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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0443/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

a)      Der Widmungsverfügung (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

b)      Der als „Weg nach Moorwiese“ gewidmete Weg zwischen den Grundstücken Rendsburger Landstraße 142 und 144 wird für den öffentlichen Verkehr eingezogen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu a)

 

Die Straße Stemmer ist die einzige Straße in der Kai City Hörn, die noch nicht gewidmet wurde. Sie wird aber bereits als öffentliche Verkehrsfläche genutzt und soll daher gewidmet und als Gemeindestraße eingestuft werden. (Lageplan Anlage 2)

 

Die Straße Beim Bauernhaus wurde fertiggestellt und soll zur sonstigen öffentlichen Straße (Mischfläche) gewidmet werden. (Lageplan Anlage 3)

 

 

 

 

Zu b)

 

Der Weg zwischen den Grundstücken Rendsburger Landstraße 142 und 144 diente der Erschließung der nördlich gelegenen Waldflächen. Diese wurden teilweise an einen privaten Eigentümer veräert, der den Weg nicht nutzt, weil er seine Fläche über seine eigenen Grundstücke erreichen kann. Der Weg soll nun an den Eigentümer des Grundstückes Rendsburger Landstraße 144 verkauft werden. Der Anlieger Rendsburger Landstraße 142 erhält ein im Grundbuch gesichertes Wegerecht. Der Weg hat keine Verkehrsbedeutung mehr und soll daher gem. § 8 Abs. 1 StrWG eingezogen werden. (Lageplan Anlage 4)

 

 

 

Die zuständigen Ortsbeiräte haben zugestimmt.

 

In Vertretung

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 5, 2014 - Bauausschuss - vertagt

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Jun 19, 2014 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen