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Geschäftliche Mitteilung - 0384/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Winterdienst 2013/2014
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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May 21, 2014
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jun 19, 2014
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Sachverhalt/Begründung
Nach § 7 der Geschäftsanweisung für die Durchführung von Winterdienstmaßnahmen vom 01.11.2001 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb dem Werkausschuss bis zum 31.05. jeden Jahres einen schriftlichen Bericht über den Aufwand, die Kosten und gewonnenen Erfahrungen der abgelaufenen Wintersaison vorzulegen.
Rechtliche Grundlagen
Nach § 45 Absätze 1 und 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) sind alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen zu reinigen. Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung.
Reinigungspflichtig sind die Gemeinden. Sie sind berechtigt, durch Satzung u.a. die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf öffentlichen Gehwegen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke zu übertragen. Nach den Vorschriften der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel (§ 7) obliegt die Pflicht zur Schnee- und Glatteisbekämpfung auf öffentlichen Gehwegen in Kiel den Grundstücksanliegerinnen und Grundstücksanliegern.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist für die Glatteisbekämpfung und Schneeräumung auf den öffentlichen Fahrbahnen, Radwegen und Fußgängerüberwegen innerhalb des Stadtgebietes zuständig. Der Winterdienst wird im Rahmen der organisatorischen, personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit durchgeführt.
Die Winterdienstplanung wird nach der Verkehrsbedeutung einer Straße, eines Radweges oder Fußgängerüberweges ausgelegt. Zuerst sind verkehrswichtige Straßen mit ihren gefährlichen Stellen, das sind überwiegend Hauptverkehrswege, zu streuen und zu räumen. Nachrangig erfolgt der Winterdiensteinsatz in verkehrsunwichtigen Straßen, sogenannten Nebenstraßen. Diese Verfahrensweise wird rechtlich zur Erfüllung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht gefordert.
Der ABK führt einen differenzierten Winterdienst durch. Ein differenzierter Winterdient ist ein Winterdienst, der versucht, einen Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz zu erreichen. Differenzierung heißt dabei, dass nicht auf allen Straßen und bei jeder Wetterlage die gleiche Strategie angewendet wird. Die Verwendung der Streustoffe wird vielmehr nach der Verkehrsbedeutung der Straßen und deren Linienführung sowie nach Erfordernissen im Einzelfall unterschieden. Ziel ist dabei, die Verwendung von auftauenden Streustoffen auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken.
Winterdienstsaison 2013/2014
Der vergangene Winter war verhältnismäßig mild und schneearm. Lediglich in einer zweiwöchigen Periode in der zweiten Januarhälfte gab es eine anhaltende Winterwetterlage mit Dauerfrost und Schneefällen.
Die statistischen Daten zu den Kosten und den Einsätzen im Vergleich zu den Vorjahren sind in der Tabelle1 zusammengefasst
Tabelle 1 Winterdienstvergleich
| 2009/2010 | 2010/2011 | 2011/2012 | 2012/2013 | 2013/2014 |
Winterdienst-einsatztage | 83 | 76 | 42 | 88 | 29 |
Winterdiensteinsätze | 188 | 146 | 66 | 174 | 30 |
Personalstunden | 47.847 | 24.643 | 13.461 | 32.298 | 9.648 |
Personal- und Sachkosten | 2.785.000 € | 1.764.000 € | 765.348 € | 2.321.884 € | 667.005 €
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Streusalzverbrauch | 3.895 to | 3.415 to | 1.165 to | 4.188 to | 1.200 to |
Streusandverbauch | 8.078 to | 2.170 to | 594 to | 2.940 to | 940 to |
In den vorangegangenen, für Kieler Verhältnisse ungewöhnlich harten Wintern ist der ABK hinsichtlich der personellen Ausstattung an seine Grenzen gekommen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind viele Überstunden insbesondere auch an den Wochenenden angefallen. Da der ABK einerseits um einen einwandfreien, rechtssicheren Winterdienst bemüht ist, andererseits aber auch auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achtet, gab es Handlungsbedarf. Gemeinsam mit dem Personalrat wurde die Winterdienstorganisation grundsätzlich überarbeitet, eine entsprechende Dienstvereinbarung wurde geschlossen. Das bisherige Arbeitszeitmodell für den Winterdienst wurde ersetzt durch ein flexibel handhabbares Zweischichtmodell, welches nur bei andauernden Winterwetterlagen greift.
Die Ergebnisse der zweiwöchigen Testphase des neuen Zweischichtmodells werden gemeinsam mit dem Personalrat gesichtet, bewertet und die Auswirkungen auf die Winterdienstorganisation in der kommenden Saison werden besprochen.
Der Einsatz der reinen Soletechnik im Winterdienst hat sich auch im 3. Einsatzjahr bewährt. Diese moderne, streusalzsparende Technik ist ein wichtiger Baustein im differenzierten Winterdienst des ABK. Um die ökonomischen und ökologischen Vorteile der Soletechnik noch besser nutzen zu können, plant der ABK zurzeit die Investition in eine moderne Produktionsanlage für Sole, da die vorhandene, alte Anlage sehr reparaturanfällig geworden ist und die Produktion der notwendigen Mengen mittelfristig nicht mehr gewährleistet werden kann.
In den vergangenen beiden Wintern kam auf zwei mit Grünflächenamt, Umweltschutzamt sowie dem Fahrradbeauftragten vereinbarten Teststrecken jeweils reine Sole zum Einsatz. Die Ergebnisse sind positiv. Die Teststrecken waren im Vergleich zu den mit Sand oder Sand/Salzgemisch bearbeiteten Strecken über die gesamte Wintersaison deutlich besser befahrbar. Sole führt zu einer deutlich schnelleren und nachhaltigeren Beseitigung der Glätte als Sand oder Sand/Salzgemisch. Darüber hinaus entfällt das Problem, dass der Sand, der bei jedem Einsatz erneut aufgebracht werden muss, oft wochenlang auf den Radwegen verbleibt und das Fahren, besonders bei Nässe, erschwert.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
