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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0410/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Ratsversammlung erlässt gem. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72), i. V. m. §§ 47 d, 47 e GO, die als Anlage beigefügte Satzung für den Beirat r Seniorinnen und Senioren der Landeshauptstadt Kiel.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Neufassung der Satzung wurde vom Beirat für Seniorinnen und Senioren initiiert. Bei der Überarbeitung wurden verschiedene redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Unter anderem wurde auf die durchgehende Verwendung der geschlechtergerechten Bezeichnung „Beirat für Seniorinnen und Senioren“ oder „Beirat“ geachtet.

 

Wie bislang werden die Mitglieder des Beirates den 18 Ortsbeiratsbezirken zugeordnet. In § 4 Absatz 7 wurde hierzu neu aufgenommen, dass bei der Abstimmung der Vorschlagslisten in den jeweiligen Ortsbeiräten darauf geachtet werden soll, dass eine Mandatshäufung in der Regel vermieden wird.

 

Unberücksichtigte Wahlvorschläge werden wie bisher in Listen nachrückender Personen für jeden Ortsbeiratsbezirk zusammengefasst. Bei Nachbesetzungen auf Grund des Ausscheidens von Beiratsmitgliedern wird auf diese Listen zurückgegriffen. Sofern die Liste eines Ortsbeirates erschöpft ist und eine Nachbesetzung erforderlich wird, gibt die Satzung bislang den Ortsbeiratsbezirk vor, durch dessen Liste die Nachbesetzung zu erfolgen hat. Die Neufassung der Satzung sieht hierfür nach § 6 Absatz 2 künftig vor, dass der jeweilige Ortsbeirat aus den Bewerbungen der Listen der anderen Ortsbeiratsbezirke künftig selbst über einen Wahlvorschlag abstimmt.

 

Die Beschlussvorlage zur Neufassung der Satzung (Drucksache 0883/2013) wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit am 24.10.2013 zunächst zurückgestellt. Zwischenzeitlich erfolgte eine Überarbeitung unter Einbeziehung des Beirates für Seniorinnen und Senioren. Der Beirat hat die als Anlage 1 beigefügte Neufassung seiner Satzung am 03.04.2014 einstimmig beschlossen. Die Mitzeichnung des Rechtsamtes liegt vor.

 

In der Anlage 2 sind die Veränderungen gegenüber der bisher gültigen Fassung der Satzung vom 10.02.2009 in einer Übersicht dargestellt. Die Veränderungen haben keine Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Kiel.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

May 22, 2014 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 19, 2014 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen