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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0468/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Errichtung einer Tempo-30-Zone als Großzone im Stadtteil Holtenau wird auf Basis der vorgelegten Planung und vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

segründung:

 

In Kiel gibt es derzeit 125 Tempo-30-Zonen mit durchweg positiven Erfahrungen. Das Straßennetz in Holtenau ist wie eine Sackgasse organisiert und daher gut für eine Zonengeschwindigkeits-Regelung geeignet. Der Stadtteil wird für den Kfz-Verkehr ausschließlich von Westen (Prinz-Heinrich-Straße) erschlossen. Zur weiteren Entschleunigung des Kfz-Verkehrs und zur Vereinfachung der Verkehrsregelung können die derzeit vier Tempo-30-Zonen zu einer Zone (Großzone) zusammengefasst werden.

 

Der Parkdruck in der gesamten Kastanienallee, teilweise in der Richthofenstraße und in angrenzenden Erschließungsstraßen (z. B. Gravensteiner Straße, Apenrader Straße, Lilienthalstraße)  ist groß. In der Regel werden im gesamten Stadtteil Holtenau schon niedrige Geschwindigkeiten gefahren. Ausnahmen sind Beschleunigungstrecken beim Einfahren in den Stadtteil und beim Ausfahren, um jeweils noch die grüne Phase der Lichtsignalanlagen zu erreichen. Dieses Fahrverhalten und das wechselseitige Parken führen zu Gefährdungen von radfahrenden Kindern und Senioren/-innen. Kinder und Senioren weichen daher gerne mit dem Rad auf die Gehwege aus. Dort sind dann Konflikte mit Fußngern vorprogrammiert. Eine Unfallhäufigkeit liegt an den Knotenpunkten und Einmündungen jedoch nicht vor. Eine Tempo-30-Zone führt, so die bisherigen Erfahrungen in der Landeshauptstadt Kiel, zu einem höheren Maß an angepasstem Fahrverhalten der Kfz-Fahrzeugführer. Tempo-30-Messungen haben dies belegt.  Auf der Homepage der Stadt Kiel können z. B. die Ergebnisse der Geschwindigkeitsanzeige von 2013 in der Richthofenstraße unter folgendem Link abgerufen werden:

http://www.kiel.de/leben/verkehr/verkehrsservice/geschwindigkeitsanzeigegeraete/index.php

 

 

 

 

 

 

r die Ausweisung einer Tempo-30-Zone als Großzone sind folgende Maßnahmen erforderlich:

 

1. Auswechseln der Schilder

 

-       Ausweisung der Großzone mit den Begrenzungsschildern an der Abfahrt/Zufahrt der B 503 von der Gravensteiner Straße bzw. Immelmannstraße sowie in der Kanalstraße unterhalb der Hochbrücken.

-       Ersatz von Tempo-30-Strecke Schildern durch Piktogramme auf der Fahrbahn.

-       Ersatz der Verkehrszeichen VZ (306) „Vorfahrtstraße“ durch das Verkehrszeichen VZ (301) „Vorfahrt (an der nächsten Kreuzung).

Diese Regelung wird an den Einmündungen gelten, an denen, abweichend von der Rechts-vor-Links-Regelung, Vorfahrt für den Busverkehr in dessen Umlaufrichtung gewährt werden soll.

-       Entfernung der Stoppschilder aus den Seitenstraßen.

-       Entfall der abknickenden Vorfahrten durch Verkehrszeichen VZ 306 mit Zusatzzeichen 1002 Gravensteiner Straße/Kanalstraße sowie Kanalstraße/Kastanienallee und Entfall der vorhandenen Mittelmarkierungen und Ersatz durch Vz. (301).

 

       2. Lichtsignalanlagen

 

-       Bestandschutz der vorhandenen Fußnger-Lichtsignalanlagen in der Richthofenstraßehe Sky-Markt und an der Schule Holtenau, solange keine grundlegenden Wartungen, Reparaturen oder Straßenbaumnahmen anfallen. Die Straßenverkehrsordnung sieht in Tempo-30-Zonen solche Sicherungen als Neuplanungen grundtzlich nicht vor.

-       Die Anpassung der Koordinierung der Lichtsignalanlagen im Bereich der Immelmannstraße auf Tempo 30 in der Hauptverkehrsrichtung nach Holtenau hinein ist vorgesehen. Die Vorrangschaltungen für den Busverkehr in alle Richtungen sollen erhalten bleiben.

 

3. Bestandsorientierte Anpassung der Ortseinfahrt östlich der B 503 zur
       Unterstützung der Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h.

-       Schutzstreifen für Radfahrer von der Oskar-Kusch-Straße bis zur Gravensteiner Straße mit einer Aufstellfläche für Fahrradfahrer vor der Lichtsignalanlage Richthofenstraße/he Gravensteiner Straße.

 

 

 

Im Ortsbeirat wurde die seit langem gewünschte Maßnahme am 01.04.2014 einstimmig beschlossen.

Die Umsetzung soll in 2014 und vorbehaltlich der Finanzierung erfolgen.

 

Es wird um Zustimmung gebeten.

 

In Vertretung

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 3, 2014 - Innen- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 5, 2014 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen