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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0459/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der barrierefreien Erschließung im Bereich Adelheidstraße / Prüne / Prüner Gang wird auf Basis der vorgelegten Planung und vorbehaltlich der Finanzierung als Teilabschnitt zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anlass:

Von Seiten des Beirates für Menschen mit Behinderung und Anliegern im o. g. Bereich wurde wiederholt die schlechte fußufige Erreichbarkeit insbesondere des Gesundheitszentrums bengelt.

 

Die Fahrbahn der Prüne ist zum Schützenwall hin stark aufgeweitet, so dass der Fußverkehr oft durch trotz Halteverbot am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge behindert wird.

 

Außerdem ist dieser stark frequentierte Bereich nicht barrierefrei.

 

Das „Gesundheitszentrum Kiel-Mitte“ ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Bushaltestellen „Exerzierplatz“ und  „Adelheidstraße“ zu erreichen. Die Fußwege von den Bushaltestellen zum Gesundheitszentrum sind insbesondere für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen schwierig.

 

Im Bereich zwischen dem Gesundheitszentrum und den Häusern Nr. 21 23 (z. T. Wohnen mit Betreuungsangebot) gibt es keine Querungshilfen für den Fußverkehr und durch den ruhenden Verkehr auf beiden Fahrbahnseiten ist die Querung zusätzlich erschwert.

 

 

Planung:

Es ist geplant, im Kreuzungsbereich Adelheidstraße die Gehwege so weit vorzuziehen, dass ein Parken wirkungsvoll unterbunden wird und auch für Blinde eine Querung der Prüne möglich ist.

 

Um die fußufige Erreichbarkeit des Gesundheitszentrums aus Richtung Süden zu verbessern, soll der südliche Gehweg verbreitert und mit geringerer Querneigung erneuert werden. Aus der Verbreiterung des Gehweges ergibt sich der Austausch des Großpflasters der Fahrbahn durch eine Asphaltdecke. Hierdurch wird die Fahrbahn für den Radverkehr attraktiver und das Befahren des Gehweges weitgehend vermieden.

 

 

Eine Aufpflasterung in Höhe des Gesundheitszentrums dient nicht nur als Querungshilfe r Besucher des Gesundheitszentrums aus Richtung Ringstraße und dem südlichen Teil der Prüne, Schaßstraße und Herzog-Friedrich-Straße. Gleichzeitig macht sie das Befahren der Prüne weniger attraktiv und betont den Eingangsbereich des Wohngebietes.

 

Hinter der Aufpflasterung bleibt das Großpflaster in der Fahrbahn erhalten.

 

 

Kosten und Finanzierung:

Die Baukosten betragen gemäß Kostenschätzung ca. 125.000,- €. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen unter dem Titel „Straßensanierung mit der Investitionsnummer

54 100 101 06 und unter dem Titel „Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im sdtischen Zuständigkeitsbereich“ Sachkonto 52 111 001 - vorbehaltlich der Finanzierung zur Verfügung.

 

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um eine Ausbaumaßnahme nach den Vorschriften des § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Die Landeshauptstadt ist daher verpflichtet, die Eigentümer/innen bzw. Erbbauberechtigten der Straße Prüne zu Ausbaubeiträgen heranzuziehen. Die Prüne ist als Anliegerstraße im Sinne der Ausbaubeitragssatzung eingestuft. Daher sind 85 % der beitragsfähigen Kosten für den Ausbau der Fahrbahn und des Gehweges als Ausbaubeitrag umzulegen.

 

Im Ortsbeirat Mitte wurde die Maßnahme am 20.05.2014 unter Beteiligung der anliegenden Eigentümer vorgestellt und beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Bauausschusses Berichtet.

 

 

Zeitplan

Es ist vorgesehen, mit der Maßnahme noch in 2014 zu beginnen.

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

In Vertretung

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

 

Anlage

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 5, 2014 - Bauausschuss - vertagt

Erweitern

Jul 3, 2014 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen