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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0469/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Der Antrag des Ortsbeirates Holtenau (Drs.-Nr. 0232/2014, Anlage 1) wurde vom Bauausschuss am 03.04.2014 zurückgestellt „bis zur Vorlage einer Geschäftlichen Mitteilung der Verwaltung“.

 

Die Beschlussvorlage der Verwaltung (Drs.-Nr. 0103/2014, Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung einer Bewerbung für eine Landesgartenschau) wurde um einen Interfraktionellen Antrag (Drs.-Nr. 0416/2014, Anlage 2) ergänzt, der vollinhaltlich den Antrag des Ortsbeirat Holtenau aufgreift. Die Verwaltungsvorlage und der Interfraktionelle Antrag sind am 08.05.2014 vom Bauausschuss und am 15.05.2014 von der Ratsversammlung beschlossen worden.

 

 

Eine grundlegende Aufgabe der Machbarkeitsstudie ist es, aufzuzeigen, inwieweit die Entwicklung des MFG5-Areals durch eine Landesgartenschau befördert werden könnte. Es muss darüber hinaus nachgewiesen und sichergestellt werden, dass sich die Entwicklung des MFG5-Areals und die Durchführung einer Landesgartenschau nicht gegenseitig behindern.

In der Machbarkeitsstudie werden u.a. Varianten für An und Abfahrtswege zum südlichen MGF5-Gelände untersucht und Vorschläge für Zuwegungen zur Erschließung des Geländes gemacht. Die Belastungen der Anwohner in Holtenau, insbesondere in der Kanalstraße vor dem Kanalpackhaus werden dabei berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

 

Anlagen

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 5, 2014 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen