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Antrag der Verwaltung - 0382/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gem. § 95d Gemeindeordnung im Teilplan 551
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 5, 2014
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 10, 2014
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jun 19, 2014
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Antrag
Antrag:
Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 150.000€ für die Anlage einer Röhrichtzone und einer ingenieurbiologischen Ufersicherung für den „Kleinen Kiel“ im Teilplan 551 – Öffentliches Grün/Landschaftsbau - wird gem. § 95d GO zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch zweckgebundene Mehreinzahlungen in gleicher Höhe im Teilplan 551 – Öffentliches Grün/ Landschaftsbau.
Begründung:
In der Sitzung des Bauausschusses vom 06.02.14 wurde das Grünflächenamt einstimmig beauftragt, als erste Teilmaßnahme des „Entwicklungs- und Gestaltungskonzeptes Kleiner Kiel“ die Ufer des Gewässers mit einem Röhrichtsaum zu begrünen.
Die mittlerweile sehr alte Uferbefestigung des Gewässers ist in weiten Bereichen hinterspült und die Holzbefestigungen sind verrottet. Statt einer Erneuerung soll ein Lebendverbau aus Röhricht die dauerhafte Ufersicherung übernehmen.
Bei einer Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung am 23.10.2013 überwog deutlich eine Zustimmung für eine lebende Uferbefestigung mit Röhricht, zumal sich bei der Versuchsbepflanzung gezeigt hat, dass damit keine Einschränkungen auf Spiegelungen und Sichtachsen verbunden sind.
Im Rahmen der Versuchsbepflanzung wurde außerdem deutlich, dass bei einer Verwendung von ausgesuchten heimischen Röhrichtarten der Verbiss durch Wasservögel kein Problem darstellt.
Der Röhrichtgürtel wertet die Funktion des innerstädtischen Gewässers als Lebensraum auf. Die Finanzierung ist durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gesichert. Durch die Inanspruchnahme bereits vorhandener Ausgleichsmittel wird der städtische Haushalt nicht belastet.
Todeskino
Bürgermeister
