engagiert haben,

-          für ihre Tätigkeit kein Geld erhalten, also kein Honorar, kein Gehalt, keine Übungsleiterpauschale oder sonstige geldwerte Vorteile. Eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich,

-          mindestens 16 Jahre alt sind.

 

In der Zwischenzeit haben sich folgende Verbesserungen ergeben. Durch die Initiative des nettekieler Ehrenamtsros konnten 2013 allein für die Region Kiel 20 Bonuspartnerinnen und

-partner gewonnen werden, landesweit gibt es inzwischen 65 Bonusangebote. Für die Region Kiel wurden 2013 350 neue Ehrenamtskarten ausgestellt, landesweit stieg die Anzahl auf 1.496 Karten.

 

Institutionen in der Landeshauptstadt Kiel, die Vergünstigungen gewähren, sind neben privaten Unternehmen, Betrieben oder Praxen unter anderem die Musikschule Kiel, das Theater Kiel AÖR, das Industriemuseum Howaldtsche Metallgießerei und der Kulturladen Leuchtturm e.V. Die Bonuspartnerinnen  und -partner erhalten für die gewährten Vergünstigungen keine unmittelbaren Ausgleichszahlungen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Landeshauptstadt Kiel durch die den Institutionen gewährten Zuwendungen, Zuschüsse oder auch durch Verträge bezüglich eines Defizitausgleiches die Ehrenamtskarte mittelbar subventioniert.

 

Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 14.01.2014 wurde die Verwaltung gebeten, auch eine mögliche Zusammenführung der Ehrenamtskarte mit dem Kiel-Pass und dem Familien-Pass zu prüfen (Drucksache 1096/2013). Wie in der Geschäftlichen Mitteilung 0296/2013 bereits dargestellt, ist die Ehrenamtskarte eine Gemeinschaftsinitiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, des Sparkassen- und Giroverbandes Schleswig-Holstein und des EhrenamtNetzwerkes Schleswig-Holstein. Ziel der Ehrenamtskarte ist die Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements überregional in Schleswig-Holstein. Eine Zusammenführung der Ehrenamtskarte mit den für Kiel gültigen Bonuskarten ist nicht möglich, da die Landeshauptstadt Kiel nicht Trägerin der landesweit gültigen Ehrenamtskarte ist.

 

Ergänzend zur Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein hat die Landeshauptstadt Kiel bereits vor acht Jahren eine eigene Anerkennungskultur speziell im Bereich der Arbeit mit älteren Menschen etabliert. Der „Tu-Gutes-Pass“ der Landeshauptstadt Kiel wird seit 2007 einmal jährlich an derzeit rund 40 Freiwillig Engagierte der Leitstelle „Älter werden“ und denBesuchsdienst des Beirates für Seniorinnen und Senioren verliehen (Geschäftliche Mitteilung 0989/2006). Im Jahr 2013 wurden in diesem Rahmen mehr als 3000 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Der Pass, der gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Beirates r Seniorinnen und Senioren der Landeshauptstadt Kiel überreicht wird, enthält Wertmarken in Höhe von je 30 €, die beispielsweise für Jahreskarten der Stadtbücherei oder Theaterkarten eingelöst werden können. Das Engagement der Beteiligten wird damit in besonderer Weise gewürdigt.

 

 

 

 

 

Adolf-Martin Möller

Stadtrat

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 27, 2014 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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Apr 8, 2014 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

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May 15, 2014 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen